Amtsblatt 1890/50 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. Dezember 1890

3 Gesammtdauer der bis jetzt abgeleist ten Waffenübunqen 8, 1885 jene, bei welchen dieselbe 12, 1883 und 1882 jene, bei welchen du je 16 und 1880 jene, bei welchen diese Gesammidnner 20 Wochen nicht überstewt ; endlich M die Aff'vijJhrgänge 1890, 1887 und 1884 der Elsatz'Neserve der k. k. Landwehr, betreffs des letztbezeichneten Jahrganges mit Ausnahme jener Leute, bei welchen die Gewmnndauer der bis jetzt abgeleiteten Wasfenübungen 8 Wochen übersteigt. Z. Berittene Landwehr-Truppen. Bei der Landwehr-Cavallerie sind zur afsenübung im Jahre 1891 in erster Linie die Landwehrmänner des Assenrj.ahrganges 1880 und nach Bedarf auch solche des Assentjahrganges 1879, letztere jedoch nur insofern^ heran- zuziehen, als selbe eu e oder mehrere der gesetzlich vorge- schrielunen Wasfenübungen rn der Reserve des Heeres, beziehungsweise in d.r Lurdwchr cms was immer für Ursachen nicht adg^lerfte! haben. — Die Einberufung der Landesschützen zu Pferd in Tnol und Vorarlberg, dann jene der berittenen Schützen in Dalmatnn ist wie bei den Laudwehr-Jusüruppen ducchzusübren. Hicvon werden die Gemeinde ' Vorsehungen behufs entsprechender Verlautbarung zufolge hoben StaUhaftern- Ellasses vom 8. Drc^nber 1890, Z. 17.572/IV, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 15. D cembec 1890. Z. 13.179. An die Gemeinde-Dorstel-ungen. Zur eigenen Wissenschaft und Verlautbarung wird biemit eröffnet, dass der Pränumeratwusletrag der amt ­ lichen Nachrichten des hohen k. k. Ministeriums des Innern, betreffend die Unfallversicherung und die Kranken.Ver- sicherung der Arbeiter, vom 1. Jänner 1891 an ganzjährig für die k. k. Beböroen, Gemeindeämter und B z^rks- krankencassen 2 fl. und der Preis einzelner Nummern 20 kr. beträgt. Steyr, 12. December 1890. angehört haben. Diese Ausstattung wird am 20. April 1891 verliehen, jedoch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu dem betheilten Mädchen die Frist bis Ende Octobcr 1891 offen steht. Sollte sich eine Competentin vor der Verleihung ver ­ ehelichen, so wird diese der verliehenen Ausstattung ver ­ lustig. Die Gesuche sind mit dem Tausscheine, Sitten- und Mittellosigkeitszeugnisse, sowie mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich mit dem Nachweise, dass der Vater der Bewerberin in einem der obigen Dienst ­ zweige dient oder gedient hat, zu belegen und bis längstens 10. Jänner 1891 bei der k. k. niederösterreichischen Statt Halterei in Wien zu überreichen. Soserne über die bereits stattgehabte Verlobung kein unterer Nachweis geliefert werden kann, ist mindestens der Name und Charakter des Bräutigams anzugeben. Wien, am 27. November 1890. V Von der k. k. n.-ö. Statthalters. I. 12.875. An alle Gemeinde-Darstellungen und k. k. Gendarmerie-Dösten-Kommanden. Unter Hinweis auf den h. ü. Erlass vom 13. October 1889, Nr. 10.697, Amtsblatt Nr. 29, finde ich mich be ­ stimmt, die dort eingesührten Arbeitszettel vom 1. Jänner 1891 ongefangen aufler Kraft zu setzen und haben sich die Arbeitgeber künftighin des unten folgenden neuen Formulares zu bedienen, dessen Auflage in der Druckerei E. Haas L Cie. in Steyr veranlasst werden wird. Hwvon Werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmeriepvsten-Commanden zur schleunigen weiteren Ver ­ anlassung mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, dass die strengste Controle durch die k. k. Gendarmerie hiemit angeordnet wird. A» bettsrettel, ausgestellt von dem unterfertigten Meister für den .................... Z. 13.137. An sämmtliche Gemeinde-Dorstel-ungtU. Nachstehend wird den Gemeinde-Vorstehungen infolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 4. d. M., Z. 17.295, die Kundmachung der k. k. n.-ö. Staithalterei vom 27. No ­ vember 1890, Z- 70.570, in Betreff der Erzherzogin Gisela-Stiftung zur Verlautbarung mitgetheilr. Steyr, am 10. December 1890. ad Statth. Z. 70.570 ox 1890. Gesellen geboren im Jahre...: , wohnhaft in ........ : ..................... GUlig für den Monat Unterschrift Giltig für den Monat Unterschrist Jänner Juli Februar August Kund m a ch u n g. Aus der von einem Ungenannten, anlässlich der Vermählung Ihrer kaiserlichen Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Giwla mit Seiner königlichen Hoheit dein durchlauchtigsten Prinzen Leopold von Bayern, gegründeten Stiftung ist eine Ausstattung im Betrage von siebenhundert (700) Gulden ö. 2 . zu vergel en. Aul duft Ausstattung haben staude btsindliche, mittellose und Waisen von solchen Beamten, welche Aufpruch im Braut- wücdlge Töchter oder einem dem k. k. Mini ­ sterium des Innern unterstehenden Dwustzweige angehören oder bis zu ihrem Ableben oder bis zu ihrer Pensionierung März April Mai Juni , am k 189 September October November December Meister :

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