Amtsblatt 1890/45 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. November 1890
nöthigen Geburtsscheines zum Zwecke der Volkszählung zu wenden. Steyr, am 11. November 1890. Z. 11.321. An lüe Oememllevorstcklmgm ckes GmMs- beMes Zteyr. Im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 31. Oc- tober l. I., Z. 10.471, Amtsblatt Nr. 44, womit das Verzeichnis der Commiffäre für die Genoffenschasts - Ver sammlungen und Krankencassen verlautbart wurde, werden die Gemeinde - Vorstehungen biemit verständigt, dass für den Verband der mit der Messersabrikation im Industrie- Bezirke Steyr beschäftigten Genossenschaften, dessen Statut von der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei Linz unterm 25. August 1890, Z. 12.225/l, genehmigt wurde, und welcher sich am 20. Oktober l. I. in Steyr constituiert Hai, Herr Gustav Ritzinger, k. k. Fachvorstand der k. k. vereinigten Fachschule und Versuchsanstalt in Steyr, in Gemäßheit des 8 14 der Statuten zum behördlichen Commifsär ernannt worden ist. Steyr, am 6. November 1890. Z. 11.550. ------------------ An alle Oememäe-Vorstellungen unck k. k. Oenckarmerle - Posten - Comlnanllen. Der Wachszieher und Lebzelter Eduard Hofer in Weyer a. d. Enns bat um Verlautbarung ersucht, dass alle seine Wachserzeugnisse mit der von ihm erworbenen, beim Markenregistrierungsamte Linz unter Dowo I, Fol. 57, Nr. 114, registrierten Schutzmarke versehen sind. Diese Marke besteht aus den Buchstaben L und 8, zwischen welchen sich ein Bienenstock befindet. Die Gemeinde - Vorstehungen werden aufgefordert, dies zweckentsprechend zu verlautbaren. Allfällige Eingriffe in dieses vom Genannten erworbene Markenrecht sind im Sinne des Markenschutzgesetzes vom 6. Jänner 1890, R.-G.-BI. Nr. 19, an die competente Gerichtsbehörde, eventuell hieher anzuzeigen. Steyr, am .4. November 1890. Z. 11.590. ------------------ An sämmtliche Hemeinde-Worsteßungen und k. k. Hendarmerieposten-Gommanden. Lungenseuche-AuSbruch. In einem Gehöfte der Ortschaft Pesendorf, Gemeinde Waldneukirchen des politischen Bezirkes Kirchdorf, ist die Lungenseuche unter den Rindern zum Ausbruche ge kommen, und wurde von dort die Seuche auch in ein Gehöfte der Ortschaft Furtberg, Gemeinde Bad Hall, ver schleppt. Da die Gefahr der Verschleppung der Seuche durch Verkauf, Umtausch von Rindern, durch das Belegen von Kühen mit Stieren anderer Gehöfte, durch den wechsel seitigen Verkehr durch Personen ein enorm großer ist, die Lungenseuche, eine für den Rindviehstand höchst gefahr drohende und für den Biehverkehr schwer eingreifende Seuche ist, die daher auch den für Wohlstand der Bevöl »» kerung tief einschneidend ist, so finde ich mich veranlasst, sämmtliche Gemeinde-Borstehungen in die Kenntnis zu setzen und selbe zu beauftragen, denLungenseuchen-Aus- bruchzu publicieren und sämmtlichen Viehbesitzern die in der Beilage HI der Verordnung vom 12. April 1880, R.-G.-Bl. Nr. 36, aufgenomene Belehrung über die Er scheinungen der Lungenseuche kundzuqeben. Dieselbe lautet: „Die Lungenieuche ist eine dem Rinde eigenthümliche, langsam verlaufende, ansteckende Entzündung der Lungen, welche gewöhnlich seuchenartig austritt und in Ställen, in welche sie eingedrungen ist, bedeutende Verluste an Vieh veranlasst. „Die Krankheit beginnt unmerklich; erst nach einiger Zeit stellt sich ein kurzer trockener Husten ein, ver später häufiger, dumpf, heiser und schmerzhaft wird. Dazu gesellt sich ein beschleunigtes und angestrengt Athmen, Vermin derung der Fresslust und der Milchabsonderung. „Diese Erscheinungen zusammen sind an und für sich genügend, den Verdacht der Lungenseuche zu erregen, besonders wenn sie bei neu in einen Viehstand einge brachten Rindern, oder einige Zeit nach dem Einbringen solcher, bei Rindern des alten Bestandes beobachtet werden. „Nach kürzerer oder längerer Zeit gesellt sich Fieber hinzu; der Puls wird beschleunigt, gespannt, der Herzschlag unsühlbar und pochend, das Flotzmaul trocken, Fresslust und Wiederkauen hören auf, die Athembeschwerde nimmt zu ; die Brnstwand wird gegen Druck empfindlich ; die Thiere stehen mit vorgestrecktem Kopfe, aufgesperrten Nasenflügeln, weit auseinandergesetzten Vordersüßen, und legen sich entweder gar nicht, oder nur auf kurze Zeit mit untergeschlagenen oder nach vorne gestreckten Füßen; sie stöhnen und ächzen beim Athmen und werken beim Husten zähe Schleimmassen aus. Bei hochträchtigen Kühen tritt gewöhnlich Verwerfen ein. In schweren, sowie in tödtlich endenden Fällen stellt sich bedeutende Abmagerung und Schwäche ein; häufig erfolgen gegen das Lebensende erschöpfende Durchfälle. „Die Dauer der Krankheit bis zu dem Ausgange vollständiger oder unvollständiger Genesung oder in den Tod schwankt zwischen 5 und 12 Wochen." Die Viehbesitzer sind Hiebei auszufordern, falls selbe in ihrem Viehstande solche in der Belehrung angeführte Erscheinungen, die den Lungenseucheverdacht erregen, be merken, unverzüglich die Anzeige an die Gemeinde- Vorstehung zu erstatten. Steyr, am 7. November 1890. Z. 11.945. An sämnMike Gemeinlle-Vorstelmngen. Behufs Ueberreichung der Bekenntnisse und Anzeigen zur Einkommensteuerbemessung per 1891 werden die Ge meinde-Vorstehungen die vorgeschriebenen Fassionsblanquette nebst einer Drucksorte über das anzulegende Zustellungs Verzeichnis erhalten; die Fassionen sind einzuholen und nach den Hausnummern der einzelnen Ortschaften geordnet mit dem erwähnten Zustellungs-Berzeichniffe bis längstens Mitte Jänner 1891 hieher einzusenden.
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