Amtsblatt 1890/44 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. November 1890

3 5. sür die genossenschaftliche Krankencasse in Krems - Münster Herr Fritz Kaiser, Kaufmann in Markt Krems ­ münster ; 6. für die genossenschaftliche Krankencasse in Bad Hall Herr Franz Weghoser, Kaufmann in Bad Hall Nr. 21. Z. 11-555' An sämmtliche Gememäe-AorßekMgm. Eingeleiteten Erhebungen zufolge werden von der Firma Hennig und Thelen, Glockenapotheke in Köln a. Nh., unter der Bezeichnung kilulao karai, voeootum kurai, I^illiM6NtU> II karai und kulow karai Nr. I, II und III, Arzneizubereitangen in marktschreierischer, den Grundsätzen der Medicin und Arzneiwissenschast zuwiderlausenden Weiss in den Handel gebracht und in einer diesen Präparaten beigegebenen Broschüre, welche mit „Allen Kranken Linderung der Schmerzen und dauernde Gesundheit. P. Dr. Cherwy's naturgemäße Pflege des kranken Menschenkölpers " betitelt ist, ferner in verschiedenen Tagesblättern als Beilagen an ­ geschlossenen Annoncenblättern gegen eine Reihe von Krankheiten zum Verkaufe angepriesen. Dii unter der Bezeichnung kiluluo kurui in Verkehr gebrachten Pillen enthalten nach der vorqenommenen Unter ­ suchung auch Aloe, zählen daher zu jenen Arzneizubereilungen, welche nach Z 4 der hohen k. k. Ministerial-Verordnung vom 1. Juli 1889, R.-G.-Bl. Nr. 107, betreffend die siebente Ausgabe der österreichischen Pharmacopoe, bezw. nach 8 3 der bohen Ministerial-Verordnung vom 12. De ­ cember 1889, R.G.-Bl- Nr. 191, betreffend die Arzneitaxs für das Jahr 1890, nur gegen ordentliche Verschrsibung eines hiezu berechtigten Arztes, Wundarztes oder Thierarztes in den Apotheken hintangegeben werden dürfen, demnach vom Hanbverkause schon an sich ausgeschloffen sind. Die übrigen angeführten Präparate als Oeooetu II kurai, länimolltuw ?urui und kulom Hai Nr. I, II und III, sind von einer solchen hinsichtlich der Constanz des Gehaltes an den betreffenden Arzneisubstanzen übrigens theilweise nicht controlierbaren Zusammensetzung, controlierte Anwendung nach dass ihre ärztlich nicht Maßgabe der eingangs gedachten Reklame-Broschüre die betreffenden Kranken in vielen Fällen in sanitärer Beziehung zu schädigen geeignet ist, und wird daher der Handverkauf derselben ohne bestimmte ärztliche Anordnung allgemein verboten. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz, vcm 25. d. M. Z. 15-349, mit dem Austrage in Kenntnis, den sämmtlichen Apotheken und Aerzten hierüber die entsprechende Mittheilung zu machen. Steyr, am 31. October 1890. recht gut arbeitsfähig ist, beschäftigungslos herumzutreiben und lä'st sich von den Gemeinden sür Rechnung seiner Heimats ­ gemeinde Reiseunterstützungen verabfolgen oder Krankheit vorschützend in öffentliche Krankenhäuser aufnehmen, wodurch derselben große Unkosten erwachsen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 23. d. M., Z. 15 204/11, werden die Gemeinde-Bor- stehungen auf den Vaganten Lorenz Nagelschmied auf ­ merksam gemacht, damit demselben in Hinkunft die Verab- folgung von Reiseunterstützungen verweigert und die Aus- nähme in die Krankenpflege nur nach ärztlich constatierter Nothwendigkeit bewilligt werde. Steyr, den 29. October 1890. Z. 11.486. An alle Gemeinde - Dorsteßungen. Das hohe k. k. Ministerium sür Cultus und Unter ­ richt hat mit dem an die k. k. statistische Central-Commiffion gerichteten Erlasse vom 16. August 1890, Z. 26.582/889, genehmigt, dass die bisher im Verlage der k. k. statistischen Central-Commission erschienenen Heile der „Oesterceichischen Statistik" von nun an an Behörden und öffentliche An ­ stalten um den halben Preis, die in der Folge erscheinenden Hefte dieser Publicalion an staatliche Behörden und An ­ stalten gleichfalls um den halben Preis, an andere öffent ­ liche Institute und Behörden zum Selbstkostenpreise ab ­ gegeben werden dürfen. Infolge Erlasses der bohen k. k. Statthalterei in Linz vom 23. October l. I., Z. 14.834/VII, setze ich hievon die Gememde-Vorstehungen zum eigenen Wissen und zur Verständigung der in der Gemeinde etwa befindlichen öffentlichen Behörden, Institute und Anstalten in die Kenntnis. Steyr, am 29. October 1890. Amtserinnerung. Diejenigen Gemeinde-Vorstebungen, welche die Pränume- ration auf das ober-öflerr. Polizeiblatt und auf das Central-Polizei-Blatt für , das Jahr 1891 fortsetzen, die Pränumerationsbeträge aber noch nicht eingezahlt haben, werden angewiesen, die Pränumerations-Erklärungen nebst dem Prämumerationsbetrage per 1 fl. 70 kr. sür das Polizei- Blatt und per 3 fl. für Control-Polizeiblatt oder die bezügliche Fehlanzeige zuverlässig bis 12. d. M. anher zu senden. Steyr, am 5. November 1890. Z. 11.508. Amtserinnerung. Z. 11.443. Am sämmtlilke Oememäe-VorßckMM Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche Beantwortung der mit hierämtlichem Erlasse noch vom mit der 16. Sep ­ tember 1890, Z. 9791, Amts-Blatt Nr. 38, gestellten Der nach Weitensfeld, Bezirk St. Veit zuständige, 66 Jahre alte Loren; Nagelschmied, Schlosser und Schmied von Profession, ein schon oft abgestraftes Indi ­ viduum, pflegt sich im hiesigen Verwaltungsgebiete, trotzdem er Fragen hinsichtlich des Bestehens der Hundesteuer rc. im Rückstände sind, werden hiermit beauftragt, dem gegebenen Austrage unverzüglich nachzukvmmen. Steyr, am 29. October 1890. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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