Amtsblatt 1890/44 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. November 1890

der k. k. ^ezirkshauptmannschafl 81eyr. Steyr» am 6. Uovemder 1890. Z. 11.506. Ich werde am Freitag den 14. November l. I. ron 9 Uhr vormittags an in dem ehemals Dickbauer'schen Gasthause zu Losen stein, Monta g den 17. November l.J. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei zu Weyer, Mittwoch den 19. November l. I. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei zu Neuhofen und Samstag den 22. November l. I. von 10 Uhr vor ­ mittags an in der Gemeindekanzlei zu Kremsmünster Dieselben sollen insbesondere zu Bespre- Amistage halten. chungen hinsichtlich Vornahme der Volkszählung gewidmet sein. Steyr, am 29. October 1890. Z. 11.663. Un ckie Oememlle - Vorstellungen,. Da seitens mancher Gemeinden schon jetzt Ansuchen um Uebersendung von Drucksorten für die Volkszählung hieher gerichtet wurden, so wirb denselben bedeutet, dass zufolge des Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei Linz vom 30. October l. I., Z. 15 639/11, bezüglich der Lieferung, beziehungsweise Versendung der Volkszählungs ­ Drucksorten mir der k. k. Hof- und SLaatsdruckerei die nachbezeichneten Fristen vereinbart wurden u. zw. sür die Drucksorte Form. III (Geburtsschein) die Frist bis längstens 15. November l. I.; sür die Formulare la, Ib, II, IV a, IV b, V, VI und VII die Frist bis längstens 30. November l.J.; für die Formulare VIII, IX und X und die Einlagebogen zu Form. VIII und X die Frist bis längstens 15. December l. I.; für das Formulare XI und den Einlagebogen zu diesem Formulare die Frist bis längstens 31. December l. I. Steyr, am 3. November 1890. Z. 11.684. Un ckie Gemeinste Vorstekangm. Volkszählung. Da von mehreren Gemeinden der Wunsch geäußert wurde, auch sür ihre speciellen Zwecke ein Volkszählungs ­ buch auf Grund der Ergebnisse der bevorstehenden Volkszählung anzulegen, wurde laut des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 23. October 1890, Z. 20.866, mit der k. k. Hof- und Staatsoruckerei vereinbart, dass die Volks ­ zählungsdrucksorten für die Gemeinden zu nachstehenden Preisen erhältlich sein werden, und zwar: die Formularien I a, I d, IV u, IV d, V und VII zu einem Kreuzer per Bogen, die Formularien VIII, X und XI je 1*/r Bogen zu drei Kreuzern per Exemplar und die Einlagebogen zu den drei letztbenannten Drucksorten zu je zwei Kreuzern per Bogen. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei Linz vom 30. October l. I., Z. 15.534, mit dem Beifügen in die 30. October l. I-, Z. 15.534, Kenntnis, dass sich wegen allfälliger Bestellungen unter Anschluss des entfallenden Betrages hieher zu wenden ist. Steyr, am 4. November 1890. uck Z. 1364/B.-Sch.-R. An ckie Orissckmträtlie unst KckiulleiiMgen Zufolge Erlasses des h. k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 2. September 1890, Z. 2818, und des k. k. Landesschulrathes vom 13. October 1890, Z. 2773, betreffend die genaue Aufrechterhaltung der stifterischen Mllenserklärungen, ergeht an sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen der Auftrag, folgende Daten, genau ausgeführt, binnen 14 Tagen, d. i. bis 21. November l. I., hieramts einzubringen. I. Schulstiftungen Benennung der Stiftung. Abschrift der Stistungsurkunde. Zweck der Stiftung. Stifrungsverwaltung. Stistungscapitalien u) in öffentlichen Fonden. b) Capitalsbetrag in Gulden und Kreuzern. Anmerkung: Hiebei ist anzuführen, wo das SLiftungs capital hinterlegt ist. II. Loeal-Schulfonde. Capitalien u) in öffentlichen Fonden. d) Capitalsbetrag in Gulden und Kreuzern. Anmerkung: Hiebei ist anzuführen, wo der Locolschulsond hinterlegt, von wem verwaltet, wie verwendet und wie vermehrt wird. Für den Fall, dass im dortigen Orte oder an der dortigen Schule weder eine Schulstistung noch ein Local- schulfond vorfindig sein sollte, sind Fehlberichte einzusenden. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 5. November 1890.

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