Amtsblatt 1890/43 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Oktober 1890
der k. k. Rezirksyauplmannschafl 8tei)r. Ur» 43. . Steyr, am 30. Oktober 1890. Z. 11.376. Rn tüe Oememcke-AorftekMgeil. Volkszählung. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 23. Oktober l. I., Z. 15.320/11, versendet der Buchdrucker Ernst Langhans in Ried an die Gemeinden ein Offert für Volkszähluugs- Drucksorten mit einem den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechenden Muster. Nachdem die Drucksorten zum Zwecke der Durchführung der Volkszählung von der Staatsverwaltung beigestellt werden und nur die von der Staatsverwaltung approbierten Drucksorten zur Verwendung gelangen dürfen, so werden die Gemeinde-Vorstehungen vor dem Ankäufe der eingangs erwähnten oder von irgend einer Firma offerierten Druck sorte zum Zwecke der Durchführung der Volkszählung gewarnt. Steyr, am 26. October 1890. Z. 10.388. Ua lüe Oememile - Vorsteklmgm. Dieselben werden infolge Erlasses der hohen k. k. ober österreichischen Statthalterei Linz vom 24. September l. I., Z. 13.463/11, aufgefordert, die diesem Erlasse beigedruckte Abschrift des Erlasses des hoben k. k. Ministeriums des Innern vom 10. September 1890, Z. 5314M. I-, betreffend die Einführung der Normalstimmung d.n in dem Gemeinde- gebiete zu Recht bestehenden Vereinen, welche sich ausschließ lich oder auch nur nebenbei mit der Ausübung der Musik befassen (Gesangs- und Musikvereine, Feuerwehr- und Musikvereine, Feuerwehr- und Veteranen-Vereine rc.), sowie anderwärtigen, der Musik nicht ferne stehenden Corporationen (Bürgercorps-, BergwerkS-Kapellen, Theatergesellschaften rc.) bekanntzugeben und denselben die Durchführung der in diesem Erlasse zum Ausdrucke gebrachten Intentionen nahezulegen. Wetters werden infolge Erlasses der hohen k. k. Statt halterer Linz vom 25. August l. I., Z. 11.979, jene Ge- meindevorstehungen, in deren Gebiete sich öffentliche Patro nate (z. B. lanocssürstl. oder Religionsfonds-Patronale) be finden, aufgesordert, die Palronatscommissäre dieser Patronate in der bezeichneten Richtung und von dem unten beigefügten Ministerial - Erlasse speciell zu verständigen, damit dieselben bei sich darbietender Gelegenheit von Fall zu Fall ihren Einfluss im Sinne der obigen Andeutungen geltend machen. Steyr, am 25. October 1890. Nr. 5314/89M. I. (Abschrift.) Hochwohlgeborner Freiherr! Die vom 16. bis 19. November 1885 in Wien abge praktisches Bedürfnis und halten« internationale Sümmton-Conferenz hat sich in dem Beschlusse geeinigt, zur Herbeiführung der allseits als ein dringendes künstlerisches der Musikpflege anerkannten Unificierung der Stimmung der Musikinstrumente die allgemeine Annahme und Einführung des sogenannten französischen Viap»8ou8, d. i. jener Stim mung, welche einem eingestrichenen von 870 einfachen Schwingungen in der Secunde entspricht, den an der Con- ferenz betheiligten Regierungen zu empfehlen. Das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht ist diesem Beschlusse beigetreten und hat bezüglich der seinem Ressort unterstehenden Institute und Anstalten, b. i. bezüglich der Cultus- und Unterrichts - Anstalten, sowie der staatlich subventionierten Mustkvereine, im Einvernehmen mit den k. k. Ministerien des Innern und des Handels, die zur Ein führung der musikalischen Normalstimmung geeigneten Maß regeln im Verordnungswege getroffen und gleichzeitig anher das Ansuchen gestellt, dass von hier aus mit analogen Maßregeln bezüglich der nicht staatlich subventionierten Musik-, Gesangs- und Concert-Vereine, sowie der Concert institute und aller staatlichen oder staatlich concessionierlen, eventuell subventionierten Theater, vorgegangen werde. Demgemäß beehre ich mich Hochdieselben zu ersuchen, den in dem dortigen Verwaltungsgebiete bestehenden Insti tuten der obgenannten Kategorren mit Hinweis auf die wichtigen Vortheile, welche die Festhaltung der einheitlichen Stimmung beim Gesangsunterrichte in hygienischer Beziehung mit sich zu bringen geeignet ist, besonders nahe zu legen, sich eine veristcierte Stimmgabel anzuschaffen und sich bei Musik-Uebungen und Aufführungen ausschließlich normal gestimmter Instrumente zu bedienen. Die zur Darstellung des Normalstimmlones nach wissenschaftlichen Regeln con- struierte Prototyp-Stimmgabel, welche den Noralstimmton 15° C. angibi, wird im physi- bei einer Temperatur von kalischen Cabinete der k. k. Universität in Wien verwahrt werden, welchem auch die Verification von Stimmgabeln, d. i. die Prüfung derselben durch Vergleich mit der Prototyp- Gabel und sohut die Beglaubigung in Betreff ihrer Ueber einstimmung mit dem Normaltone durch Aufdruck des Veri- ficationsstempels übertragen wird. Die Verification erfolgt unter der Aussicht einer be sonderen Commission, in welche Vertreter aus dem Kreise der Physiker und der Musiker berufen und deren Zusam mensetzung seinerzeit bekanntgegeben werden wird.
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