Amtsblatt 1890/42 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. Oktober 1890
2 Hievon werden sämmtliche Schulleitungen und Orts- schulräthe, welche der von der Bezirks-Lebrerconferenz vom 10. Juli l. I. beantragte Wechsel des Lesebuches berührt, zur genauen Darnachachtung und Vermeidung jeder un- nüthigen Geldauslage für die Eltern verständigt. K. k. Bezirksfchulrath Steyr am 18. October 1890. Z. 10.955. Nn äie Oememcke-Vorftcklmgm cker Oe- rilktskezirke Kremsmünster unä Rmkofm Mll k. k. OmäaMme-Postm-CommMllM. Zufolge Mittheilung der Direction der Kremsthalbahn- Gesellschaft mehren sich aus der Kremsthalbahn die Fälle von Beschädigungen und unbefugtem Betreten der Bahn anlagen und wird den diesbezüglichen Aufforderungen der Bahnorgane selten Folge geleistet. Die Gemeinde-Vor stehungen werden daher ausgefordert, die tzß 96 und 98 der Eisenbahn-Betriebsordnung, R.-G.-Bl. Nr. 1 ex 1852, und die Verordnung des hohen k. k. Handelsministeriums vom 30. August 1890, betreffend das Verhalten des Pu- blicums angesichts der mit Lautwerk versehenen Eisenbahn zugschranken, dann bei den mit der Warnungstafel „Achtung auf den Zug" versehenen Wegübersetzungen, N.-G.-Bl.Nr. 169, der Bevölkerung durch Verlautbarung neuerlich in Erinnerung zu bringen. Gleichzeitig werden die k. k. Gendarmerieposten-Com- manden aufgesordert, die Dawiderhandelnden sofort hieher behufs Einleitung der Strasverhandlung zur Anzeige zu bringen und sich diessalls mit den Bahnorganen ins Ein vernehmen zu fetzen. Steyr, am 16. Oktober 1890. Z. 11.036. Rn sämmtlilke Oememäe-Vorstcklmgm. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit der a. h. Entschließung vom 26. September 1890 anzuordnen geruht, dass sowohl bei den aus den im Reichsrathe ver tretenen Königreichen und Ländern, als auch bei den aus den Ländern der ungarischen Krone sich ergänzenden Ca- vallerie-Regimentern ein Theil der Mannschaft des 1. Re serve-Jahrganges behufs Einhaltung des für dieselben vor geschriebenen Standes, in der auf das nohwendigste Maß beschränkten Zahl zur ausnahmsweisen activen Dienstleistung einzuziehen sind, insoweit der verfügbare Stand an Linien- dienstpflichtigen zur Ergänzung des normalen, beziehungs weise erhöhten Friedenstanves bei den genannten Truppen nicht hinreicht., Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge hohen Statthalterei-Erlasies vom 13. October 1890, Nr. 14.706/IV, zur eigenen Wissenschaft und Belehrung vorkommendenfalls in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 18. October 1890. Z. 11.168. Rn lüe sMwimügm Pfarrämter aalt an äie Gemeinste - Vorstellungen. Infolge Erlasses des h. k. k. o.-ö. Statthalterei-Prä sidiums vom 19. October l. I., Z. 2529/?rüs., mache ich mit Beziehung auf den hierämtlichen Erlass vom 3. Sep tember l. I., Z. 9549, Amts-Blatt Nr. 36, aufmerksam. dass an Stelle des von der Centralleitung des katholischen Schulvereines abberufenen Rudolf Fürst, nunmehr dem Vereinsorgane Karl Bielik aus Hultschin in Schlesien, im Jahre 1842 geboren, katholisch, Witwer, das Sammlungs- Certificat ausgefertigt worden ist. Steyr, am 21. October 1890. Z. 10.994. All sämmttilke Oemeinste-Vorstekinngen. (Warnung vor einem Nnterstützungswerder.) Der wegen Verbrechens des Betruges fünfmal ab gestrafte, nach Bleiburg, Bezirk Völkermarkt zuständige, 47 Jahre alte Diurnist Karl Merzinger pflegt sich häufig im hiesigen Verwaltungsgebiete beschäftigungslos herumzu- treiben, wobei er sich von den Gemeinden für Rechnung der Heimatgemeinde Reiseunterstützung verabfolgen oder, Krankheit simulierend, in Spitälern aufnehmen lässt und hiedurch seiner Zuständigkeitsgemeinde große Unkosten ver ursacht. Infolge des im Wege der k. k. Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt an die k. k. Landesregierung in Klagenfurt gestellten Bitte der Stadtgemeinde Weiburg und des von der genannten Land sregierung mit dee Note vom 27. Sep tember 1890, Z. 14 442, an die k. k. o.-ö. Statthalterei gerichteten Ansuchens werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 8. October l. I., Z. 14.196/11, auf diesen Vaganten aufmerksam gemacht, damit demselben in Hinkunft die Verabsolgung von Reiseunterstützmigen verweigert und die Aufnahme in die Krankenpflege ohne ärztlich constatierter Nothwendigkeit versagt werde. Nach Maßgabe der Umstände wird derselbe jedoch stets der nächsten Sicherheitsbehörde zur entsprechenden weiteren Behandlung zu übergeben s in. Steyr, den 20. October 1890. Z. 10.037. An alle Gemeinde - Worsteyungen und k. k. Gendarmerieposten - Kommanden. Ausforschung. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver anlassung der Ausforschung des am 24. Februar 1869 in Chrudichrom im Bezirke Boskowitz geborenen Josef Hruska, unehelichen Sohnes der nach Hrubschitz im Bezirks Proßnitz zuständigen Barbara Hruska, welcher zur diesjährigen Stellung nicht erschienen ist, angesucht. Den gepflogenen Erhebungen zusolge hat Barbara Hruska ihren obgenannten Sohn während ihres vorübergehenden Aufenthaltes in Chrudichrom geboren und sich kurz darauf von dort mit dem Kinde unbekannt wohin begeben. Die seither nach der Existenz des mehrerwähnten Stellungspflichtigen, beziehungs weise seiner Mutter in Mähren gepflogenen Nachforschungen ergaben kein positives Resultat. Zufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 13. October l. I., Z. 14.754/IV, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden beauftragt, eingehende Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen und ein allsälliges positives Resultat längstens
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