Amtsblatt 1890/40 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Oktober 1890
2 mitgemacht und ob blessiert, die Familien- und Vermögens- Verhältnisse, dann besondere Verdienste sind anzusühren. Bei Officieren ist das militärärztliche Zeugnis, be Invaliden die Patental-Verpflegs Urkunde beizuschließen. Die Bewerber einer derlei Unterstützung haben ihre Gesuche bis längstens l. November l. I. bei der zu ständigen Evidenz-Behörde einzubringen unv können später einlangende Gesuche nicht berücksichtigt werden. Steyr, 5. Oktober 1890. Z. 10.434. An sämmtliche Hemeinde - Worsteyungen. Unter Beziehung aus den h. ä. Erlass vom 9. April v. I., Z. 4028 (Amtsblatt Nr. 10), werden dir Gemeinde-Vor- stehungen angewiesen, den für das Jahr 1890 bereits fälligen und noch ausständigen Ausweis über die im unter stehenden Bezirke bediensteten Jagdausfichtsorgane bis. läng stens 25. d. M. anher vorzulegen. Steyr, am 6. Oktober 1890. Z. 10.674. Rn sämmtliche Oememäe - Aorstekungen. Die nachstehende Kundmachung ist zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Oktober 1890, Z. 14.039/1, allgemein zu verlautbaren: Laut des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 26. September d. I., Z. 18.983, hat das königl. bayerische Staatsministerium des Innern mit Ver ordnung vom 3. September l. I. die Einfuhr lebender Schweine aus Oesterreich-Ungarn in die Schlachthöfe, be ziehungsweise Schlachtstätten der Städte Bayreuth, Fürth und Reichenhall ausnahmsweise gestattet. Die Einfuhr darf für Bayreuth und Fürth nur über die Zollstationen Eger, Furth im Wald und Passau, für Reichenhall nur über die Zvllstationen Bahnhof Salzburg und Schwarzbach erfolgen und ist auch an die Bedingungen geknüpft, dass die Schweine zuvor durch den bayerischen Controlthierarzt untersucht, kranke oder krankheitsverdächtize Thiere zurückgewiesen, die zur Einfuhr zugelassenen aber direkt in die Schlachthöfe und beziehungsweise Schlacht stätten in Bayreuth, Fürth und Reichenhall instradiert und dort alsbald unter polizeilicher Aufsicht geschlachtet werden. Steyr, am 7. Oktober 1890. Z. 10.675. An sämmtliche Gememde-Worsteyungen und k. k. Hendarmerieposten-Gommanden. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Oktober 1890, Z. 14.182/1, erhält jede Gemeinde-Vorstehung die angeschlossene Kundmachung mit dem Auftrage, selbe allgemein zu verlautbaren. Hiebei wird bemerkt, dass durch diese Ministerial-Verordnung, resp, deren Z 7 die auf den Verkehr mit Schweinen aus Ungarn bezüglichen, mit dem h. Statthalterei Erlasse vom 26. No vember 1889, Z. 16.218, intimierten Bestimmungen des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 23. November 1889, Z. 21.908, gegenüber dem Verkehre mit Schweinen «dieser Provenienz nach den im Reichsra'he vertretenen Königreichen und Ländern und nach der Schweiz in keiner Weise alteriert werden. Steyr, am 7. Oktober 1890. Z. 9672, 9914, 10.199, 10.435. Uu sämmttiäie Gememäe-AorstckMgm. Thierseuchen - Ausweis in der Berichtsperiode vom 29. August bis 26. September 1890. 1. Maul- und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche in den Orten Hinterweissenbach, Unterzers, Lest des politischen Bezirkes Freistadt; Brunnen thal des politischen Bezirkes Schärding; Niederstraß, Ober- straß. Oberndorf des politischen Bezirkes Vöcklabruck; Wels, Salling, Laahen, Oberthann, Buchkirchen, Finkelham, Meggenhofen, Breitwies des politischen Bezirkes Wels. Er löschen der Seuche im Markte Rohrbach des politischen Bezirkes Rohrbach. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche in den Orten Lungendorf des politischen Bezirkes Kirchdorf ; Oidem des politi'chen Bezirkes Linz; Oberzierking, Lungitz des politischen Bezirkes Perg; Langdorf, Meggenhofen, Straß des politischen Bezirkes Wels; Christkindl des politischen Bezirkes Steyr. Erlöschen derselben in den Orten Mitterndorf des politischen Bezirkes Kirchdorf; Seewiesen des politischen Bezirkes Ried; Losen- stein, Christkindl des politischen Bezirkes Steyr ; Puch- berg, Langdorf, Meggenhofen und Straß des politischen Bezirkes Wels; Bruck des politischen Bezirkes Linz; Ober zierking des politischen Bezirkes Perg; Mühldorf des poli tischen Bezirkes Gmunden. Steyr, am 7. Ocwbrr 1890. Z. 1305/B.Sch^R. Amtseriunerung. Den Mitgliedern des Zweig-Lehrerver«iiies in Steyr, w iche der Versammlung desselben am 16, Oktober l. I. beiwohnen wollen, wird hiemit der erforderliche Urlaub ertheilt. Steyr, am 6. Oktober 1890. Z. 8492. Amtserinnerung. Diejenigen Gemeinde Vorstehungen, welche mit der Vorlage des Berichtes in Hinsicht auf das Vorkommen des Rauschbrandes und auf die Einführung der Nauschbrand- impfung noch im Rückstände sind, werden aufgefordert, selbe umgehend anher vorzulegen. Steyr, den 7. Oktober 1890. l Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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