Amtsblatt 1890/40 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Oktober 1890

K. k. Rezirkshauplinannschafl 8keyr. Ur. 40. Steyr, am 9. Oktober 1890. Z. 1173/B.-Sch.-R. Nn sämmtülke Ortssämträtke. Auf Grund der Verordnung des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vvm 25. Juli 1890, Z. 15.090, betreffend die Einführung der musikalischen Normalstimmung, erhalten die Ortsschulräthe zufolge Sitzungsbeschlusses vom 30. September 1890 den Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass jede der unterstehenden Schulen eine verificierte Stimm ­ gabel erhalte. Ueber den Vollzug des Auftrages ist hier- amts Bericht zu erstatten. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 30. September 1890. Z. 1222/B.-Sch.-R. An sämmtliche Wolksschullehrpersonen des Mezirkes Steyr (Land). Zufolge Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes ddw. Linz, 15. September 1890, Z. 2471, über Weisung des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 6. Juli 1890, Z. 12.842, werden sämmtliche Volks- schullehrpersonen auf das Erscheinen der Publication : „Das Reichsvolksschulgesetz sammt der Durchführungsverordnung und der Schul- und Unterrichtsordnung", welche im Wege der k.k.SchulbücherverlagS-Direction in Wien (I., Schwarzen- bergstraße 7) zu dem Preise von 15 kc. bezogen werden kann, aufmerksam gemacht. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 30. September 1890. Z. 10.641. Na sämmtliche Oememäe-VoHekimM. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, je ein Exemplar dieses Erlasses an jede dortige Hebamme zur genauen Darnachachtung abzugeben und den Betrag hiesür per Stück zwei Kreuzer anher einzusenden: Mängel bei der Führung der Geburtstabellen seitens der Hebammen. 1. Viele Hebammen unterlassen eS, die erhaltenen Geburtstabellen ordentlich zu heften, und langen selbe in einem beschmutzten Zustande ein. 2. Vielfach wird in die erste Abtheilung „Numero" nicht die von 1 beginnende fortlaufende Zahl der Geburten eingesetzt. 3. Ebenso wird oft die Angabe des Alters in der zweiten Abtheilung übersehen. 4. Bei Angabe der Größe des Kindes ist nicht der ganz allgemeine Ausdruck „groß" zu gebrauchen, sondern oder ..normale ist zu schreiben: entweder „sehr gro Größe" oder „klein". Am besten jedoch ist das Maß des Kindes in Centimetern, und wo möglich das Gewicht beizusügen. 5. Ganz besonders ausfallend ist die geringe Zahl der aufgesührten unzeitigen Geburten. Die Hebammen haben jeden Abortus und jeden Fall einer Geburt von noch nicht lebensfähigen Kindern in den Geburtstabellen aus- zunehmen. 6. Bei Abtheilung „Kunsthilse" ist nur dann der behandelnde Arzt anzuführen, wenn ein operativer Eingriff nothwendig war, und ist auch selbe ausdrücklich zu bezeichnen, wie z. B. Zangengeburt, Wendung, Extraktion, Placenta- lösung u. s. w. Steyr, am 29. September 1890. Z. 10.421. Rn, alle Oememäe - AorstekMgm Mä k. k. Omäarmme - Posten - Commmläm. Ein gewisser Johann Blach, 1851 zu Enns geboren, lediger Musiker, ist über Ersuchen der k. k. Bezirkshaupt- mannschast St. Pölten auszusorschen und im Eruierungs- salle über alle auf seine Heimatsangehörigkeit bezüglichen Umstände einzuvernehmen. Ueber ein positives Resultat ist unter Vorlage des Protokolles bis 1. November zu berichten. Steyr, am 6. Oktober 1890. Z. 10.517. Rn sämmtliche Oememäe-Aorstekimgen. Ueber Zuschrift des k. und k. Ergänzungsbezirks- Commandos Nr. 14 in Linz vom 21. v. M., Z. 5101/L, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, nachstehende Concurs-Ausschreibung in ortsüblicher Weise zu verlautbaren : Zur Betheilung mit einer Unterstützung aus der I. Stiftung des Lorenz Ritter v. Dittrich für das Jahr 1890 wird hiemit der ConcurS ausgeschrieben. Anspruch aus diese Stiftung haben nur pensionierte mittellose, vor dem Feinde verwundete Officiere, dann ver- wundste Invaliden. Im Gesuche ist anzugeben, ob ledig oder verheiratet, dann ob und wie viele unversorgte Kinder, welche Feldzüge

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