Amtsblatt 1890/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 25. September 1890

Z. 9791. An sämmtlilke Oememcke-WHckMgm. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Staathalterei vom 4. September 1890, Z. 12033/1, werden die Gemeinde- Vorstehungen die nachstehenden Fragen bis 10. October 1890 eingehend zu beantworten beauftragt: Bestehen in dem Bezirke (Gemeindegebiete) Hunde ­ steuern, auf Grund welcher gesetzlicher Bestimmungen, für welche Gebiete, in welcher Höhe und in welcher Weise wer ­ den sie eingehoben? In welcher Weise wird die Entrichtung der Hunde steuer i« den betreffenden Gemeinden sichergestellt, wie wer den die steuerpflichtigen Hunde in Evidenz gehalten, ver ­ steuerte kenntlich gemacht? Bestehen im Bezirke (Gemeindegebiete) besondere Hunde- verzeichnisse (Hundekataster), in welchen Gemeinden und welche Nachweisungen enthalten dieselben? Ist in einzelnen Gemeinden der Maulkorbzwang oder die Kennzeichnung der Hundeeigenthümer auf dem Hals ­ bande oder eine sonstige zur Handhabung der Hundepolizei dienliche Einrichtung eingesührt? Welche Erfahrungen wurden mit der Einführung der Hundesteuer gemacht, hat sich infolge derselben die Zahl der Hunde vermindert? Welche Wahrnehmungen wurden bezüglich des Nutzens des Maulkorbzwanges, sowie der sonstigen Maßregeln zur Vervollkommnung der Hundepolizei noch gemacht? St ehr, am 16. September 1890. Z. 9918. Na alle Oememile-Aorstekaagea Mit k. k. Oenckarmme-Men-Commanckm. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 2. September 1890, Z. 3749 M. I., wurde nach einem vom k. und k. Ministerum des Aeußern zur Einsicht mitgetheilten Berichte des k. und k. österr. ung. General-ConsulaleS in Bombay ein sicherer Edmund Fuchs, ungarischer Staatsangehöriger und wahrscheinlich nach Fünf ­ kirchen zuständig, wegen gemeingefährlicher Kuppelei aus Britisch-Jndien ausgewiesen und gleichzeitig beauftragt, das Land mittelst des nächsten Lloyddampfers, d. i. spätestens am 1. August d. I., zu verlassen. Der Genannte war ehedem Eigenthümer einer Trink ­ halle von zweifelhaftem Rufe in Bombay ; später brächte er einige Jahre in Calcutta und in Triest zu, woselbst er als Portier im Hotel sie In Villo angestellt gewesen sein soll. Zuletzt hatte er in Poona, sodann in Bombay des äußeren Scheines wegen ein Lampengeschäft eröffnet, in dessen Neben- localitäten jedoch Lampen eine ganz > ebensächliche Rolle gespielt haben sollen. Da es nun möglich ist, dass der aus Indien aus ­ gewiesene Edmund Fuchs nach Oesterreich zurückkchrt, um dasselbe als das nächste Feld seiner Thätigkeit zu wählen, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 7. September l. I., Z. 2142, beauftragt, den Genannten im Falle des Eintreffens einer strengen polizeilichen Ueberwachung, eventuell Fremdenbehandlung zu unterziehen. Steyr, am 1S. September 1890. Z. 9869. Nn ckie Oemeincke - Norstcknngm nnck k. k. OenckaMme-Poßen-Conmancken. Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Die Landesregierung für Körnten hat um die Ver ­ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1868 zu Klagen- surt gebornen, in Hörzendorf im Bezirke St. Veit zuständigen Josef Schmidt, welcher von der regelmäßigen Stellung pro 1888 nnd 1889 illegal ausgeblieben ist, angesucht. Weder der Genannte noch dessen Mutter oder An ­ gehörigen konnten ungeachtet der im Bezirke St, Veit, so ­ wie im Stadtgebiete von Klagensurt, wo die Mutter zur Zeit der Geburt ihres Sohnes bedienstet war, gepflogenen Erhebungen eruiert, noch dessen Ableben constatiert werden. Ebensowenig liegt eine Personsbeschreibung über diesen Stellung-pflichtigen vor. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 8. September l. I., Z. 12971/IV, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten-Commanden beauftragt, sogleich eingehende Erhebungen nach dem gegen ­ wärtigen Aufenthaltsorte des Genannten zu pflegen und über ein etwaiges positives Resultat bis 25. October l. I. anher zu berichten; inSbesonders werden die Gemeinde- Vorstehungen angewiesen, Erhebungen in der Richtung ein- zuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Ber- zeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde des hiesigen Bezirkes ausgesührt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Steyr, am 13. September 1890. Amtserinnerung. Geschäfts Vormerkblätter für das Jahr 1891 zu dem Subscriptionspreise von 20 kr. per Exemplar können schon jetzt hieramts bezogen werden. Redaction und Verlag der l. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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