Amtsblatt 1890/37 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. September 1890
der k. K. RfziskshmiMamstchaft 8leyr. Steyr, am 18. September 1890. Z 9871. Ull sälllmMlk Oememlle-VorstcklMlM Mll au lüe k. k. Gmilarlilmepostm - Com- MMllm Kieyr, Weyks, Loseaßem, Rm- slofka Mit Krkmsmülljier. männer und Ersatz-Reservisten werden Heuer die Controls-Versammlungen im diesseitigen Amtsbezirke in nachstehender Weise abgehalten werden: Zu Weher in Karl Grammers Gasthause am 9. October d. I. für die in den Gemeinden Gaflenz, Großraming und Neustift sich aufhaltende Mannschaft aller Truppenkörper und am 10. October für die Control pflichtigen der Gemeinde Weher. Zu Losenstein in Johann Wenks Gasthause am II. October für die Urlauber, Reservemänner und Ersatz-Reservisten der Gemeinden Losenstein, Lausa und Neichraming. Zu Steyr in der Jellmayr'schen Restauration in Neichenschwall am 10. October für die in den Gemeinden Aschach, Garsten, Gleink, Ternberg und St. Ulrich sich aushaltende Mannschaft aller Truppenkörper und am 16. October für die Controlpflichtigen der Gemeinden Losensteinleiten, Sierning und Thanstetten. Zu Neuhofe» in Alois Jeuners Gasthause am 17. October für die Urlauber, Neservemänner und Er satz-Reservisten des Gerichtsbezirkes Neuhofen. Zu Kremsmünster (Markt) in Emilian Schuels Gasthause am 18. Oktober für die Controlpflichtigen aller Truppenkörper der Gemeinden Eberstallzell, Ried, Sipbachzell und Wartberg und am 20. October für die in ten Gemeinden Bad Hall, Kremsmünster (Markt und Land), Pfarrkirchen und Rohr sich aushaltende Mannschaft. Die Controls-Versammlungen beginnen an allen Orten um 9 Uhr vormittags. Jene Mann schaft, welche nach der bestimmten Siunde erscheint, wird, sowie jene, welche ohne genügende Entschuldigung weg- November um 9 Uhr vor bleibt, zu der am 11 verwiesen; diejenigen Controlpflichtigen, welche auch von der Nachcontrole ohne genügende Rechtfertigung wegbleiben, werden mittelst Einberusungskarten nach Linz berufen, dort der Nachcontrole unterzogen und bestraft. Wer vom Erscheinen bei der Controls-Versammlung enthoben werden kann, bestimmt Z 46 Punkt 2 der Evi denz-Jnstruction. Die Gemeinde-Vorstehungen haben hiernach die ent sprechende Kundmachung zu erlassen und werden Hiebei noch insbesondere auf die Bestimmungen des H 48 Punkt 7 der Evidenz-Jnstruction aufmerksam gemacht, wornach der Con trols-Versammlung die Herren Gemeinde-Vorsteher beizu- wohnen und das Evidenz-Verzeichnis, das Meldebuch und den Aufenthalts-Veränderungs-Ausweis vom Monate Oc tober mitzubringen haben. Die in der Aufschrift genannten k. k. Gendarmerie Posten-Commanden werden angewiesen, an den betreffenden Tagen zu der bezeichneten Stunde zwei Gendarmen als Assistenz beizustellen. Steyr, am 12. Srptembec 1890. Z. 816. An sämmtliche Gemeinde-Morsteyungen und an die k. k. Gendarmerie-Nosten- Gommanden Steyr, Weyer, Neuhofen und Kremsmünffer. Mit Bezug auf den ß 48 der Evidenz-Vorschrift für die k. k. Landwehr, I. Theil vom Jahre 1887, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, Nachstehendes durch H» öffentlichen Anschlag und sonst in geeigneter Weise sogleich zur allgemeinen Kenntnis der Landwehrmänner des eigenen als auch fremder Landwehr-Bataillone zu bringen : Für die Landwehrmänner des eigenen und der fremden Landwehr-Bataillone mit Ausnahme jener, in diesem Jahre der Waffenübung beigewohnt, resp, ein gerückt waren, werden Heuer die Controls-Versammlungen stattfinden wie folgt: 1. Zu Steyr in der Jellmayr'schen Restauration am Dienst ag den 7. 0 cto ber um 8 Uhr früh für die Land wehrmänner der Gemeinden Aschach, Garsten, Gleink, Losen steinleiten und Ternberg ; am Mittwoch den 8. October um 8 Uhr früh für die Landwehrmäuner der Gemeinden Sierning, Thanstetten und St. Ulrich. 2. Zu Weyer in Jgna; Krenns Gasthause am Donnerstag den 9. October um 8 Uhr früh für die Landwehrmänner des Gerichtsbezirkes Weyer. 3. Zu Neuhofen in Alois JennerS Gasthause am Donnerstag den 6. November um 8 Uhr früh für die Landwehrmänner des Gerichtsbezirkes Neuhofen.
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