Amtsblatt 1890/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. September 1890

2 lieber die im Sinne dieses Erlasses getroffenen Vor- benitnugen für eine unter jeder Bedingung termingemäße und klaglose Durchführung der Volkszählung und insbesondere über den den einzelnen Kommissären zugewiesenen Rayon erwarte ich bis 25. October l. I. zuversichtlich Bericht. Steyr, am 4. September 1890. Z- 9516. Rn, äie Oememäe - VorMungm Volkszählung. Das höbe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 26. August 1890, Z. 17.412, aufmerksam gemacht, dass in einer Ortsgemeinde m allen Ortschaften die gleichen Volkszählungsmodalitäten Platzzugreifen haben, da die Durchführung der Volkszählung in einer Orts ­ gemeinde sowohl nach der Natur der Sache, wie nach den Bestimmungen der Volkszählungsvorschrist eine einheitliche und gleichartige sem muss und dre Verwendung verschiedener Aufnahmsformularien in einer und derselben Ortsgemeinde sich als nicht zulässig darstellt. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt- halterei Linz vom 30 August l. I., Z. 12.586/11, setze ich hievon die Gemeinde-Vorsehungen m die Kenurms. Steyr, am 2. September 1890. Z. 9700. Nil alle Oememlle-Wrstckimgm. In Gemäßheit des H 22 des Gesetzes vom 7. No- vember 1880, Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 4, betreffend einige provisorische Matzregeln zur Hebung der Fischerei in den Binnengewässern, werden die Gemeinde-Vorsehungen angewiesen, im Monate September l. I. die Bestimmungen der §8 2, 4, 6, 7, II, 13, 14 und 15 und die auf Grund der 88 I, 3, 8, 14, 15 und 17 ergangenen Vorschriften, besonders die Statlhalterei-Verordnung vom 7. November 1880 Nr. 5, Gesetz- und Verordnungsblatt ex 1881, Seite 24, für das laufende Jahr ortsüblich zu ver- Steyr, am 5. September 1890. Z. 9549. Än äie koämüriügm Pfarrämter Mll an, äie Gemeinde-AorftMagea. Das hohe k. k. oberösterr. Statthalterei-Präsidium Linz hat laut des hohen Erlasses vom I. September 1890, Z. 1977, der Centralleitung des katholischen Schulvereines für Oesterreich in Wien die erbetene Bewilligung zur i Sammlung milder Spenden für Vereinszwecke in Ober- Oesterreich mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und mit Ausnahme der Curorte Gmunden und Jschl in der Zeit bis 30. November 1890 ertheilt und wurde dem mit der Durchführung dieser Sammlung betrauten Vereinsorgane Rudolf Fürst das Sammlungs - Certificat ausgefertigt. Hievon setze ich die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 3. September 1890. Z. 7914. In alle Gemeinde-Workeßungen. Warnung vor einem Unterstützungswerber. Marcus Fößl, geboren im Jahre 1852, katholisch, verheiratet, Taglöhner, in Weyer im hiesigen Bezirke heimatsberechtigt, treibt sich seit dem verflossenen Winter in Oberösterreich und Salzburg arbeitslos herum und hat sich bereits von vielen Gemeinde-Vorstehungen Reiseunterstützungs ­ Beiträge anf Kosten seiner Heimatsgemeinde zu verschaffen gewusst. Derselbe wurde bereits neunmal theils wegen Ver ­ brechens der schweren körperlichen Beschädigung, theils wegen Diebstahles, Landstreicher» und Bettelns gerichtlich verurtheilt. Die Gemeinde-Vorstehungen werden auf dieses Individuum mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, demselben keine Unterstützung zu gewähren, sondern viel ­ mehr den Genannten gegebenenfalls nach den oberösterr. Schubvorschriften zu behandeln. Steyr, am 3. September 1890. Z. 9440. In sämmtliche Gemeinde-Morstehungen und k. k. Hendarmerieposten-Kommanden. Laut des an die k. k. Landesregierung in Troppau erstatteten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschast in Troppau vom 12. Juli d. I, Z. 10.956, wurde am 26. November 1889 im Gemeindegebiete von Stiebing in der Nähe der Oder nicht weit von der mährischen Grenze die Leiche eines Mannes aufgefunden. Die nähere Unter ­ suchung ergab, dass dieselbe keinerlei Verletzungen trug und dass der Tod infolge Erfrierens eingetreten sei. Der Mann war mittelgroß, gegen 59 Jahre alt, hatte rundes Gesicht, dunkelblonde Haare und solchen schwachen Nollbart und war mit einem dunkelbraunen Stoffrocke, schwarzer gefleckter Tuchhose, braunen steifen Filzhute, roth und blau gestreiften schmutzigen Oxfordhemde und sehr schadhaften Stiesletten bekleidet. Unter dem Rocke trug er eine aufwärts geschlagene Schuhmacherschürze. In seinen Taschen sind mehrere Stücke Brot, eine kleine hölzerne Tabakspfeife, eine Stieselbürste und eine Schere vorge ­ funden worden. Obwohl die Bewohner von Stiebing den Todten als ein bettelndes Individuum erkannten, das öfters und zuletzt am 24. November 1889 in Stiebing gesehen wurde, kann niemand dessen Namen und Wohnort, noch etwas näheres zur Ausforschung dienliches über seine Persönlichkeit angeben. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. August l. I., Z. 12.170/11, sind demnach behufs Feststellung der Identität des in Rede stehenden Mannes die geeigneten Erhebungen zu pflegen und das Resultat bis 20. September 1 890 anher bekannt zu geben. Steyr, am 3. September 1890. Z. 9640. Ra sälmMäre Gememcke - Vorßeäaagea. Laut der Note der k. k. niederösterreichischen Statt- Halterei in Wien vom 18. August 1890, Z. 49.060, hat der niederösterreichische Landesausschuss im Einvernehmen mit der k. k. niederösterreichischen Statthalterei die für das

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