Amtsblatt 1890/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. September 1890
es soll bicse Frau, wie damals die Wärterinnen der Mutter miuheilten, aus Linz gewesen sein. Weder der Name noch der Aufenthalt der vorbezeichneten Frau ist in den Vorwerken der Gebäranstalt vertragen und f hlt daselbst überhaupt eine jede diesbezügliche Auszeichnung. Seit der Uebergabe des Kindes Albert Fabesch an die fremde Frau hat man weder vom Kinde noch von der Frau je etwas gehört und es ist auch in der Heimaisge meinde nicht bekannt, dass sich Albert Fabesch dort jemals um etwas beworben hätte. Die in Linz nach Albert Fabesch und der fremden Frau gepflogenen Nachforschungen blieben resultatlos. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalters vom 4. August l. I., Z. 11 404/IV, werden die Gemeinde-Vor- stehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden beauf tragt, sogleich eingehende Nachforschungen nach dem Ge nannten event, nach seinen Pflegeeltern zu pflegen und ein positives Resultat bis 20. September l. I. anher anzuzeigen. Steyr, am 29. August 1890. Z. 9255. -- --------------- Alt sämmtliäie Oememlte-AorstckMgea. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit Erlass vom 21. August l. I., Z. 11.631/H, Nachstehendes anher veröffentlicht: „Laut der Note des kön. ung. Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1890, Z. 47.088, wurde die tägliche Verpflegsgebür des öffentlichen Krankenhauses in Gyöngyös pro 1890 von den im Verzeichnisse der täglichen Verpflegsgebüren ausgenommenen 58 kr. aus 60 kr. erhöht." Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 29. August 1890. Z. 9401. ------------------ An alle Kemeinde-Morkehungen und das yochwürdiqe evangelische Pfarr amt in Neukematen. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht hat laut des Erlasses vom 1. d. M., Z. 15.703, der evan gelischen Kirchengemeinde 6. zu Kreutzberg in Böhmen die Bewilligung ertheilt, zugunsten des dortigen Schulhaus- baues eine Sammlung freiwilliger milder Gaben unter den evangelischen Glaubensgenossen beider Bekenntnisse in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu ver unstalten. Die Sammlung wird im Wege des k. k. evangelischen Oberkirchenralhes und II. 6. eingeleitet. Hievon setze ich die Gemeinde Vorstehungen und das hochw. evang. Pfarramt in Neukematen infolge Erlasses des h. k. k. Slatthallerei-Präsidiums in Linz vom 27. Angust l. I., Z. 1976/?rü8., in die Kenntnis. Steyr, am 29. August 1890. Z. 9521. Rn sämmIMe Oememäe - AorfteliMgm. Es sind mir bei den letzten Amtstagen seitens der Rauchfangkehrer Klagen vorgekommen, wornach in vielen Gemeinden die Bestimmungen des Gesetzes vom 28. De cember 1889, Landes-Gesetz-Blatt Nr. 2, mit welchem die 88 8 und 10 der oberösterreichischen Feuerpolizei-Ordnung abgeändert worden sind, nicht zur Durchführung gelangen und sich insbesondere die Hauseigenthümer und Hausbe wohner weigern, im Winter die schlwsbaren Kamin wenig stens alle zwei Monate und die russischen Cylinder alle Monate reinigen zu lassen. Da nun der Grund dieser Weigerung giöktenth.ils nur in der Unkenntnis der Parteien von den Bestimmungen des obigen Gesetzes liegt, so werden die Gemeinde - Vorste- hungen ausgefordert, die Bestimmungen obigen Gesetzes neuerlich in den Gemeinden zu verloutbaren und bei ferner vorkommenden Unterlassungen oder Weigerungen nach den Bestimmungen des fünften Hauptstückes der Feuerpolizei- Ordnung vom 2. Februar 1873, Gesetz, und Verordnungs Blatt Nr. 1 >, strengstens vorzugehen. Steyr, am 1. September 1890. Z. 9422. ------------------ KMllmaMng. Die Gemeinde-Vorstehung Losenstemleithen hat ange zeigt, dass mit Ende December l. I. vas Pachtverhältnis bezüglich der Gemeinde-Jagd in Losensteinleithen endigt. In Gemäßheit der hohen Ministerial-Verordnung vom 15. December 1852, Gesetz» und Verordnungs-Blatt Nr. 529, wird demnach die Weitecverpachtung im Wege der öffent lichen Licitation auf die Dauer weiterer 6 Jahre angeordnet. welche Amtshandlung am Donnerstag den 2. October l. I. vormittags 10 Uhr im Amtsgebäude der k. k. Bezirkshaupt s Mannschaft in Steyr wird vorgenommen werden. Der Ausrufspreis beträgt 360 fl. ö. W. und haben Pachtlustige vor Beginn der Licitation 10°/o hievon als Vadium zu Handen des Amtsabgeordneten bei der Licitation zu erlegen. Etwaige Bevollmächtigungen sind vor Beginn der Licitation auszuweisen. Die übrigen Licitations - Bedingnisse können hieramts eingesehen werden. Steyr, am 30. August 1890. Z. 9402. Nil sämmtlicke Oememlle-VorjickMgm Mlt M llie kockmürckigm Pfarrämter. Laut des Erlasses des hohen k. k. Siatthalterei-Prä- sidiums in Linz vom 28. August l. I., Z. 2032/?rä8., wurde auf Grund der Ermächtigung des hohen k. k. Mini steriums des Innern vom 22. März l. I., Z. 1071/?rü8., dem Theresien - Vereine (zur Erhaltung einer Lehr- und Beschäftigungs-Anstalt für junge Mädchen) in Wien mit dem Präsidial-Erlasse vom 27. März l. I., Z. 723/?rä8. die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Spenden zu Vereinszüecken in Oberösterreich bei bekannten Wohl thätern mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und mit Ausnahme der Curorte Gmunden und Jschl in der Zeit von drei Monaten vom Tage der Ausstellung der Sammlungscertisicate an ertheilt. Hievon setze ich die hochw. Pfarrämter und die Ge meinde-Vorstehungen mit dem Bemerken in die Kenntnis, dass die Sammlungscertisicate den Vereinsorganen Josefa Schmidt und Leopoldine Schulz ausgesertigt morden sind. Steyr, am 28. August 1890. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei iu Steyr.
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