Amtsblatt 1890/33 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. August 1890

3 Lederschmiere erklärt wird, jedoch sich nach der Factura als , Aachener Thermensalbe^, demnach als zubereitete Arznei- ware der T. Nr. 336 zu dem Zollsätze von 24 fl. per 100 Kg. darstellt. „Diese angebliche Lederschmiere, welche stark verseift ist, einen aromatischen Geruch verbreitet und nach der son ­ stigen Beschaffenheit auch mineralische Zusätze enthalten dürfte, geht in Steintiegeln verkorkt mit ausgepappten Vig ­ netten nachstehenden Inhaltes ein: ,W. Neudorff (Marke) Lederschmiere. Diese ausgezeichnete Lederschmiere macht das Leder dauerhaft, mild und geschmeidig, nimmt sofort Wichse an, wird nicht ranzig, verdirbt nicht und ist sehr sparsam im Verbrauch. Allein bereitet von W. Neudorff L Comp. in Königsberg in Pr/ „Laut der Factura werden die für die Thermensalbe nöthigen Etiquetten und allsällige Prospekte behufs Verthei- lung an das Publicum dem Adressaten separat und zwar unter Kreuzband zugeschickt. Die k. k. rc. werden demnach aus das Vorkommen dieses "als zubereitete Arzneiware sich qualificierenden Ar- tikels behufs Hintanhaltung ähnlicher Versuche zur Ein bringung desselben unter der falschen Erklärung ,Leder- schmiere^ mit Hinweisung auf die Bestimmung des Z 16 der Durchsührungsvorschrift zum Zollgesetze vom 25. Mai 1882 aufmerksam gemacht." Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 10. August l. J>, Z. 11.657/1, setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden behufs strenger Anwendung der Bestim ­ mungen der Verwendung der Ministerien des Innern und des Handels vom 17. September 1883, Nr. 182 R.-G.-Bl., im Falle des Vertriebes dieses Arzneiartikels in die Kenntnis. Steyr, am 17. August 1890. Z. 8517. An sämmtliche Gemeinde - Aorstckimgen Mll k. k. OmäaMerieposten-CommMäen Ausforschung. Die k. k. Statthalterei von Mähren hat um die Ver ­ anlassung der Ausforschung des am 10. Juni 1866 in Mährisch-Ostrau gebornen Anton Konecny, Sohn der Eheleute Rudolf und Marie Konecny aus Frankstadt im Bezirke Misteck, welcher von der Stellung im Jahre 1889 ausgeblieben ist, angesucht. Im Monate Juli 1889 hat Konecny bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Miste! das Gesuch um die Ertheilung der Abstellungsbewilligung zu Sagy-Houda in Ungarn, wo er beim Eisenbahnbaue von Dees nach Zilah als Arbeiter in Verwendung gestanden ist, eingebracht, bevor jedoch seine Nachstellung veranlasst werden konnte, den Dienst ­ ort verlassen und sich unbekannt wohin entfernt. Der genannte Stellungspflichlige ist sowohl in seinem Geburtsorte, als auch in der Heimatsgemeinde Fcankstadt gänzlich unbekannt, besitzt kein Reisedocument und konnte auch eine Personsbeschreibung desselben nicht beigebracht werden. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Stattballerei vom 2. August l. I., Z. 11.177/IV, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten- Commanden angewiesen, sogleich eingehende Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen und ein etwaiges positives Resultat bis 20. September l. I. zu berichten. Jnsbesonders haben die Gemeinde-Vorstehungen zu er ­ heben, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtizen einer Gemeinde des hiesigen Bezirkes ausgesührt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge ge ­ leistet hat, oder gestorben ist. Steyr, am 18. August 1890. Z. 9005. An alle Hemeinde-Dorllehungen und k. k. Hendarmerieposten-Gommanden. Verbot des Hausierens mit Wiederkäuern und Schweinen. Nachdem hieramts beobachtet werden wusste, dass von Seite der Viehhändler das Verbot hinsichtlich des Hausierens mit Wiederkäuern und Schweinen im Herumziehen von Ort zu Ort und von Gehöfte zu Gehöfte nicht genau befolgt wird, so bringe ich den Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gen- darmerieposten'Commanden den hohen k. k. Statthalterei- Erlaß vom 14. Februar 1890, Z. 1972/1 (intimiert mit hierämtlichem Erlasse vom 10. Februar 1890, Z. 1842, Amtsblatt Nr. 8), in welchem das Verbot des Ha us ie re ns mit Wiederkäuern und Schweinen aufrecht erhalten wird. neuerdings in Erinnerung und beauftrage dieselben, mit allem Ernste jede dieser Uebertretungen der Viehhändler, welche nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, zu bestrasen ist, den Behörden anzuzeigen und für die Aufrecht ­ erhaltung des oben citierten Verbotes Sorge zu tragen. Steyr, am 20. August 1890. Z. 1087/B.-Sch.°R. Amtserinnerung. Den Mitgliedern des Zweig-Lehrsrvereines in Sierning, welche die am 20. September um 10 Uhr vormittags in Wolsern stattfindende Lehrerconferenz besuchen wollen, wird hiemit der erforderliche Urlaub für diesen Tag ertheilt. Steyr, am 15. August 1890. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmauuschaft Steyr. — Haas'sche Bachdruckerei iu Steyr.

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