Amtsblatt 1890/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. August 1890
2 Z. 8230. Äa sämnMlke Oememcke-AoHekimgen zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung. Z 10 683/1 Kundmachung. Laut einer Mittheilung der königl. Regierung von Ober-Bayern in München vom 12. Juli 1890, Z. 22.138, wurde bayrischen Wirtschaftsbesitzern in den Grenzbezirken, welche während des Sommers benachbarte Weiden auf österreichischen Hochalpen mit ihren Schafherden beziehen. die Zurücksührung derselben nebst den während der Weide zeit der HeerLe zugewachsenen Lämmern unter der Bedingung einer Joentitäts-Controle seitens der Grenzzollbehörde und einer veterinärpolizeilichen . Ueberwachung durch Thierärzte für das laufende Jahr allgemein gestattet uno hinsichtlich der veterinärpolizeilichen Ueberwachung angeordnet, dass die einzuführenden Schafe an der Eingangsstelle durch oen ein schlägigen bayrischen Controlthierarzt untersucht und dass Hiebei kranke oder krankheitsverdächtige Schafe zurückgewiesen werden. Dies wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, den 24. Juli 1890. Der k. k. Statthalter: — — - Putho«. Z. 8412. Rn alle Oememcke - Aorstelmagea. Zufolge des bedenklichen Auftretens der Nonne (kmlura monaoba 1^.) in den Waldungen des Königreiches Bayern ist die strergste Ueberwachung der Waldungen erforderlich. um bei einem eventuellen Ausluge dieses Jn- secles, welches eines der schädlichsten Nadelholzbestandes- Verdcrber ist, sogleich mit allen zu Gebote stehen den Mitteln dessen Vertilgung einzuleiten, da sonst viele Quadratmeilen von Fichtenwaldungen verwüstet werden könnten. Die größere Empfindlichkeit der Fichte ist Ursache, dass selbe durch den Nonnenfraß mehr leidet, als die Kiefer, zumal als dann der Borkenkäfer lauert, um über die kranken Fichten herzusallen. Da Blätter und Nadeln der Respiration (Einsaugung und Aushauchung) dienen, somit die wichtigsten Faktoren der Ernährung der Bäume sind, ist es klar, dass die Zer störung derselben durch die Nonne verheerend wirken musS und dass bezüglich der Fichte das gänzliche Absterben der Bestände bei starkem Auftreten herbeigeführt wird. Obgleich das Auftreten der Nonne (ksilura monaeda L,.) im hiesigen Bezirke bisher nicht constatiert wurde, so finde ich die Gemeinde-Vorstehungen im Sinne des Erlasses des hohen k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 21. Juli 1890, Z. 11.101/1600, zu beauftragen, die Waldbesitzer und das vorhandene Forstpersonale von dem Inhalte dieses Erlasses in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen und selbe zu ver halten, auf das Vorkommen dieses sehr schädlichen Jnsectes ein wachsames Auge zu richten und etwaige Wahrnehmungen unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Steyr, am 3. August 1890. Z. 8495. ------------------ Ra sämmtliLe Gemeinde-VorMimgen. DaS hohe k. k. Handelsministerium hat im Einver nehmen mit dem hohen k. k. Ministerium des Innern an- lässlich einer Anfrage hinsichtlich der äußeren Bezeichnung von gewerblichen Betriebsstätten im Falle der Verpachtung des Gewerbes mit Erlass vom 18. Juli 1890, Z. 7829, im Nachhange zu dem h. Erlasse vom 1. September 1887, Z. 27.615, zu eröffnen befunden, dass im Falle der Ver pachtung von Gewerben in der äußeren Bezeichnung der Betriebsstätte oder Wohnung, soserne Hiebei überhaupt ein Name in Anwendung kommt, stets der Name des Pächters anzubringen ist und dass, falls im Pachtverträge die Anwen dung des Namens des Verpächters (Gewerbsinhabers) bei der äußeren Bezeichnung der Betriebsstätte verabredet worden ist. jedenfalls auch der Name des Pächters, als des Gewerbe treibenden, in dieser Bezeichnung angebracht werden muss. Rücksichtlich der vorkommenden Pachtverhältnisse bei von protokollierten Firmen betriebenen Gewerben wird übrigens nach Maßgabe der Bestimmungen des Handelsge setzbuches (A. Nr. 15 bis 27) vorzugehen sein. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der hoben k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Juli l. I., Z. 11.070/1, in die Kenntnis. Steyr, am 5. August 1890. Z. 7374, 7657, 7933, 8299. Rn sämmttiläe Oememcke-VorsteklMlM. Thierseuchen - Ausweis in der Berichtsperiode vom 28. Juni bis 29. Juli 1890. 1. Maul- und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche in dem Orte Lustenau, politi scher Bezirk Linz (Stadt). Erlöschen der Seuche in den Orten Kronau, Amesroith des politischen Bezirkes Freistadt, Lustenau des politischen Bezirkes Linz (Stadt). 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche in den Orten Perg, Oberzier king und Marbach des politischen Bezirkes Perg; Blumau, Lungendorf und Ramsau des politischen Bezirkes Kirchdorf; Leonding, Vordermaierberg, Enns des politischen Bezirkes Linz (Umgebung); Meggenhofen des politischen Bezirkes Wels. Erlöschen der Seuche in den Orten Ebelsberg, Traundorf, Gottschalling, Leonving, Vordermaierberg und Enns des politischen Bezirkes Linz (Umgebung); Bad Hall und Fischen des politischen Bezirkes Steyr (Umgebung); Reichenschwall des politischen Bezirkes Steyr (Stadt) ; Perg des politischen Bezirkes Perg ; Hoskirchen und Roitham des politischen Bezirkes Wels; Hausmanning, Ramsau, Lungen- dors des politischen Bezirkes Kirchdorf. Steyr, am 1. August 1890. An des 8492. sämmtliche Gemeinde-Worsteyungen Gerichtsvezirkes Weyer und die He- meinde-Worsteyungen in HarAen und Ternverg. Mit dem Erlasse der hohen k. k. Statthalterei vom 5. December 1886, Z. 15.025/V, wurde anher die Ein ladung gemacht, sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen anzu- weisen , die in Hinsicht auf das Vorkommen des Rauschbrandes vorliegenden Beobachtungen und ein schlägigen Wahrnehmungen zu sammeln und in dem mit folgenden Fragebogen möglichst genau einzutragen.
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