Amtsblatt 1890/30 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Juli 1890

k. k. Rezkrkshauplmannschast 8leyr. Ur. 30. Steyr» am 31. Juli 1890. Z. 8034. Uy sämmtliche OeMmcke-Vorstcklmgm Mit Bezug auf den Erlass der hohen k. k. Statthalterei vom 13. Mai 1890, Z. 6171, betreffend die Pferdc- indischgarsten, werden die Ge ­ meinde - Vorstehnngen zufolge Statthaltern - Erlasses vom 19. Juli 1890, Z. 10.444/1, beauftragt, die hinauslangende Nachtragskundmachung sogleich zu verlautbaren. Steyr, am 25. Juli 1890. Z. 8155. Rn alle Oememlle - Vorßeälmgm. Mit Bezug auf § 126 der W.-V. wird den Gemeinde- Vorstehungen hiemit eröffnet, dass bei dem Umstände, als die stellungsbezirksweise Repartition Rückstände in den Con- tingenten des Heeres und der Landwehr ausweist, eine Widmung von Rekruten für die Landwehr oder als Ueber- zählige für die Ersatzreserve nicht stattfindet. Steyr, am 30. Juli 1890. Z. 7966. Na sämmttiike Gememcke-Vorsteklmgm. Mil dem Ausirage unter Hinweis auf die Kundmachung der hohen k. k. Statthalterei vom 11. Mai 1885, Z. 5916 (Amtsblatt Nr. 14, Z. 3653), zur allgemeinen Verlautbarung in den interessierten Kreisen: Z 10 379/1 Kundmachung. Unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 27. Juni 1885, Z. 7875, mit welcher das Termin ­ verzeichnis über die controlthisrärztliche Eintrittsbehandlung an den für die Vieheinfuhr nach Niederbayern festgesetzten Centralstationen verlautbart worden ist, wird bekannt ge- geben, dass laut der Mittheilung der königl. Regierung von Niederbayern vom 12. Juli 1890, Z. 11.960, hinsichtlich der Controltermine für die Controlstation Obernzell eine Aenderung dahin erfolgt, dass für die Sommermonate März mit September, mit Ausschluss der Sonn- und Feiertage: 1. jeden ersten Donnerstag von 1 — 4 Uhr officielle Controls stattfindet; 2. jeden dritten Donnerstag Controls nur auf vor ­ herige 1 Bestellung des Controlthierarztes abgehalten wird. Linz, den 17. Juli 1890. Der k. k. Statthalter: Puthon. Steyr, am 24. Juli 1890. Z- 74 IM. An alle Gemeinde-Iorsteyungen /I. Meldungswesen. Es langen bei der k. k. Landwehr-Evidenz-Abtheilung mit einfachen Zetteln gleich mehrere Landwehrpässe ein, auf welchen nicht einmal die Namen der betreffenden Mann ­ schaft verzeichnet sind, sondern einfach geschrieben steht, behufs Abmeldung zur Waffenübung vorgelegt. // Nachdem viele Landwehrmänner die Waffenübung nicht bei ihren Stamm-Bataillonen mitmachen, so ist die Be ­ zeichnung, wohin der Mann zur Waffenübung abgeht, un- bedingt nothwendig, umsomehr, als dies auf den von der Evidenz-Abtheilung zu verfassenden Avisos genau zum Aus ­ druck gebracht werden muss. Es ist sich daher zu Meldungszwecken in Hinkunst stets der vorgeschriebenen Drucksorte zu bedienen, die sowohl für Abmeldungen zu den Waffenübungen und Recruten- Ausbildungen, als auch für sonstige An- und Abmeldungen von der E. Haas'schen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden kann. 8. Empfangsscheine. Nachdem die mit Bleistift bewirkte Fertigung der für Enthebungsscheiue eingesandten Empfangsscheine der hiesigen k. k. Landwehr-Evidenz-Abtheilung ausstellig bemerkt wurde, so ordne ich ein für allemal an, dass Empfänge, sei es für Einberufungskarten oder welch immer Art, stets mit Tinte zu bestätigen sind. Steyr, am 29. Juli 1890.

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