Amtsblatt 1890/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. Juli 1890
der k. k. Rezirkshmiplinannschast 8lkyr. Steyr» am 3. Juli 1890. Aeine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschliesmng vom 24. Jnni d. I. den Statthalter im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns Franz Grafen Merveldt unter gleichzeitiger taxfreier Verleihnng der Wurde eines geheime» Rathes aus deu Posten des Statthalters in der gefürsteten Graf- schaft Tirol und dem Lande Vorarlberg a. g. zu »ersehe» und den Hofrath bei der Statthalterei in Innsbruck Victor Freiherru von Puthon zum Statthalter im Erzherzogthume Oesterreich ob der Gnus Allergnädigst zu erneuueu geruht. Stepr, 8. Juni 1890. Z. 6247. An die Gemeinde-Worsteßuugen des Kerichtsvezirkes Weyer. Ich habe bei dem Umstände, als die Ennsbrücke bei Losenstein schadhaft ist und im kommenden Jahre in eine eiserne abgeändert werden soll, vorläufig den Bau von zwei Nothjochen zur Unterstützung der bestehenden hölzernen Straßenbrücke bewilliget, wodurch für die Dauer des Pro visoriums die zwei bestehenden Durchfahrtsöffnungen von je 32 3 Meter Spannweite in vier Oeffnungen von je 160 5 Meter Durchsahrtsöffnung getheilt werden. Während des Baues ist das freie Nausahrtsjoch durch eine weiße, weithin sichtbare Tafel, die unterhalb der Fahr bahn inmitten der freien Oeffnung zu befestigen ist, zu markieren und ist mit dem Baue des zweiten Nolhjoches solange zuzuwarten, bis das erste vollkommen frei von jeder Gerüsiung ist. Dies ist entsprechend zu verlautbaren und insbesondere den Flössern zur Kenntnis zu bringen. St ehr, am 12. Juni 1890. Z. 6756. Nil, sammitilüe Okmemlle-AorstckMgm. Das hohe Ministerium für Cultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 8. Juni 1890, Z. 9390, an die Statt halterei eröffnet, dass der evangelischen Filialgemeinde helvetischer Confession zu Libschitz (Pfarre Lesic) in Böhmen die Bewilligung ertheilt worden ist, zum Zwecke der Erbauung eines Pfarrhauses eine Sammlung freiwilliger milder Gaben unter den evangelischen Glaubensgenossen beider Bekenntnisse in den im Nüchsrathe vertretenen König reichen und Ländern zu veranstallen. ege des k. k. evangelischen Die Sanlmlung wird im L 4k Oberkirchenrathes Augsburger- und helvetischer Konfession in Wien eingeleitet. St ehr, am 25. Juni 1890. Z. 6836. Rn samnütilüe OeMMlle-AorstckMgm zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung. Nr 8W4/I Kurrdma ch u rr g Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat unter dem 18. Juni 1890, Z. 5127, nachstehende, die Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche betreffende Kundmachung erlassen: Aus Anlass der an mehreren Orten des Bezirkes St. Johann i. P. amtlich erhobenen Maul- und Klauenseuche wird auf Grund des § 26 des Gesetzes vom 29. Februar 1880, N.-G.-Bl. Nr. 35, und der bezüglichen Durchsührungs- Berordnung vom 8. December 1886, N.-G.-Bl. Nr. 172, Demgemäß wird sonach: 1. der Abtrieb und die Ausfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) aus diesem Bezirke heraus — ausgenommen jene Thiere, zu deren sofortiger Schlachtung die Bezirkshauptmannschaft aus Grund der Be stimmungen des Absatzes 2 lit. a der obencitierten hohen Ministerial-Verordnung vom 8. December 1886 die Be willigung ertheilt hat, 2. der Eintrieb und die Einfuhr der genannten Thiere in den Gerichtsbezirk St. Johann in Pongau hinein, dann 3. die Abhaltung von Viehmärkten mit Ausnahme von Pserdemärkten bis auf weiteres verboten. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft St. Johann i. P. wird ermächtigt, die nothwendige Einbringung von Schlacht Vieh in einen Consumort des bezeichneten Bezirkes, sowie ausnahmsweise von Fall zu Fall die aus landwirtschaftlichen Rücksichten unbedingt erforderlichen Ein- oder Austriebe von Wsidevieh unter entsprechenden Vorsichten und unter Ein- haliung der diesbezüglich angeordneten speciellen Bestimmungen zu gestatten.
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