Amtsblatt 1890/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. Juni 1890

Amts-HRlutt der L. k. Nezirkshauplmannschast 8keyr. Ur. 24. Steyr» am 19. Juni 1890. Z. 6206. An die Gemeinde-Worstel-ungen Krems- münster, Losenstein, Weul-oftn, Sierning und Weyer. Laut Mittheilung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 12. Mai d. I., Z. 9524, treten be ­ züglich der Ablegung der Prüfung aus der lateinischen Sprache seitens jener Realschüler, welche nach Absolvierung der sechsten Realschulclafse die Aufnahme in die Apotheker ­ lehre anstreben, die nachstehenden Bestimmungen in Wirk ­ samkeit : „Nach Z 1 lit. a der allerh. Entschließung vom 8. December 1889, mit Ministerial-Erlass vom 16. Decem ­ ber 1889, Z. 25.248, R.-G.-Bl. 200, kundgemachten neuen pharmaceutischen Studien- und Prüfungsordnung für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder können auch Realschüler zum pharmaceutischen Studium zugelassen werden, wenn sie sich mit einem staatsgiltigen Zeugnisse über die mit Ersolg abgelegte sechste Classe einer Realschule und über die an einem öffentlichen Gymnasium mit ge ­ nügendem Erfolge abgelegte Prüfung aus der lateinischen Sprache im Umfange der Forderungen der ersten sechs Gymnasialclassen ausweisen. Bezüglich der Vornahme dieser Prüfung aus der la ­ teinischen Sprache wird angeordnet: „1. Realschüler, welche sich der Prüfung aus der la ­ teinischen Sprache unterziehen wollen, haben ihr Gesuch, welchem ein staatsgiltiges Zeugnis über die mit Erfolg zu ­ rückgelegte sechste Classe einer Realschule beiliegen muss, an eine Landesschulbehörde zu richten. „In dem Gesuche ist darzulegen, auf welche Weise und binnen welcher Zeit der Bittsteller sich die Kenntnis der lateinischen Sprache im Umfange der Forderungen für die ersten sechs Gymnasialclassen erworben hat. „2. Die Landesschulbehörde entscheidet über das Gesuch und bestimmt das Gymnasium, an welchem die Prüfung abzulegen ist, wobei auf begrünvete Wünsche des Bittstellers bezüglich des Ortes und der Zeit nach Thunlichkeit Rücksicht zu nehmen ist. „Ohne besonderen Auftrag der Landesschulbehörde ist kein Gymnasium berechtigt, Prüfungen dieser Art vorzu- nehmen. „Prüfungen, welche ohne Ermächtigung der Landes ­ schulbehörde vorgenommen werden, sind ungiltig und wirkungslos. „3. Von der getroffenen Entscheidung verständigt die Landesschulbehörde auch die Direction des betreffenden Gymnasiums und ermächtigt dieselbe zugleich, dem Bittsteller über das Ergebnis der Prüfung ein Zeugnis auszustellen, in welchem der betreffende Erlass der Landesschulbehörde und der specielle Zweck der Prüfung anzuführen ist. „4. Für diese Prüfung ist eine im voraus zu ent ­ richtende Taxe von 5 fl. ö. W. einzuheben, für deren Ver- theilung der Ministerial-Erlass vom 29. August 1851, Z. 8778 (Marenzeller Normalien für die Gymnasien und Realschulen, I. Theil, Nr. 271), maßgebend ist." Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen Krems ­ münster, Losenstein, Neuhofen, Sierning und Weyer infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 22. Mai l. I., Z. 9588, und Statthalterei-Erlasses vom 1. Juni l. I., Z. 7768/V, zur Verständigung der Herren Apotheker in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 16. Juni 1890. Z. 811/B.-Sch.-R. Amlseriimerung. Da die erste Versammlung des Zweig-Lehrervereines „Sierning", dessen rechtlicher Bestand mit dem hohen Er ­ lasse der k. k. Statthalterei Linz vom 19. Mai l. I., Z. 6979/11, bescheinigt wurde, am 21. Juni l. I. in Siernig- hosen um 10 Uhr vormittags stattfindet, so ertheilt der k. k. Bezirksschulrath jenen Mitgliedern, welche dieser Ver ­ sammlung beiwohnen wollen, den hiesür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 11. Juni 1890. Z. 6426. Än llie Oememcke - VoHckMgm. Im Wege des k. und k. Ministeriums des Aeußern wurde die Aufmerksamkeit des hohen k. k. Ministeriums des Innern auf das unreelle Gebaren des Paul Arnsohn, Inhabers der „Deutsch-amerikanischen Wechselbank" in New- Aork, Canalstred 78 gelenkt, bei welchem die in Amerika verbleibenden Einwanderer aus Oesterreich gewöhnlich An ­ weisungen auf freie Schiffspassage von Hamburg nach Amerika für ihre Verwandten und Bekannten in Oeste weich kaufen. Diese Anweisungen werden von Paul Arnsohn den zu Befördernden zugesendet und die Empfänger darin ange ­ wiesen, bei dem Logiswirt und Commissionär in Hamburg Moses Zigkin brieflich anzufragen, auf welchem Dampfschiff

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