Amtsblatt 1890/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Mai 1890

Amts-KKlatt der k. k. NeMshaiiptmannschafl 8leyr. Ur. 2«. Steyrz am 22. Mai 1890. Z. 726/B.-Sch.-R. Rn llie OrtsMlrättie uml ZlsmUtttullgeli. Nach Z 33 der Schul- und Unterrichts-Ordnung hat der Schullener über die vorhandenen Lehrmittel und Schulgeräthe ein genaues Inventar zu führen, selbes in Evidenz zu halten und bei einem Personalwechsel zu übergeben ist. Es ist mir nun zur Kenntnis gelangt, dass in manchen Schulen ein solches Inventar nicht geführt wird und beim Fehlen desselben über die Zugehörigkeit mancher Geräth- schasten in dieser oder jener Schule bei entstandenen Zweifeln kein entscheidender Ausschluss gefunden werden konnte. Ich erwarte nun mit Bestimmtheit, dass dort, wo ein solches Inventarium nicht besteht, selbes von den Herren Schulleitern im Einvernehmen mit dem Obmanne des Orts- schulrathes sofort angelegt und eine Abschrift dem Orts- schulrathe zugemittelt werde. Bezüglich der Befolgung dieses Auftrages wird sich der Herr k. k. Bezirks-Schulinspector bei seinen Schul- Bisilationen die Ueberzeugung verschaffen. Steyr, am 15. Mai 1890. Z 5285. UiL sämlMlke Gememile-Vorstckimgeli. Die Gemeinde-Vorstehungen werden auf die im Neichs- gesetzblatte Nr. 75 erschienene, am I. Juni l. I. in Wirk ­ samkeit tretende hohe Ministerial-Verordnung vom 4. Mai 1890, betreffend die Beitragspflicht der Arbeitnehmer zu den seitens der Besitzer unsallsversicherungspflichtiger Betriebe zu entrichtenden Beitragsquoten aufmerksam gemacht und beauftragt, die Betriebsunternehmer aufzufordern, die in dieser Verordnung vorgesehene Kundmachung an einer allen Versicherten leicht zugänglichen Stelle durch Anschlag zu verlautbaren. Für den Vollzug werden die Gemeinde-Vorstehungen verantwortlich gemacht. Steyr, am 16. Mai 1890. Z. 5154: Nil sämmtlNe Oememlle-VoHcklmgm. Den Herren Aerzten ist nachstehende Concurs-Aus ­ schreibung zur Kenntnis zu bringen: Z io75/?rLs Coneursausschreibung. Bei den politischen Behörden in Oberösterreich gelangt die Stelle eines k. k. Bezirksarztcs II. Classe mit dem Amts ­ sitze in Perg und den systemmäßigen Bezügen der zehnten Rangsclasse zur Besetzung. Bewerber haben die mit den Nachweisen über ihr Alter, dann des an einer inländischen Universität erlangten Grates eines Dvctors der gesammt n Heilkunde oder eines Doctors der Medicin und Chirurgie und Magisters der Geburtshilfe, ihrer bisherigen Verwendung, endlich der nach den Bestimmungen der Ministerial-Verordnung vom 21. März 1873, R.-G.-Bl. Nr. 37, abgelegten Prüfung zur Er ­ langung einer bleibenden Anstellung im öffentlichen Sanitäts ­ dienste belegten Gesuche bis 15. Juni 1890 bei dem k. k. oberösterr. Statthalterei-Präsidium in Linz einzubringen. Linz, am 11. Mai 1890. Steyr, am 13. Mai 1890. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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