Amtsblatt 1890/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. Mai 1890
Amts-HKkutt der k. k. Lezirkshauptmannschast 81eyr. Ur.^8r/^ Steyr, am 14. Mai 1890. Z. 5160. Rn lüe Gememckevorßckungm ckes OenMs- Zezirkes Kteyr unck Meyer. Der h. ä. Erlass vorn 20. April l. I., Z. 44x9 (Amtsblatt Nr. 18), wird dahin abgeändert, dass die Militär- tax-Bemestung für den Gerichtsbezirk Steyr im hiesigen AmlsgebLude nicht am 30. und 31. d. M-, sondern Mittwoch den 28. Mai von 9 Uhr vormittags an für die Gemeinden Gleink, Losensteinleithen und Aschach, von 2 Uhr nachmittags an für die Gemeinden Sierning und Garsten, und am Donnerstag den 29. Mai von 9 Uhr vormittags an für die Gemeinden St. Ulrich, Thanstetten und Ternberg stattfinden wird. Ferner wird die Militärtax-Bemestung sür den Ge richtsbezuk Weyer nicht am 23. und 24. Mai, sondern Freitag den 30. Mai von 11 Uhr vormittags an sür die Gemeinde Großraming, von 2 Uhr nachmittags an für die Gemeinden Gaflenz, Neustist und Reichraming und am Samstag den 31. Mai von 9 Uhr früh an sür die Gemeinden Weyer, Lausa und Losenstem in der Gemeinde kanzlei des Marktes Weyer vorgenommen werden. Die übrigen Blstimmungen des h. ä. Erlasses vom 29. April 1890, Z. 4429 (Amtsblatt Nr. 18), bleiben aufrecht. Steyr, den 13. Mai 1890. Z. 4922. Nil sämmtlilke Oenmn.tle-AoHcklmgm. Bei Viehtransporten, welche mittelst Bahn befördert wurden, wurden schon einigemal« in der Ausladestation zu Linz von dem dortigen Beschauthierarzte Fleischbeschau- Zettel, die zur Deckung als Viehpässe gedient hatten, wegen Ungiltigkeit eingezogen und hieramtS zur Amtshand lung vorgelegt. Nachdem der Fleischbeschauzettel nur sür geschlachtetes, beschautes Vieh die Bestimmung hat, während für lebendes Vieh von dem Sachverständigen nach vorgenommener Beschau im Sinne des Absatzes 4 der Durch- führungs - Verordnung zu 8 8 des Thierseuchen - Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, ein Vieh- beschauzettel, der zur Grundlage des Viehpasses dient, aus- zustellen ist, so sind die Gemeinde - Vorstehungen, die Sach verständigen (Viehbeschauer) mit allem Nachdrucke und ! Ernste anzuweisen, die Parteien aufmerksam zu machen, dass sich dieselben auf Grund des Viehbeschauzettels bei der Gemeinde-Borstehung einen Biehpass für das beschaute Vieh ausstellen lasten müssen. Die Viehbeschauzettel sind jedesmal dem betreffenden Blatte des Viehpassjuxtaheftes zur Aufbewahrung anzu- hesten. Ich bringe deshalb den h. a. Erlass vom 5. April 1889, Z. 3970, Amtsblatt Nr. 10, ex 1889, hiermit in Erinnerung und werde bei fortgesetzter Unterlassung der genauen Durchführung der Vieh- und Fleischbeschau Abhilfe durch den oberösterr. Landesausschuss ansprechen. Steyr, am 10. Mai 1890. Z. 4495. Un sämiMLe Gemeinde-AoHckMgen. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben die Eröffnung der XIV. Staatslotlerie für gemeinsame Militär Wohlthätig keitszwecke anzubesehlen und mit Allh. Entschließung vom 1. Oktober 1889 allergnädigst zu bestimmen geruht, dass der Reinertrag dieser Lotterie dem Curvereine sür Militärs in Franzensbad, ferner zur Erweiterung und Verbesserung der Militär-Bade-Heilanstalt Trencsin - Teplitz, endlich zur Vermehrung der Stlslplütze sür krüppelhafte Söhne und Töchter von Officieren, Militärbeamten und ehemaligen Militär-Parteien gewidmet werde. Diese sehr reich ausgestattete Lotterie enthält 3083 Treffer, und zwar: I 2 2 5 5 3 60 3000 Haupttreffer Treffer zu . zu „ .......................... ä. „ .......................... L Vor- u. 3 Nachtreffer L Treffer . . . . L Seriengewinste . L 100.000 fl. 20.000 „ 10.000 „ 5.000 „ 3.000 „ 2.000 „ 1.000 „ 500 „ 100 „ 10 „ in einheitlicher Notenrente mit dem Zinsen- genuste vom 1. Mai 1890. in Barem. Die Ziehung erfolgt unwiderruflich am 3. Juli 1890. Das Los kostet 2 fl. ö. W. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge hohen Statthalterei - Präsidial - Erlasses vom 21. v. M., Z. 907, mit der Einladung in die Kenntnis, diesem Unter nehmen die möglichste Unterstützung angedeihen lassen zu
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