Amtsblatt 1890/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. April 1890
Amts-HKkatt der k. k. Rezirkshauplmannschafl 8leyr. Ur. 1«. Steyr- am 24. April 1890. Z. 551/B.-Sch.-R- Arntserirrnerung. Den Mitgliedern des Zweig-Lehrervereines Weher, welche der am 10. Mai l. I. stattsindenden Conferenz bei wohnen wollen, wird der hiezu erforderliche Urlaub hiemit ertheilt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 16. April 1890. Z. 3986. An alle Gemeinde-Worsteßungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Infolge der Wahrnehmung, dass viele Besitzer von Futterschneidemaschinen die Unfallsanmeldung unterlassen oder zurückgezogen haben, weil die Futterschneidemaschine von dem Grundbesitzer allein bedient wird, hat die hohe k. k. Statthalterei mit dem Erlasse vo n 10. April 1890, Nr. 3119/1, erinnert, dass nach den „Directiven für den Vorstand der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt" die Ver sicherungspflicht sich aus alle Personen, weiche bei der Kraftmaschine (dem Göpel) und bei der durch diese bewegten Arbeitsmaschine (Dresch-, Futterschneidemaschine) beschäftigt sind, erstreck!. Es ist nicht nur diejenige Person, welche die Futterschneidemaschine bedient, sondern auch jene, welche das Futter zur Maschine zubringen oder davon wegbringen, der Gefahr durch dieselbe ousgefttzt. Dies wird zur Darnachachtung und Jnvigilierung mit dem Bemerken verlautbart, dass den nur zeitweise im Betriebe stehenden Unternehmungen ein besonderes Augen merk zuzuwenden ist. Steyr, am 16. April 1890. Z. 4310. ------------------- An alle Gemeinde-Worsteyungen und die hochwürdigen Marrümter. Am 8. April l. I. um halb 2 Uhr nachmittags kam im Gasthause des Joses Dewagner, Haus Nr. 24, zu Alkoven Feuer zum Ausbruche, welches sich bei dem starken Winde mit großer Schnelligkeit verbreitete und außer dem genannten noch 26 Häuser des erwähnten Ortes sammt allen Neben gebäuden in Asche legte. Auch gieng Hiebei eine große Menge von Hausthieren und Fährnissen zugrunde, außerdem verbrannten 19 Wohn- parteien säst sämmtliche Habseligkeiten, welche nur zum kleinen Theile versichert waren. Der erhobene Gesammtschade wird mit 96.135 fl. beziffert, während die Versicherungs summe 62.580 fl. beträgt. Auch arme Dienstboten sind um ihre Habe gekommen, zudem verunglückte bei diesem Brande ein Menschenleben und mehrere Leute zogen sich schwere Verletzungen zu. In Berücksichtigung auf die verhältnismäßig hohe Schadenssumme und den Umstand, dass durch dieses Brand unglück auch viele ärmere Leute betroffen worden sind, fand sich der Herr k. k. Statthalter laut des hohen Erlasse- vom 17. d. M., Z. 890/?r»os., bestimmt, über Antrag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wels für die Abbrändler in Alkoven eine allgemeine Landessammlung anzuordnen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher eingeladen, diese Sammlung im Einvernehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern unverweilt einzuleiten und durchzuführen und die eingehenden Beträge zuverlässig binnen 4 Wochen anher zu senden. Steyr, am 20. April 1890. Z. 4311. ------------------- Rn äie üolkwürillgm Pfarrämter unä äie Oememlte-AoiMMgea. Am 5. April l. I. (Charsamstag) um 8 Uhr abends brach aus bis jetzt unbekannter Ursache in einer zum Hause Nr. 4 in Schönering, Gemeinde Wilhering, im politischen Bezirke Linz gehörigen Scheune Feuer aus, welches sich bei starkem Winde in kurzer Zeit über die ganze geschloffen« Ortschaft verbreitete, so dass viele Bewohner nur das Leben retten konnten und ihrer Habe vollständig beraubt wurden. Es wurden bei diesem Brande 26 Wohnhäuser mit 62 Nebenobjecten (Ltallungen, Stadeln, Presshäuser und Schupfen) vernichtet, außerdem giengen 2 Pferde, 17 Rinder, 92 Stück Kleinvieh und 214 Stück Geflügel zugrunde und es erlitten die Hausbesitzer und Inwohner durch Verlust von Felbfrüchten, Holz und Mobilien einen bedeutenden Schaden. Nach den gepflogenen Erhebungen beträgt der Ge sammtschade 92.234 fl., welchem eine Versicherungssumme von 72.616 fl. gegenübersteht, so dass sich der unbedeckte Schade auf 19.618 fl. beläuft, worunter jedoch das zugrunde gegangene Vieh, die Feldsrüchte und das Holz nicht begriffen ist. In Würdigung dieser traurigen Lage fand der Herr k. k. Statthalter laut des hohen Erlasses vom 17. d. M-, Z. 884/kra68., der im Wege der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz gestellten Bitte der Gemeindevorstehung Wilhering zu entsprechen und für die durch Brandunglück betroffenen Bewohner der Ortschaft Schönering eine allgemeine Landes sammlung anzuordnen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher eingeladen, diese Sammlung im Einvernehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern unverweilt einzuleiten und durchzuführen und die eingehenden Beträge zugleich mit dem Erträgnisse der Sammlung für Alkoven, jedoch mit abgesonderter Widmung, anher zu senden. Steyr, am 20. April 1890.
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