Amtsblatt 1890/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. April 1890
4 entsprechenden Verständigung der Verwaltungen der in ein zelnen Gemeinden bestehenden Privatkrankenanstalten auf das Vorkommen des Genannten mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben nur im Falle konstatierter Unabweisbarkeit in Spitalspflege aufzunehmen, sonst aber dessen Ausnahme zu verweigern, eventuell denselben bei erwiesener Simulation der kompetenten Behörde zur weiteren Amtshandlung über stellen zu lassen. St ehr, am 8. April 1890. Z. 505/B.-Sch.-R- Uu8forslkung. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Commamen werden aufgesordert nachzuforschen und hieher zu berichten, ob der Taglöhner Franz Kern, der einen schulpflichtigen Sohn Franz besitzt, in einer der Gemeinden des politischen Bezirkes Steyr wohnhaft ist und dessen Sohn die Volksschule besucht. St ehr, den 4. April 1890. Z. 3655. An alle Gemeinde-Worstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Gommanden. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 16. März 1890, Z. 4587/850/11 b, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1865 zu Olmütz geborenen Taglöhners Heinrich Berger, unehelicher Sohn der ledigen Magdalena Berger aus Braunseifen, welcher nach erfolgter Constatierung seiner Zuständigkeit nach Braunseifen im Bezirke Römerstadt in die Stellungsliste L pro 1889 aus genommen wurde und von der Hanptstellung des Vorjahres ausgeblieben ist, angesucht. Derselbe war im Monate Juli und August 1888 im allgemeinen Krankenhause in Proßnitz in Pflege, von wo er in seine Heimatsqemeinde abgeschoben wurde, hat sich jedoch, bevor dessen Nachstellung erfolgen konnte, ohne Rerse- Document unbekannt wohin entfernt. Die nach dem Auf enthalte dieses Individuums, welches angeblich beinahe taub und blöde ist, gepflogenen Nachforschungen im Verwaltungs- Gebiete von Mähren sind bis nun ohne Erfolg geblieben; eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt- halterer vom 28. März l. I., Z. 41 12/1 V, sind die geeigneten Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgesührt erscheint, hierbezirks seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat dieser Nachforschung ist bis Ende Mar 1890 anher zu berichten. Die hochw. Pfarrämter werden um gefällige dies bezügliche Nachschau in den Sterbematriken und Bekannt gabe eines etwaigen positiven Resultates im gleichen Termine höflich ersucht. Steyr, am 8. April 1890. Z. 3521. An alle Gemeinde-Worstestungen und k. k. Gendarmerieposten Gommanden. Nach Inhalt des Berichtes der k. k. Bezirkshaupt- mannschast in Komotau ddto. 24. Jänner 1890, Z. 1397, an die k. k. Statthalterei in Prag wurde mittelst Urtheiles des k. k. Bezirksger chteS in Komotau am 3. März 1889, Nr. 743, Alois Peterka, angeblich zuständig in Ruma in Slavonien, wegen Uebertretung des Gesetzes vom 24. Mai 1885 Nr. 89, R.-G. 8 1 und 2, zu einem strengen Arreste von 3 Tagen verurtheilt und nach Ab- büßuna -ieser Strafe für Abschiebung abgegeben. Da die Angabe des Alois Peterka bezüglich seiner Zuständigkeit in Ruma von dem Stadtmagistrate in Ruma als unwahr bezeichnet worden war, wurde derselbe dem Bürgermeisteramts in Komotau zur Verwahrung übergeben und zugleich die e ngehendste Nachforschung veranlasst. Nach dem Ergebnisse dieser umfassendsten Erhebungen konnte die Richtigkeit der gesammten Angaben des angeblichen AloiS Peterka nicht fichergestellt werden und es liegt viel mehr im Hinblicke auf das Benehmen desselben der drin gendste Verdacht nabe. dass das Bestreben desselben daraus gerichtet sei, durch seine lügenhaften Angaben die Spuren seiner Provenienz zu verwischen und dass derselbe in die Kategorie eines schweren Verbrechers gehören dürfte. Es macht somit den Eindruck, dass der angebliche Alois Peterka ein entsprungener Sträfling oder ein ver folgter schwerer Verbrecher sein dürfte. Die genaue, von dem Stadtarzte in Komotau ausgenommene Personsbe schreibung des angeblichen Alois Peterka lautet wie folgt : Alois Peterka ist 28 Jahre alt, ledig, 1 78 Cm. hoch, besitzt eine Schulterbreite von 45 Cm. und hat einen kräftig entwickelten Körperbau mit hervortretendem Kinne, das schwarze Kopshaar ist stark entwickelt, die Augenbrauen sind schwärzlich, die Augen grau und der Schnurrbart ist blond, das Gesicht dunkelbraun. Sowohl am Halse als auch auf der Brust und Rückenseite und an den beiden Oberarmen befinden sich zahlreiche Wimmsrln. Der Fusi ist ein Grosi-Flachsuß. Zufolge des Erlasses der h. k. k. o.-öst. Statthalterei vom 29. März l. I., Z. 3442/11, sind die geeigneten Er hebungen behufs Feststellung der Provenienz dieses fraglichen Individuums zu veranlassen, und ist über ein positives Re sultat derselben bis 20. April l. I. anher zu berichten. Im Bedarsssalle könnte eine Photographie des Alois Peterka zur Einsicht mitgetheilt werden. Steyr, am 1. April 18VO. Z. 3546. Alt a5e Oememlle - VorßellMgm Mll k. k. GenckarmerieHosten-Commancken. Laut des Erlasses der hoben k. k. oberösterr. Statt- halteree vom 30. März l. I., Z. 4601/11, wurde der zu Mainz geborene, 43 Jahre alte Heinrich Wingefeld in Salzburg bereits ausgeforscht. Dies wird zum Widerrufe des hierämtlichen Erlasses vom 26. Februar l. I., Z. 2113, im Amtsblatte Nr. 9, hiemit bekanntgegeben. Steyr, am 8. April 1890. Redaction und Verlag der k. k. Be»irkSbauvtmanusLait Steyr. Haas'sche Buchdruckerei iu Steyr.
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