Amtsblatt 1890/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. März 1890
Amts-HOfaN der k. k. Nezirkshmiptmaniischafl 5leyr. Ur. 13. Steyrz am 27. Mär; 1890. Z- >444. Rn alle Oememäe-AaHckMgm unä ä. k. Gmäarmme - Posten. - Commlmäm, älLM äie äoikwäräigell Pfarrämter. Laut des Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 31. Jänner l.J , Z. 1360/1V, wurde der im Jahre 1868 geborene, nach Wimsbach im Bezirke Wels zu ständige Johann Parzer eruiert. Dies wird zum Widerrufe des hierämtlichen Er lasses vom 7. November 1889, Z. 11.347, im Amtsblatt« Nr. 33, hiemit bekannt gegeben. Steyr, am 30. März 1890. Z. 3891. An sämmtliche Hememde - Worsteyungen und K. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Laut des Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 9. v. M., Z. 2296/11, wurde die Identität des in der Schubstation St. Pölten angehaltenen angeblichen Josef Dubsky mit dem 14 Jahre alten nach Dubi, politischen Bezirk Deutschbrod zuständigen Drechslerlehrling Josef Pollak, welcher bei dem Drechslermeister Josef Kresalo in Fünfhaus, Spergasse Nr. 18, in Lehre stand und von dem selben angeblich wegen schlechter Behandlung Mitte Mai v.J. sich entfernte, festgestellt. Dies wird zum Widerrufe des hierämtlichen Er« lafseS vom 12. November 1889, Z. 11.735, im Amtsblatts Nr. 32, hiemit bekannt gegeben. Steyr, am 20. März 1890. Z. 3070. --------------- — Uu sämmttilke Oememäe-AorstckMgm. Laut Auszug aus dem Protocolle der diesjährigen Köhrungs-Commifsion in Wels vom 25. Februar 1890 wurden nachstehende im Privatbesitze befindliche Hengste zur Verwendung für die Beschälung fremder Stuten geeignet be funden und zwar: 1. Kastanienbrauner Hengst mit Stern, der h. l. Fuß im Fessel weiß, 4 Jahre alt, 167 Cm. hoch, Pinzgauer Rasse. 2. Kastanienbrauner Hengst, beide Hinteren Füße übers Fessel weiß, 5 Jahre alt, 175 Cm. hoch, Pinzgauer Rasse. Beide im Besitze der Gutsbesitzerin der Clara Söllradl in Au bei Kremsmünster. Dies wird mit Bezug auf Z 7 der hohen Statthalterei- Kundmachung vom 26. December 1883, G-- u. V.-Bl. Nc. 28 behufs allgemeiner Verlautbarung bekannt gegeben. Steyr, am 19. März 1890. Z. 208. N Rn aKe Oememäe-AorßckMgm. a) Erledigung von Dieuststücken militärischen Inhaltes. Es wurde bemerkt, dass die Gemeinde - Vorstehungen Dienststücke, trotzdem eine gewisse Frist zur Vorlage auf denselben angegeben ist, nicht im festgesetzten Termin vor legen, nach der vollzogenen Erledigung aber vor der Expedition noch 10 bis 12 Tage und länger beim Amte liegen lassen, anstatt selbe vor oder zum festgesetzten Termine zur Vor lage zu bringen. Ich mache daher die Gemeinde - Vorstehungen auf die pünktliche Erledigung und Vorlage sämmtlicher Dienststücke neuerlich aufmerksam mit dem Bedeuten, dass ich sonst mich in unangenehmer Weise genöthigt sehen müsste, mit Ordnungsstrafen gegen die lässigen Gemeinde-Vorsteher vor- zugehen. b) Meldungswesen. Es langen bei der k. k. Landwehr-Evidenz-Abtheilung An- und Abmeldungen von Landwehrmännern durch die Gemeinden ohne den bezüglichen Landwehrpässen ein, was ganz gegen jede Jnstruction und Vorschrift verstößt; auch kommt es vor, dass einzelne Gemeinden An- und Abmel dungen in den Landwehrpässen selbst eintragen und be stätigen, anstatt dass die Meldung des betreffenden Mannes sammt Pass der Evidenz-Abtheilung eingesendet würde, welche einzig und allein nur berechtigt und verpflichtet ist, derlei Eintragungen in den Landwehrpässen vorzunehmen. Solche Vorgänge erschweren nicht nur die Evidenzsührung, sondern machen die richtige Führung derselben nahezu un möglich. Es ergeht demnach der Auftrag, jedem in der Ge meinde eintreffenden und sich zum Aufenthalte meldenden, sowie abmeldenden Landwehrmann zur sofortigen An-, be ziehungsweise Abmeldung bei der k. k. Landwehr-Evidenz-
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