Amtsblatt 1890/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. März 1890

3 Die Gemeinve - Vorstehungen werden angewiesen, den Inhalt dieser Kundmachung mit dem Beisätze möglichst zu verlautbaren, dass Gesuche um Verleihung eines solchen Interessen - Betrages, welche mit dem Nachweise der Zu ­ ständigkeit, der Krüppelhaftigkeit und Verdienstunfähigkeit durch Beibringung eines Heimats - Documentes, einer ärzt ­ lichen Bestätigung und des Armutszeugnisses, sowie des Militär-Abschiedes belegt sein müssen, bis 24. März 1890 bei der Stadtgemeinbe-Vorstehunq Steyr einzubringen sind. Steyr, am 14. März 1890. Z. 2893. ------------------ Nil sämmUcke Oememcke-Aorstckimgm. Der von der hohen k. k. Statthalter« mit Erlass vom 8. d. M-, Z. 2088/lI, mitgetheilte Ausweis über die Taxen in den öffentlichen Krankenanstalten Dalmatiens wird den Gemeinde-Vorstehungen untenstehend bekanntgegeben: Kundmachung der k. k. dalmatinischen Statthalterei vom 30. December 1889, Z. 24.757, betreffend die Feststellung der täglichen Taxe für die Pflege und den Unterhalt der Kranken in den öffentlichen Spitälern Dalmatiens für das Jahr 1890. Der Landesausschuss des Königreiches Dalmatien hat im Einvernehmen mit der k. k. Statthalterei in Zara im Grunde des 8 7 des Landesgesetzes vom 25. Februar 1887, Nr. 14, die Taxen für die Pflege und den Unterhalt der Kranken in den öffentlichen Spitälern Dalmatiens per Kopf und Tag für das Jahr 1890 wie folgt festgesetzt: u) Tägliche Taxe, welche die dalmatinischen Gemeinden und zahlenden Dalmatiner für Pflege und Unterhalt für jeden kranken Dalmatiner zu vergüten verpflichtet sind und zwar von: 53 kr. für die in das Spital von Zara 57 kr. „ „ „ „ „ „ Spalato 35 kr. „ „ „ „ „ „ Ragusa 55 kr. „ „ „ „ „ „ Sebenico 50 kr. für die in die Irrenanstalt in Sebenico Aufgenommenen. b) Tägliche Taxe für Pflege und Unterhalt von Ange ­ hörigen anderer Provinzen, von Ausländern, dann von Jnquisiten, Verurtheilten, Wöchnerinnen, Schüblingen rc. und zwar im Betrage von 70 kr. für die in das Spital von Zara 75 kr. „ „ „ „ „ „ Spalato 86 kr. „ „ „ „ „ „ Ragufa 65 kr. „ „ „ „ „ „ Sebenico 69 kr. für die in die Irrenanstalt in Sebenico Aufgenommenen. Kranke, welche ihren Unterhalt von außen beziehen wollten, werden in die dalmatinischen Spitäler nicht aus ­ genommen. Dies wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Steyr, am 18. März 1890. Z. 2873. ------------------ An alle Gemeinde - WorsteHungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 26. Februar 1890, Z. 3434/604 II b, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 15. März 1867 in Cernowir ge- borne Josef Sovr aus Haslicht im Bezirke Olmütz, welcher von der vorjährigen Stellung illegal ausgeblieben ist, angesucht. Derselbe ist ein Sohn der Eheleute Stefan Sovr und der Katharina, geborne Pohlidal, Maurergehilfe von Pro ­ fession, im Besitze einer ihm am 17. Mai 1887 für das Inland auf die Dauer von 3 Jahren von der k. k. BezirkS- hauptmannsckast in Olmütz ertheilten Reisebewilligung und soll sich angeblich in Ungarn unbekannten Orts aufhalten. Derselbe ist von kleiner Statur, hat blonde Haare und graue Augen und spricht nur böhmisch. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 7. d. M., Z. 3107/IV, sind die geeigneten Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeich ­ nisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgeführt er ­ scheint, hierbezirks seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat dieser Nachforschung ist bis Ende April 1890 anher zu berichten. Än ckie äolkwäräigm Pfarrämter. Dieselben werden um gefällige diesbezügliche Nach­ schau in den Sterbematriken und Bekanntgabe eines etwaigen positiven Resultates im gleichen Termine höflich ersucht. Steyr, am 17. März 1890. Z. 2872. An alle Gemeinde - WorsteHungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 24. Februar 1890, Z. 3248/568 II b, hat die k. k. Landesregierung in Schlesien um die Veran ­ lassung der Ausforschung des im Jahre 1868 zu Bachels- dorf im Bezirke Freiwaldau gebornen, nach Dürrseifen im Bezirke Freudenthal zuständigen Heinrich Riedel, welcher zur heimatlichen Stellung im Jahre 1889 nicht erschienen ist, ersucht. Der Stellungspflicht für das Jahr 1888 hat der Ge ­ nannte erst im Nachstellungswege auf dem Assentplatze in Troppau entsprochen. — Er hat sich dann nach Abbüßung der über ihn wegen Stellungs flucht verhängten Arreststrafe von 14 Tagen aus seiner Heimatsgemeinde ohne Reise- documente unbekannt wohin entfernt und dürfte sich als Bäckergeselle herumtreiben. Die Personsbeschreibung des Heinrich Medel lautet: Statur Mittel, Gesicht oval, Augen blaugrau, Nase etwas eingedrückt infolge eines Schlages, Mund gewöhnlich, Haare blond, Zahne gut. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 7. d. M., Z. 3I06/IV, sind die geeigneten Nachforschungen und zwar insbesonvere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Ver ­ zeichnisse der Stellungspflchtigen einer Gemeinde aufgesührt erscheint, hierbezirks seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat dieser Nachforschung ist bis Ende April anher zu berichten. An die Hochwürdigen Marrämler. Dieselben werden um gefällige diesbezügliche Nach ­ schau in den Sterbematriken und Bekanntgabe eines etwaigen positiven Resultates im geleichen Termine höflich ersucht. Steyr, am 17. März 1890. Redaction und Verlag der k. k. Be-irksbauvtmanuschait Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei iu Steyr.

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