Amtsblatt 1890/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. März 1890
Amts-KKkatt der k. k. Lezirkshauptmannschafl 8leyr. Ur. 11. Steyr, am 20. März 1890. Z. 2675. Nu sämmtlicke Oememäe - Vorstekungeu Mll k. k. OMarmme-Noftm-Eommanckm. Laut Erlaffes des hohen k. k. Ministeriums für Landes- Vertheidigung vom 15. Februar 1890,* Z. 2587/439 II b, hat die k. k. Statthalterei in Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 14. Mai 1869 in Binina im Bezirke Wall.-Meseritsch geborenen stellungspflichtigen Franz Kadlec angesucht. Derselbe ist laut Taufschein ein unehelicher Sohn der Petronilla Kadlec, Tochter des Josef Kadlec, Inwohners, angeblich aus Ransko (Choteborer Kreis) und seiner Gattin Veronika, gebürtige Janacek aus Böhmen. Weder durch Einvernahme des Tauspathen Johann Kubica, noch durch die im Wege der k. k. Bezirkshauptmann schaft in Chotebor gepflogenen Erhebungen konnte die Zu ständigkeitsgemeinde sichergestellt werden, und ist sowohl Franz Kadlec, als auch dessen Mutter Petrouilla gänzlich unbekannt, da letztere unmittelbar vor ihrer Niederkunft nach Binina kam und schon einige Tage später unbekannt wohin sich wieder entfernte. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen «Vthalterei vom 28. Februar l. I., Z. 2462/IV, sind die geeigneten Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem bei Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgesührt erscheint, hierbezirks seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. lieber ein positives Resultat dieser Nachforschung ist bis Ende April l. I. anher zu berichten. Äie äMwüräigeu Pfarrämter weiden nm gefällige diesbezügliche Nachschau in den Sterbe- mnutken und Bekanntgabe eines etwaigen positiven Resultates im gleichen Termine höflich ersucht. Gtehr, am 11. März 1890. Z. 2489. An alle Gemeinde-Dorstehungen und k. tt. Gendarmerieposten-Gommanden. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes vertheidigung vom 15. Februar 1890, Z. 2588/440 H b, hat die k. k. Statthalterei in Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 11. Juni 1866 geborenen Josef Hron, unehelicher Sohn der Maria Hron aus Aujezd im Bezirke Neustadt!, wegen illegalen Ausbleibens von der Stellung im Jahre 1889 angesucht. Die gepflogenen Erhebungen ergaben, dass Joses Hron im Jahre 1888, nachdem er seiner Stellungspflicht entsprochen hatte, sich angeblich nach Harras in Niederösterreich begeben wollte, woselbst jedoch von seiner Ankunft bisher nichts bekannt ist. Dessen PersonSbeschreibung lauter Statur: mittelgroß, untersetzt — Gesucht: oval — Nase: stumpf — Augen: braun — Haare: desgleichen — bartlos. Derselbe ist im Besitze eines im December 1888 vom Gemeinde-Vorsteher in Aujezd aufgestellten Dienstbotenbuches und dürfte sich irgendwo als Knecht aufhalten. Zufolge des Erlaffes der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 28. Februar l. I., Z. 2463/IV, sind die geeigneten Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu Pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde des dortigen Verwaltungsgebietes ayfgesührt erscheint, hierbezirks seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives/Resultat dieser Nachforschung ist bis Ende April 1890 anher zu berichten. Die liMmüräigm Pfarrämter werden um gefällige diesbezügliche Nachschau in den Sterbe- matriken und Bekanntgabe eines etwaigen positiven Resultates im gleichen Termine höflich ersucht. Steyr, am 11. März 1890. Z. 2818. An sämmtliche Gemeinde - Uorsteyungen und k. k. Gendarmerieposten-Kommanden. Laut des Erlasset des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 20. Februar 1890, Z- 2654/446 II b, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1868 zu Wolta im Bezirke Trautenau in Böhmen geborenen, nach Johnsdors im Be zirke Römerstadt zuständigen Müllergehilfen Wilhelm Nießner, unehelicher Sohn der Fabriksarbeiterin Emilie Nießner, welcher zur Stellung im Jahre 1889 nicht erschienen ist, angesucht. Derselbe hat im Jahre 1888 bei der regelmäßigen Stellung in Römerstadt seiner StellungSpflicht entsprochen, woraus ihm am 16. März 1888 eine bis Ende Februar 1889 lautende Reisebewilligung für Oesterreich-Ungarn und die deutschen Staaten ertheilt worden ist.
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