Amtsblatt 1890/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. März 1890
2 Es wird daher Sache der Gemeinde-Vorstehungen sein, die Viehbeschauer anzuweisen, die Parteien, welche die Beschau- zettel oftmals für Viehpässe halten, aufmerksam zu machen, dass die Beschauzettel nicht als Gesundheitspaß für beschaute Viehstücke, sondern nur als Grundlage des von dem Ge meinde-Vorsteher auszustellenden Viehpasses zu dienen hat, während die Viehbeschauzettel regelmäßig in den Juxtaheften der Viehpassprotokolle aufzubewahren sind. Steyr, am 27. Februar 1890. Z. 2113 An sämmtliche Gemeinde - Worsteyungen und k. k. Gendarmeriepoken-Kommanden. Heinrich Wingefeld, 43 Jahre alt, zu Mainz geboren, verheiratet, groß, brünett, mit kleinem schwarzen Schnurrbart, dunkelbraunen Haaren und Augen, Tischlergehilfe, angeblich versehen mit einem Passe vvm 12. Mai 1888 giltig bis 1890, verschwand am 16. August 1888 aus Wien, wo er seine Ehe attin Amalie Wingefeld und zwei Söhne im Alter von 18 und 16 Jahren zurückließ. Derfelbe wohnte damals V. Bezirk, Zentagasse Nr- I I, bei Marie Lettmaier; zur Zeit seines Verschwin-ens war er mit weiß und schwarz gestreifter Hose, lichtem Jaquet, schwarzem, breitem Hute und blauem, mit Hufeisen geziertem Hemde bekleidet. Zufolge der Note der k. k. niederösterreichischen Statt halterei in Wien vom 9. Februar 1890, Z. 6223, und Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 20. Februar l. I., Z. 2086 '11, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden auf gefordert, Nachforschungen nach dem Verbleibe des Genannten zu pflegen und über ein etwaiges positives Resultat des selben, sowie über jedes für eine weitere Ausforschung des Genannten dienliche Moment bis 25. März l. I. anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 26. Februar 1890. Z. 192/B.-SW.-R. An sämmtMe OrissMrM«. Zufolge Erlasses oes h. k. k. Landesschulrathes vom 25. Jän ner d. I., Z. 194, beauftragt zu erwägen, in welcher Weise der durch die Schließung der Schulen infolge der Influenza- Epidemie erfolgte Ausfall von Schultagen durch Auflassung von Ferialiagen im Lause des Jahres 1890 hereingebracht werden könnte, hat der k. k. Bezirksschulrath in seiner Sitzung vom 25. Februar 1890 beschlossen, in Anbetracht des Um standest dass eine Verkürzung der Sommerferien der Ernte wegen unthunlich erscheint, den Ortsschulräthen zur Er wägung anzuenipsehlen, von dem ihnen zustehenden Rechte, im Verlause des Schuljahres aus besonders berücksichtigungs- werten Gründen 3 Ferialtage zu gewähren, im Jahre 1890 abzusehen, andernfalls müßten die versäumten Schultage durch Verkürzung der Sommerferien oder durch Verlän gerung der täglichen Unterrichtszeit um eine halbe Stunde durch einen entsprechenden Zeitraum eingebracht werden. Ueber die diesbezüglich getroffenen Anordnungen haben die Ortsschulräthe binnen 4 Wochen sicher zu berichten. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 28. Februar 1890. Z. 2329. Rn alle Gemeinde - WHelilmgm Mtl k. k. Gmllarmme - Mosten - Commancken. Nachdem der politischen Behörde die Handhabung des bestehenden Forstgesetzes obliegt und laut mehrfacher Erlässe des hohen k. k. Ackerbau-Ministeriums namentlich die recht zeitige Einstellung von Waldverwüstungen und der eigen- mächtigen Rodungen und Umwandlungen von Waldland in ökonomische Cultur oder zu Weideland, ferner die nach drückliche Betreibung der behördlich vorgeschriebeaen Auf forstungen, sowie die Ermittlung und Feststellung der einer besonderen Behandlungsart zuzusührenden Wälder wärmstens empfohlen resp, ausgetragen wurde, io sehe ich mich veran lasst, den h. ä. Erlaß vom 16. Februar 1889, Z 2192 (Amtsblatt Nr. 5), neuerdings in Erinnerung zu bringen. Mit Rücksicht auf die im Lause des verflossenen Jahres gemachten Erfahrungen sehe ich mich veranlaßt, in Hinkunft mit allem Nachdrucke daraus zu dringen, dass die Bestim mungen des Forstgesetzes und speciell die erflossenen Ent scheidungen bezüglich der zur Wiederauffvrftung bestimmten Waldflächen pünktlich eingehalten werden und haben Da- widerhandelnde unnachstchtlich die gesetzliche Bestrafung zu gewärtigen. Steyr, am 2. März 1890. Z. 2328. Ulk sämnMLe Gemeinde - Aorstekumgen imck k. k. OeMrmerie-MosteMommMckell. Die im heurigen Jahre stattgehabten Sturminde haben in den Nadelwaldungen mehrfache Schäden angerichtet. Gemäß den Bestimmungen des Forstgesetzes wird angeordnet, dass zur Hintanhaltung von Jnsectenschäden die Wind- würfe und die in ihrem Wurzelsystem erschütterten Bäume rasch aufgearbeitet werden. Die Abfuhr aller dieser Hölzer aus den Wäldern hat bis längstens Mitte Mai d. I. zu erfolgen. Die Entrindung aller im Safte geschlagenen Nadel hölzer ist in allen Waldbesitzkategorien sofort vorzunehmen. Sowohl die Gemeinde-Vorstehungen, als auch die k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden werden angewiesen, die Durchführung dieser Verfügungen zu überwachen und saumselige Waldbesitzer aufzumahnen, eventuell anher an- zuzeigen. Steyr, am 2. März 1890. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei io Steyr.
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