Amtsblatt 1890/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Februar 1890

4 <l) welche im Jahre 1889 bei der zweiten Vorführung in der dritten Altersclasse assentiert wurden, e) von den im Jahre 1855 Gehörnen nunmehr auch aus jenen, welche im Jahre 1877 in der dritten Altersclasse zuruckgestellt oder gelöscht wurden, k) von den im Jahre 1856 Gebornen nunmehr auch aus jenen, welche im Jahre 1877 in der zweiten Altersclasse gelöscht wurden, F) von den im Jahre 1857 Gebornen aus jenen, welche gleich bei der ersten Stellung im Jahre 1877 auÄ. der Stellungsliste gelöscht wurden. Zurch genaueren Verständnisse der vorstehenden Punkte o, t und § dient eine Vergleichung mit dem hierämtlichen Erlasse vom 29. Jänner 1889, Z. 1306, im Amtsblatte Nr. 3. Die Ueberprüfung der einzelnen Steuer ­ sätze nach der Vorschreibung für das Jahr 1889 durch das betreffende k. k. Steueramt wird nach dem termin ­ gemäßen Einlangen der Militärtaxverzeichnisfe von hier aus veranlasst werden. Die von den Gemeinde - Vorstehungen benöthigten Drucksorteu können hieramts angesprochen werden. Steyr, am 18. Jänner 1890. Z. 1619. Privilegiums - Verlautbarung. Laut des hohen Erlasses vom 21. November 1889, Z. 35.799, haben das k. k. Handelsministerium und das könial. ung. Handelsministerium dem Vincenz W immer in Kleinraming ein ausschlleßendes Privilegium mit der Priorität vom 24. März 1889 auf Verbesserungen in der Erzeucung von Schuhzwecken aus Stahl aus kaltem Wege und an den hiezu dienlichen Maschinen nach Maßgabe der im k. k. Handelsministerium erliegenden geheimen Be ­ schreibung ertheilt. Steyr, am 13. Februar 1890. Z. 1785. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Gommanden. Laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes ­ vertheidigung vom 29. Jänner 1890, Z. 1363/214 II b, Hot die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1868 geborenen Johann Melzer aus Lidhersch im Bezirke Datschitz, welcher zur Sellung bisher nicht erschienen ist, angesucht. Der genannte Stellungspflichtige, ein Sohn der Eheleute Ferdinand und Magdalena Melzer, hat sich am 22. December 1888 unter der Angabe der Beschäftigung als Maurer bei dem Ge- meindevorstande in Jnzersdors am Wienerbsrge in Nieder- Oesterreich zur Stellung gemeldet, jedoch einige Tage später und noch vor dem Einlangen der Stellungslistenauszüge den Aufenthaltsort verlassen und sich unbekannt wohin be- geben. Die Personsbeschreibung des Johann Melzer lautet: Statur groß, stark, Haare blond, Augen blau, Gesicht rund, voll. Derselbe ist blos der deutschen Sprach- mächtig und besitzt ein vom Gemeindevorstande in Lidhersch ausgestelltes Arbeitsbuch, jedoch kein Reisedocument. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. oberöstsrreichischen Statthalterei vom 10. Februar 1890, Z. I759/IV, sind die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten u. z. ins ­ besondere in der Richtung zu pflegen, ob derselbe nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtige» einer Gemeinde aufgesührt erscheint, hierbezirks seiner Stellungs ­ pflicht genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Resultat wäre bis Ende März l. I. vorher zu berichten. Die Hochwürdigen Pfarrämter werden um gefällige diesbezügliche Nachschau in den Sterbe- matriken und Bekanntgabe eines etwaigen positiven Re ­ sultates im gleichen Termine höflich ersucht. Steyr, am 18. Jänner 1890. Z. 1788. An sämmtliche Gemeinde - MorsteHungen. Die nachstehende Kundmachung diene zur allgemeinen Verlautbarung und schleunigen Verständignng der interes ­ sierten Kreise, insbesondere der Viehhändler: Nr. 2157/1 KUNdmachUNg. Laut eines vom k. und k. General-Consul in Paris a n 8. l. M. beim k. und k. Ministerium des Aeußern ein ­ gelangten Telegrammes hat die französische Regierung die Ein- und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus der Schweiz verboten. Dies wird zufolge des Erlasses des hohen k. k. Mini ­ steriums des Innern vom 12. Februar 1890, Z. 2613, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, am 14. Jänner 1890. Der k. k. Statthalter: Mcrveldt. Steyr, am 18. Februar 1890. Z. 1758. Rn jämmtlicke Gemeincke-Vorsteliungen. Die nachstehende Kundmachung ist allgemein zu ver- lautbaren und insbesondere den Vieh- (Schweine-) Händlern zur Kenntnis zu bringen : Z. 1459/1. Kundmachung. Laut einer an das hohe k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des hohen k. und k. Ministeriums des Aeußern vom 22. Jänner l. I. wird von der könig. preußischen Regierung bis zur definitiven Aushebung des Einfuhrverbotes die Einfuhr geschlachtter Schweine aus Oesterreich-Ungarn in Einzelnsällen und auf dahin gehende Gesuche gestattet. Linz, den 3. Februar 1890. Für den k. k. Statthalter: Prinz Lothar Metternich m. p. Steyr, am 18. Februar 1890. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei iu Steyr.

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