Amtsblatt 1890/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Februar 1890

Diese Anordnung hat zufolge des mit dem hohen k. k. Handelsministerium gepflogenen Einvernehmen- auch bezüglich der genossenschaftlichen Krankencafsen zu gelten. Allen nach dem Kranken - Versicherungs - Gesetze ein ­ gerichteten Krankencafsen ist zu empfehlen, in dem Rechen ­ schaftsberichte eine übersichtliche Darstellung über die Organi ­ sierung des ärztlichen Dienstes, der Krankencontrole und der Beziehungen zu den Krankenanstalten und Apotheken zu geben. Dies wird infolge hohen Statthalterei - ErlafseS vom 21. Jänner 1890 und mit Bezugnahme aus den hierämtlichen Erlass, Z. 1022, Amtsblatt Nr. 4, zur sogleichen Ver ­ ständigung der betheiligten Caffenverwaltungen mit dem Beisätze verlautbarl, dass die gegebene Frist zur Vorlage bis 15. März l. I. erstreckt wird. nä Nr. 110. Z. Z- 910/1. Ort ............................................Krankencafse zu Land Uebersicht über die vorübrrgehrnd beschäftigten verftcherungspflich- tigcn Mitglieder der Lrankenrasse (stehe tz 17 d. Zt.). Erhebungsjahr 18 Anzahl derselben am Erkran- kunas- fälle*) Ausgezahlte KrankheitS- tage Sterbe- fälle 1. Jänner . 1. Februar . 1. März . . I. April . . 1. Mai . . . 1. Juni . . 1. Juli . . . 1. August . . 1. September I. Oktober . 1. November 1. December Summe . . *) Unter Erkrankungsfälle sind Erkrankungen überhaupt, d. h. alle vorgekommenen Erkrankungen gemeint, auch wenn sie wiederholt dieselbe Person betreffen. Steyr, am 13. Februar 1890. Z. 1589. Ra M Gememcke-Aorstckimgm. Der nach Klein - St. Paul, politischen Bezirkes St. Veit in Kärnten zuständige Bergarbeiter Blasius Mußmann treibt sich in verschiedenen Ländern arbeitsscheu herum und lässt sich aus Rechnung seiner Zuständigkeitsgemeinde Reisevorschüsse verabreichen, wodurch derselben große Unkosten erwachsen. Mußmann ist mit einem am 21. März 1888, Z. 8, auSgesertigten Dieustbotenbuche (Duplikat) versehen. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 30. Jänner l. I , Z. 1099/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen auf den genannten Vaganten zu dem Behufe aufmerksam gemacht, damit demselben in Hinkunst die Ver- abfolgung von Reise-Unterstützungen verweigert werde. Steyr, den 14. Februar 1890. Z. 1346. An alle Gemeinde-Morsteßungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Laut des Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 31. Jänner l. I., Z. 1444/IV, wurde der unevident gewesene Reserve-Uni erpionnier Josef Aigner des k. und k. 2. Pionmer-Bataillon in Trumau, Bezirk Wiener-Neustadt, eruiert. Es wird sonach der hierämtliche Erlass vom 25. Juni 1889. Z. 6840, im Amtsblatte Nr. 19, hiemit widerrufen, Steyr, am 13. Februar 1890. Z. 1756. Rn sämmtliche Oemeinäe-Vorstcklmgm. Der im Jahre 1862 in Salzburg geborene und nach Seewalchen im politischen Bezirke Vöcklabruck zuständige Müllergehilfe Franz Mayr treibt sich beschäftigungslos herum und Hai aus Kosten seiner Heimatsgemeinde seit dem Monate November 1889 bereits das fünstemal Reisevorschüffs heraus« zulocken verstanden, wodurch der genannten Gemeinde nicht unbedeutende Kosten verursacht wurden. Auch war er innerhalb dieser Zeit bereits zweimal im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Innsbruck in Ver ­ pflegung ; derselbe scheut jegliche Arbeit und trachtet nur, auf Kosten seiner Heimalsgemeinde sein Leben zu fristen. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthaltern vom 31. Jänner 1890, Z. 1120/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen hievon zur eigenen Darnachachtung und entsprechenden Verständigung der in einigen Gemeinden befindlichen Krankenanstalten zu dem Behufe in Kenntnis gesetzt, damit dem Franz Mayr keinerlei Geldunterstützungen mehr gewährt werden und derselbe vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürftigksit in keineKrankenanstalt mehr ausgenommen, sondern gegebenen Falles nach den bestehenden Schub- vorschriften behandelt werden möge. Seine Personsbeschreibung lautet : Statur Mittel, Gesicht länglich, Haare schwarz, Augen grau, Mund regelmäßig, Nase spitzig, besondere Kennzeichen keine. Steyr, am 16. Februar 1890. Z. 1623. An sämmtliche Gemeinde-Worstel-ungen. Die Aufenthalts-Veränderungs-Ausweise über die von der nicht activen Mannschaft erstatteten Meldungen haben nach der bestehenden Evidenz-Vorschrift die Gemeinde-Vor ­ steher mit letztem jeden Monates abzuschließen und hieher einzusenden und hat die Bezirksbehörde die gesammelten Aufenthalts-Veränderungs-Ausweise bis 5. des folgenden Monates an das evidenzzuständige Ergünzungsbezirks- Commando zu übermitteln. Der obengedachte Termin wird nun von manchen Gemeinde-Vorstehern nicht eingehalten, und konnte daher auch der der Bezirksbehörde normierte Termin und schon mehrmals nicht eingehalten werden.

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