Amtsblatt 1890/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. Februar 1890

Amt8-HKlatt der K. k. MMshauMaimschafl 5leyr. Ur. 6. Steyr» am 13. Februar 1890. Z. 1426. An üie üoiümürlligm Pfarrämier unü lüe Genielalse-VorstkÜMgen. Es kommt nicht selten vor, dass Mittellosigkeits- Zeugnisse zum Zwecke der Stempelbefreiung in Streitsachen zur hierämtlichen Bestätigung vorgelegt werden, welche von den Gemeinde-Vorstehern ausgestellt sind. Laut Kundmachung der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei vom 21. December 1866, Z. 15 463, Gemeinde- und Verordnungsblatt Nr. 1 ex 1867, sind jedoch diese Zeugnisse, welche nicht als Armutszeugnisse zu betrachten sind, nicht von den Gemeinde-Vorstehern, sondern von dem Ortspfarrer auszustelle.r und können von dem Gemeinde-Vorsteher mitgefertigt werden. Hierauf mache ich zur künftigen Darnachachtung auf ­ merksam, damit nicht hieher eingesendete Zeugnisse der ge ­ nannten Art wieder zurück geleitet oder Parteien, die solche persönlich überbringen, abgewiesen werden dürfen. St ehr, am 7. Februar IV90. Z. 1425. ------------------ Ru lüe Gemeinde-OoHiflMgm uml OrtsslsmtrMe. Ich habe die Wahrnehmung gemacht, dass viele Ge ­ meinden und Ortsschulräthe es versäumen, bei Jntimationen über Weisung der Vorgesetzten Behörden, endlich bei solchen Erledigungen, welche den Gemeinde-Vorstehungen oder Orts- schulräthen zur Zustellung an Parteien znkommen, bei der Zustellung den Tag derselben auf dem bezüglichen Geschäftsstücke vorzumerken Eine solche Unterlassung ver ­ ursacht dann oft mannigsache Schreiberei, die Bezeichnung des Zustellungstages i st inRecursfällen von besonderer Wichtigkeit. Ich fordere daher die Gemeinde-Vorstehungen und Ortsschulräthe auf, für die Zukunft diese Hinweisungen zum Zwecke eines geordneten Geschäftsganges zu beachten. Steyr, am 7. Februar 1890. Z. 231/B.-Sch.-R. — Nmtseriimmmg für lüe Leürerflüast. Zufolge Note des löblichen oberösterreichischen Landes- Ausschusses vom 23. December v. I-, Z. 14.948, hat der ­ selbe die Reiseparticularien der Lehrpersonen anlässlich der letzten Bezirks-Lehrerconferenz adjustiert und die Beträge zur Beh bung bei den bezüglichen Steuerämtern angewiesen. Steyr, am 7. Februar 1890. Z. 232/B.-Sch.-R- Na sämmtülke SlklMtlmglM. Sämmtliche Schulleitungen werden angewiesen, bis 22. d. M. Bericht zu erstatten, wie viele Schultage wegen herrschender Influenza unter den Kindern oder dem Lehr- personale ausgefallen sind. Steyr, am 7. Februar 1890. 234/B.-Sch.-R. Rn sämmtülke OrtssümtrMe. Laut Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Landes- schulrathes vom 30. Jänner d. I., Z. 158, betragen die Gestehungskosten für die zum Gebrauche der Ortsschulräthe und öffentlichen Volksschulen sür das Jahr 1889 übersendeten Verordnungsblätter des k. k. Landesschulrathes für Ober ­ österreich per Exemplar 22 kr., welcher Betrag von den be ­ treffenden Ortsschulräthen sowohl für die eigenen, als auch für die den dortigen Schulleitungen zugekommenen Exemplare binnen acht Tagen anher zu senden ist. Steyr, am 9. Februar 1890. Z. 1351. An sämmtliche Gemeinde-Borstehungen. Infolge Zuschrift des k. u. k. 14. Jnfanterie-Regiments- Commandos in Linz vom 5. d. M-, Z. 258 werden die Gemeinde-Vorstehungen unter Beziehung auf den hierämtlichen Erlass vom 20. MA 1881, Z. 3096 (Anzeige-Blatt Nr. 5) angewiesen, die Erledigung zweier Stiftsplätze der Karl Treumann'schen Stiftung im dortigen Amtsbereiche mildem Beifügen zu verlautbaren, dass Gesuche von anspruchs- berechtigten Bewerbern bis längstens 20. Mai l. I. beim Regiments-Commando, in Linz einzulangen haben. Steyr, den 8. Februar 1890. Z. 1509. Rn alle Oememüe - AaHeÜMgen. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 21. d. Mts., Z. 811, wurde hochdemselben vom hohen k. und k. Ministerium des Aeußern ein Bericht des k. und k. Botschafters in Constantinopel mitgetheilt, in welchem derselbe auf die nachhaltigen Schwierigkeiten auf ­ merksam macht, denen sich Reisende nach der Türkei durch die Mitnahme von Schießwaffen irgend welcher Art, sowie von ausländischen Silbermünzen, von Bildern, Schriften und Büchern bei der Zollrevision durch die türkischen Or ­ gane aussetzen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2