Amtsblatt 1890/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. Februar 1890

Z. 1066. Rn sämiMcke Oememlle-Aorßelmngelt. Züfolge Erlaffss der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. d. M., Z. 556/H. bringe ich den Ausweis über die Verpflegskosten der öffentlichen Krankenanstalten in Körnten zur allgemeinen Kenntnis. Steyr, am 31. Jänner 1890. Z. 300. Na sämnMlke Gimemlle-WHl'klmgm. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes ­ vertheidigung vom 29. December 1889 Nr. 21.442/3408 II u «x 1889 wurde von der Zahlung der Pferde und Fuhr ­ werke im Jahre 1890 ausnahmsweise abgesehen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge Statthalterei-Erlasses vom 6. Jänner 1890, Z. 40/IV, zur Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Zugleich wird bemerkt, dass demnach auch eine Aenderung in der Zahl der aufgestellten Conducteure für einen Mobili- sierungsiall im Jahre 1890 nicht eintritt. Es hat daher bei dem im Jahre 1887 ausgestellten und im Vorjahre revidierten Verzeichnisse der Conducteure des Bezirkes unter der Voraussetzung sein Bewenden, dass nicht u) Aenderungen in der Person durch Auswanderung, Todfall rc. rc. eingetreten sind ; oder b) durch freiwillig sich Meldende einzelne geeignetere Persönlichkeiten, als dermalen zur Verfügung stehen, gesunden werden könnten. Einem die'ssälligen Anträge sehe ich ohne Termins ­ überschreitung bis 15. Februar l. I. entgegen und ge ­ wärtige, dass die Gemeinde-Vorstehungen diesfalls die er ­ forderliche Verlautbarung veranlasst und etwa freiwillig sich Meldende im Sinne des Punktes 134 der L--St.-V-, R.-G.-Bl. Nr. 193 ex 1889, bezüglich der persönlichen Erfordernisse entsprechend belehrt. Steyr, am 31. Jänner 1890. uä Z. 837. An sämmtliche Gemeinde -Worstel-ungen. Es wird mir von Seite mehrerer k. k. Gendarmerie- postemCommanden gemeldet, dass bei Assistenzen derselben anlässlich von Tanzunterhaltungen, Hochzeiten und anderen Lustbarkeiten kein Organ der Gemeinde sich einsindet. Ich mache daher die Gemeinde-Vorstehungen aufmerksam, dass nach ß 92 der Dienstes-Jnstruction für die k. k. Gen ­ darmerie dieselbe bei Jahrmärkten, Kirchtagen und vor allem nur die Aufgabe hat, die Organe der Ortspolizei auf das kräftigste zu unterstützen und nur dann ein- zuschreiten, wenn die Kräfte der Ortspolizei zur Bewältigung eines Excesses oder entstandenen Tumultes nicht mehr aus reichen. Diese Vorschrift setzt aber die Gegenwart von Gemeinde-Organen bei solchen Anlässen voraus und schließt jedes Einschreiten oder selbständige Handeln der k. k. Gendarmerie in Abwesenheit von Gemeinde-Organen in der Regel aus. Die Gemeinde-Vorstehungen haben daher diese Norm künftig durch Absenkung von Gemeinde-Organen genau zu beachten. Steyr, am I. Februar 1890. Z. 996. Rn alle Gemeüule - AoHeliaagm. Zufolge Erlasses vom 20. Jänner 1890, Z. 933/1, wird nachstehende Kundmachung zur allgemeinen Verlautbarung bekannt gegeben: Nr. 420/1. Kundmachung. Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten-Depot- Commando in Stadl werden für die Licenzierung der Privat- beschälhengste im Jahre 1890 gemäß dem Gesetze vom 23. November 1883, G. u. Vog.-Bl. Nr. 27, hierlands fünf Köhrungs-Commissionen bestellt, welche und zwar: in Linz am 24. Februar „ Wels „ 25. „ Schärding am 26. Februar „ Ried am 27. Februar „ Braunau am 28. Februar jedesmal um 9 Uhr vormittags die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungs-Commission vorzusühren. Linz, den 20. Jänner 1890. Der k. k. Statthalter: Mcrvcldt m. x. Steyr, am 2. Februar 1890.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2