Amtsblatt 1890/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. Februar 1890

der k. k. Lezii'kshailpkmannschaft 8t«M. Ur. 5. Steyr, am 6. Februar 1890. Z. 1140. An sämmtliche Gememde-Worstel-ungen. Mit dem h. Statthalterei-Erlass vom 29. Jänner 1890, Z. 1364/IV, wurde der im Einvernehmen mit dem k. und k. XIV. Corps-Commando zu Innsbruck festgestellte Reise- und Geschäftsplan für die Stellungs-Commissionen in Ober ­ österreich zur regelmäßigen Hauptstellung im Jahre 1890 herabgeleitet. Nach Inhalt desselben findet die Assentierung im Bezirke Steyr (Land) im Monate April statt wie folgt : in Weyer am 14. und 15.; „ Steyr „ 16. „ 17.; „ Kremsmünster am 21., 22. und 23. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen vorläufig mit dem Beisätze verständiget, dass die im Sinne des Z 43 W.-V. vorgeschriebene „Kundmachung" erst nach der Losung hinausgegeben werden wird. Üm dieselbe jedoch verfassen zu können, werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, sofort nach beendigter Losung das Nominativ-Verzeichnis der in jeder Gemeinde Lä Z. 19.466 ex 1889/111. Verzeichnis zur Vorführung gelangenden Wehrpflichtigen aller 3 Alters ­ klassen nach der aussteigenden Losreihe zu verfassen und anher vorzulegen. In diesem Verzeichnisse sind in der Rubrik Anmerkung alle jene zu bezeichnen, welche wegen Abstellungsbewilligung, Haft, Krankheit rc. voraussichtlich nicht zur Vorführung gelangen dürften. Abschriften dieser Verzeichnisse sind von der Gemeinde- Vorstehung zurückzubehalten und haben dieselben auf dem Affentplatze als Verlesliste bei Vorführung der Wehrpflichtigen zu dienen. Steyr, den 1. Februar 1890. Z- 1139. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen. Untenstehend werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Slatthalterei vom 15. d. M., Z. 575/11, die Verpflegstaxen der öffentlichen Krankenhäuser des Küsten ­ landes zur Kenntnis gebracht. Steyr, am 31. Jänner 1890« der im 3ahre I89V in den öffentlichen Krankenanstalten öes Küstenlandes giltigen Verpstegsgebüren. Name der Anstalt I. l II. I III. ! iv. Verpslegsclasse fl. ! kr. fl. kr. fl. ! kr. fl. ! kr. Anmerkung fl- ! kr. Allgemeines Krankenhaus in Trieft . . Irrenanstalt in Trieft ............................. Gebäranstalt in Trieft ............................. Spital der barmherzigen Brüder in Görz Spital der barmherzigen Brüder in Görz (Jrrenabtheilung) ................................ Spital der barmherzigen Schwestern in Görz (Krankenabtheilung) . . . . Spital der barmherzigen Schwestern in Görz (Jrrenabtheilung) ..................... Spital in Capodistria ............................. Spital in Pola ........................................ 3 3 3 2 50 50 50 2 2 2 1 50 50 50 40 92 92 92 70 70 70 70 50 70 50 61 65 Die IV. Classe nur für arme Triester. Für Säuglinge, welche aus der Gebäranstalt wegen Krankheit oder Tod der Mutter in die eigene Ab ­ theil. gebracht werden, 50 kr. / In der III. Classe für Ein- X heimische 40 kr. / Für Einheimische 40 kr., für ( syphilitisch Erkrankte 45 kr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2