Amtsblatt 1890/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Jänner 1890
2 F. 657. An alle Gemeinde-Morsteßungen und k. k. Gendarmerieposten-Kommanden. Johann Heidl, 51 Jahre alt, ledig, Sensenschmied von Micheldorf, wurde laut der Note der !. k. Bezirkshaupt mannschaft Kirchdorf vom 18. d. M., Z. 8633, bereits in die LandeSzwangs-Arb itSanstalt Laibach eingeliefert. Dies wird zum Widerrufe des hierämtlichen Er- lasses vom 31. November 1886, Z. 11853, im Amtsblatt« Nr. 33, hiermit bekanntgegeben. St ehr, am 33. Jänner 1890. Z. 775. An sämmtMe Oemeillcke-VorMullgm. Mit Zustimmung der k. k. Statthalterei Prag hat der LandesauSschuss des Königreiches Böhmen die Verpflegstaxe für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Melnik für die Jahre 1890, 1891 und 1893 mit 55 kr., d. i. fünfzig fünf Kreuzer ö. W., per Kopf und Tag festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalter« in Linz vom 5. Jänner l. I., Z. 17.774/11, in Kenntnis gesetzt. St ehr, am 24. Jänner 1890. Z. 776. An sämmtliche Gemeinde-Worsteyungen. Die Landesregierung in Salzburg hat über Antrag des Landesausschuffes des Herzogthumes Salzburg genehmigt, dass die Verpflegstaxen im St. JohanneS-Spitale in Salz burg pro 1890 auf den Abtheilungen mit 96 kr. und für ein Extrazimmer mit 1 fl. 60 kr. festgesetzt werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen auf Grund des hohen k. k. Statthalterei-Erlaffes vom 5. Jänner l.J., Z. 17.739/11, in Kenntnis gesetzt.^ St ehr, am 24. Jänner 1890. Z. 1032. All sammtliike Gemeillcke-VoHeimlltzell. Die Rechnungsabschlüsse der Genossenschaften und der im Bezirke bestehenden Krankencassen über die Vermögens gebarung im Jahre 1889 sind bisher hierämtlich nicht ein- gelausen. Die Gemeinde-Vorstehungen, an deren Sitze sich Ge nossenschafts- oder Krankencassen - Vorstehungen befinden, werden beauftragt, dieselben an ihre Pflicht zur Rech nungslegung mit dem Beisätze zu erinnern, dass die Rech nungsabschlüsse pro 1889 hierämtlich bis längstens 15. Februar l. I. vorliegen muffen. Steyr, den 28. Jänner 1890. Z. 1021. Amtserinnerung. Ich habe die Wahrnehmung gemacht, dass bisher mit Ausnahme der einzigen Genossenschaftskrankencaffe in Sierning, welche regelmäßige Meldungen erstattet, nicht eine der im Bezirke befindlichen Krankencassen, deren Mitgliedschaft von dem Beitritte zur Bezirkskrankencaffe befreit, die im Sinne des 8 61 K.-V.-G. vorgeschriebene Meldung über den Austritt Versicherungspflichtiger erstattet. Ich finde mich daher bestimmt, anzuordnen, dass alle obigen (Vereins-, Genossenschafts-, Betriebs-) Kranken cassen mit jedem l.und 15. einesMonates die Aus trittsmeldung oder die Fehlanzeige über Versicherungs pflichtige zu erstatten habe und haben die Gemeinde- Vorstehungen, an deren Sitze sich derlei Cassen befinden, dieselben hievon mit dem Beisätze zu verständigen, dass ich im Unterlassungsfälle von dem im ß 67 des Gesetzes vom 30. März 1888, R.-G.-B. Nr. 33, vorgesehene Strafrechte gegen die Schuldtragenden Gebrauch machen müsste. Weiter finde ich diese Gemeinde-Vorstehungen anzu- weisen, mir behufs wirksamer Controle der Thätigkeit dieser Cassen eine geeignete Persönlichkeit am Sitze der Casse nam haft zu machen, welche geeignet ist, das Amt eines l. f. Commissärs der Casse zu übernehmen. Dem Berichte sehe ich binnen 8 Tagen entgegen. Steyr, 28. Jänner 1890. Z- 901. Amtserinnerung. Jene Gemeinde Vorstehungen, welche bisher den hier ämtlichen Aufträgen vom 17. November 1889, Z. 11.800, Amtsblatt Nr. 32, und vom 10. December 1889, Z. 13.098, Amtsblatt Nr. 36, betreffend die Vorlage der zum Veterinär- Jahresberichte pro 1889 nöthigen Ausweise und Berichte und der Zeugnisse und Concessions-Urkunden der sämmtlichen Curgeprütlen und »»geprüften Hufschmiede noch immer nicht entsprochen haben, werden beauftragt, der genauen Befolgung der obigen citierten Erlässe unverzüglich nachzu- kommen. Steyr, am 25. Jänner 1890. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschait Steyr. Haas'sche Buchdrucker« in Steyr.
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