Amtsblatt 1890/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Jänner 1890

Amts-KOkatt der k. k. Lezirkshauptmannschafl 8leyr. Ur. 4. Steykj am 30. Jänner 1890. Z. 942. Nil sämMiike Gemeialle - Aorsteäuagea. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, die Vorstände der sämmtlichen im Gemeindegebiete ihren Sitz habenden Vereine zur Erstattung der statistischen Jahresnachweisung für das Jahr 1889, mit Be ­ nützung deS mit dem hierämliichen Erlasse vom 22. Juli 1885, Z. 1801, im Amtsblatts Nr. 21 bekanntge ­ gebenen Formulares auszufordern und diese Jahresnach- weisungen, welche auch von jeder Filiale eines Vereines abgesondert zu liefern sind, zuverlässig bis längstens 20. Februar l. I. anher vorzulegen. Die im Bezirke bestehenden wechselseitigen Local- Brandschaden - Versicherungs - Vereine haben außerdem die mit den hierämliichen Erlässen vom 30. April 1884, Z. 2907, im Amtsblatts Nr. 13 und vom 26. Februar 1886, Z. 1471, im Amts ­ blatts Nr. 6 zuerst angeordneten Ausweise L., 8 und 6 über die Gebarung, den Vermbgens- und Versicherungs ­ stand im Jahre 1889 ohne Lerminsüberschreitung bis 15. März l. I. anher einzusenden. Steyr, am 27. Jänner 1890. Z. 1020. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen und K. k. Gendarmerieposten-Gommanden. In letzterer Zeit sind im politischen Bezirke Steyr zwei Fälle vorgekommen, in denen Personen beim Ueber- gange über Brücken wegen Mangel eines Geländers ver ­ unglückten. Da die Sorge für die Sicherheit der Person nach § 25, Punkt 2 der Gemeinde-Ordnung, in den selbständigen Wirkungskreis der Gemeinde gehört, so ergibt sich hieraus die strenge Pflicht der Gemeinden, dies ­ bezüglich die erforderliche Vorsorge zu treffen. Ich erwarte daher, dass seitens der Gemeinden sofort dieser Obsorge das Augenmerk zugewendet und fehlende oder morsche Ge ­ länder an Brücken neu hergestellt werden. Die k. k. Gendarmerie wird aufgefordert, bei ihren Patrouillen Vorgefundene Gebrechen an Brücken, Wegen rc., welche eine Gefahr für die Sicherheit der Person in sich bergen, der betreffenden Gemeinde-Vorstehung zur Anzeige zu bringen und im Falle nicht sofort Abhilfe geschaffen würde, hieher zu relationieren. Steyr, am 28. Jänner 1890. Z. 149/B.-Sch.R- Än llie KckMitlmgen. Die Interessenten der Leopold Anton und Maria Dierlischen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche brave Lehrer im hiesigen Amts- und Schulbezirke sind fällig und wird demzufolge laut Sitzungsbeschluffes vom 22. Jänner d. I. der diesbezügliche Concurs zur Bewer ­ bung mit dem Termine bis 20. Februar d. I. ausge ­ schrieben. Hieraus Reflectierende haben innerhalb dieser Zeit ihre documentierten, gestempelten Gesuche hieramts einzu- bringen. Steyr, 22. Jänner 1890. Z- 934. An die Kerren Gemeinde-Morsteyer. Ich mache hiemit die Herren Gemeinde-Vorsteher be ­ sonders aufmerksam auf das Gesetz vom 28. December 1889, G.- u. V. Bl. Nr. 2, womit die 88 8 und 10 der ober ­ österreichischen Feuerpolizei-Ordnung abgeänderl werden, und erwarte die stricte Befolgung der im Interesse der Feuer ­ sicherheit geschaffenen neuen Bestimmungen in Hinsicht der Reinigung und Kehrung der Kamine und Schläuche. Steyr, den 26. Jänner 1890. Z 8^ Kn llie äoLwürlÜM Pfarrämter aalt Oememile - Aochcklmgm. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unter ­ richt hat laut des Erlasses vom 8. Jänner l. I., Z. 143-, eröffnet, dass dem St. Leopold - Votiv- und Kirchenbau- Vereine zu Gersthof bei Wien über dessen neuerliches An ­ suchen im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern die weitere Vornahme von Sammlungen freiwilliger Bei ­ träge zum Baue einer Pfarrkirche in Gersthof in Oberöster ­ reich, jedoch mit Ausschluss der Curorte Jschl und Gmunden, sowie mit Ausschluss der Sammlungen von Haus zu Haus in der Zeit bis 31. December 1890 bewilligt wurde. Zufolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei-Präsidiums vom 21. Jänner d. I., Z. 195/Präs., setze ich hiemit die hochw. Pfarrämter und die Gemeinde- Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 25. Jänner 1890.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2