Amtsblatt 1890/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. Jänner 1890

s Z. 271. An sämmtliche Gemeinde-Worstehungen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden zufolge ErlosseS der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 204/V, aufgesordsrt, die Verfassung des Jahres-Sanitätsberichtes für das Jahr 1889 unverzüglich in Angriff zu nehmen und diePorlage desselben bis l ä n g st e n s E n d e I ä n n e r ! 890 zu bewerkstelligen. Steyr, am 15. Jänner 1890. Z. 470. An die MMMons - Gemeimle - VorßckMgen. In Anbetracht des Umstandes, dass der bisher jeden Dienstag und Samstag um Mittag von Linz nach Bud- weis abgegangene Hauptschub in St. Valentin einen mehrstündigen Aufenthalt hat und erst um 8 Uhr abends in Budwsis eintrifft und dermalen in der neuen Fahr- ordnung der Staatseisenbahnen ein um 6 Uhr 50 M. früh abgehender Personenzug, welcher in St. Valentin unmittel ­ bar Anschluss nach Budweis hat, ausgenommen worden ist, hat die Stadtgemeinde-Vorstehung in Linz über Ersuchen der Schubstation Budweis bereits die provisorische Anord- uung getroffen, dass d«r erwähnte Hauptschub in Hinkunft mit dem Frühzuge um 6 Uhr 50 M. abzugehen hat. Ueber diej Bitte der Stadtgemeinde-Vorstehung in Linz fand nun die h. k. k. Statthalterei in Linz laut des hohen Erlasses vom 27. December l. I., Z. 17320/11, im Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landesausschusse auf Grund des Z 19 des Gesetzes vom 27. Juli 1871, Nr. 88, R.-G.-Bl., dem getroffenen Provisorium die Ge ­ nehmigung zu ertheilen, wodurch der Statthalterei-Erlass vom 31. December 1887, Z. 14176/11, über die Abgangs ­ zeit des Linz-Buweiser Hauptschubes außer Kraft gesetzt wird. Die Rückfahrt des Hauptschubes erleidet hiedurch keine Abänderung. Hievon setze ich die Schubstations - Gemeinde - Vor- stehungen zur Darnachachtung in die Kenntnis. Steyr, am 15. Jänner 1890. Z. 564. An alle Oememlle-Aorstckuagea uml k. k. GMarmeme - Posten - Ueber eine von einer politischen Vezirksbehörde unter Vorlage der betreffenden Objecte erstattete Anzeige findet die h. k. k. Statthalterei den Verkauf und Vertrieb der aus dem Holzkorb-, Schnitz- und Spielwaren-Etablissement von Josef Anton Demetz in Liezen in Steiermark stammenden, mit Anilinroth gefärbten Holzpfeifchen in Gemäßheit der Bestimmungen der W 1, 2 und 6 der Verordnung des hohen k. k. Staatsministeriums vom I. Mai 1866, R.-G.-Bl. Nr. 54, und des Erlasses des hohen Ministeriums des Innern vom ,5. Oktober 1879, Z. 14.334, (kundgemacht mit h. Statthalterei-Erlasse vom 23. October 1879, Z. 10-790) in ganz Oberösterreich zu verbieten. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 26. December l. I., Z. 17.550/V, werden hiemit die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, dieses Verbot allgemein zu verlautbaren. Die Befolgung desselben ist genauestens zu überwachen. Steyr, am 17. Jänner 1890. Z. 550. Na sämiMlke Oeummle-WckckMgea. Zugleich mit dem Erscheinen dieses Amtsblattes er ­ halten die Gemeinde-Vorstehungen mittelst Post die instruierten h. a. überprüften Verzeichnisse der im Jahre 1871 gebornen landsturmpflichtigen Jünglinge, eventuell auch das Ver ­ zeichnis der gänzlich Unbekannten, mit dem Auftrage, dieselben gemäß Punkt 22 L. V. im Monate Jänner dort- amts durch 8 Tage zur öffentlichen Einsichtname aufzulegen. Dies ist durch einen kurzen Anschlag an der Amts ­ tafel und sonst in ortsüblicher Weise in sinngemäßer Anwendung des Z 30 W. V. zu verlautbaren. Die Er ­ hebungen nach den Landsturmpflichtigen unbekannten Auf ­ enthaltes sind sogleich in umfassender Weise einzuleiten. Gleichzeitig hat die Gemeinde-Vorstehung die in Z 14 der L. V. vorgesehene gemeindeämtliche Untersuchungs- commiffion zu activieren, welche bei erhobenen Befreiungs ­ ansprüchen Landsturmpflichtiger die Vorerhebung zu pflegen hat und gemäß Punkt 52 L. V. zu konstituieren ist. Endlich ergeht der Auftrag, jene Landsturmpflichtigen, welche bereits 43 Jahre alt sind — also den Jahrgang der 1847 Gebornen — aus der Sturmrolle auszuscheiden (Punkt 29 L. V.). Ueber den Vollzug dieser Anordnungen ist unter Rückvorlage der Landsturm-Verzeichnisse (der 1871 Gebornen sammt Beilagen) bis 1. Fe bruar l. I. Bericht zu erstatten. Steyr, am 16. Jänner 1890. Z. 45M. Rn sämiMike Gemeinde - Aorstelmngen. Die Gemeinde-Vorstehungen erhalten demnächst die hieramts verfassten Verzeichnisse der eigenen Landwehr ­ männer des Assentjahres 1877, welche mit 31. December 1889 in Abgang gehracht, beziehungsweise in den Sturmrollen der betreffenden Geburtsjahre in Zuwachs zu nehmen sind, zugefertigt. Steyr, am 15. Jänner 1890. Z. 519. Än ckie Oememcke-AoHekimgm imst Orts- sMrMe. Es kommt in neuerer Zeit zum öfteren vor, dass seitens der Gemeinde-Vorstehungen und Ortsschulräthe ver ­ schiedenartige Aufträge unter Einem Berichte erledigt werden. Ich habe diesfalls schon mehrmals bei den Amts ­ tagen Anlass genommen und darauf aufmerksam gemacht, dass eine solche Erledigung der Uebersichtlichkeit entbehrt und insbesondere die Registrierung und Einlage der Stücke

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