Amtsblatt 1890/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Jänner 1890

2 AuSbruch der Seuche in der Ortschaft Markt Haag deS politischen Bezirkes Ried. 2. Rotblauf der Schweine. Ausbruch der Seuche in der Ortschaft Enns des politischen Bezirkes Linz (U.). Erlöschen der Senche in ven Ortschaften Moos, Kron- storsberg, Enns des politischen Bezirkes Linz; in der Ortschaft Reichering des politischen Bezirkes Vöcklabruck. Steyr, am 4. Jänner 1890. Z- 170. Rn sämmiMe Oemeincke-VorMMgen. Das k. und k. Reichs - Kriegs - Ministerium hat mit Erlass Abthg. 3, Nr. 2855, vom 25. December 1889 un ­ geordnet, dass im Jahre 1890 die in der Privatbenützung befindlichen Dienstpferde versuchsweise nicht am 1. September, sondern erst gegen Ende ves Herbstes, voraussichtlich in der zweiten Hälfte November, zur Herbstmusterung eingezogen werden. Jene Pferde, welche sich in einem vorzüglichen Zustande befinden, werden gleich nach der Pserdemusterung dem Privatbenützer rückgestellt, die übrigen Pferde hingegen, welche sich in einem minderen Zustande lefinden, werden zu einer dreiwöchentlichen Waffenübung beim Ersatz-Cadre des Regiments zurückbehallen. Weilers hat das Reichs-Kriegs-Ministerium an ­ geordnet, dass nur Pferde rn die Privatbenützung hinaus ­ gegeben werden dürfen, welche das 6. Jahr noch nicht überschritten haben, daher nur Pferde zwischen 5 und 6 Jahren zur Ausgabe gelangen werden. Infolge Note des k. und k. Dragoner-Regimentes Kaiser Ferdinand Nr. 4, Ersatz-Cadre, setze ich die Gemeinde- Vorstehungen zur Verlautbarung hievon in die Kenntnis. Steyr, am 6. Jänner 1890. Z. 19/B.-Sch.-R. Amtserinnerun g. Den Herren Mitgliedern des Zweig-Lehrervereines in Steyr wird behufs Theilnahme an der am 23. Jänner l. I. stattfindenden Vereins-Versammlung der erforderliche Urlaub ertheilt. Steyr, am 6. Jänner 1890. Z. 200. An die Germinde-Worstehungen. Die zum Schutze einzelner Zweige der Landescultur, Wie der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd, der Fischerei rc. aufgestelllen und hieramts beeideten Wach- organe haben sich zur Kennzeichnung ihrer Eigenschaft als Aussichtsorgan bei Ausübung ihres Dienstes gemäß des Gesetzes vom 29. Mai 1887, G.- u. V.-Bl. Nr. 18, des mit der Slatthalterei-Kundmachung vom 12. Oclober 1887, Z. 11.705/1, G-- u. V.-Bl. Nr. 25, bestimmten und aus dem. äußeren Kleidungsstücke an der linken Brustseite zu tragenden Dien st Zeichens ausschließlich zu bedienen und ist die Außerachtlassung dieser Verpflichtung von der poli ­ tischen Behörde nach Maßgabe der Ministerial-Verordnung vom 30. September 1857, R.-G.-Bl. Nr. 198, zu bestrafen. Dem Vernehmen nach soll jedoch dieses Dienstzeichen fast gar nicht getrogen werden, ja es sollen die meisten der Aufsichts- oder Revrerjäger gar nicht im Besitze desselben sein. Die Gemeinde-Vorftehungen werden daher aufgefordert, hierauf die Herren Jagdinhaber oder Jagdpächter sofort aufmerksam zu machen und selbe sofort zur Anschaffung dieses Dienstzeichens zu verhalten, damit ich nicht genöthigt bin, im Sinne obigen Gesetzes gegen die Uebertreter des ­ selben die Strasamtshandlung einzuleiten. Bis 1. März l. I. erwarte ich Bericht über den Vollzug und über den Umstand, dass nunmehr dem Gesetze in obiger Beziehung Genüge geleistet wurde, resp, die Anzeige über jene Wachorgans, welche ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Steyr, am 6. Jänner 1890. Z- 171. Nn alle Gememäe - Aorstekaagea. Zufolge Berichtes der Gemeinde-Vorstehunq Bad Hall vom 3. Jänner l. I., Z. 1485, wird auf Grund dts Sitzungsbeschluffes des Gemeindeausschuffes vom 20. De ­ cember v. I. der Blasius - Kirchtag am 3. Februar l. I. in Bad Hall ausgelassen und derselbe schon am 3. Februar 1890 nicht mehr abgehalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorftehungen zur Ver ­ lautbarung in die Kenntnis. Steyr, am 6. Jänner 1890. Z. 114. Na sämnMche Gememäe - AorstckMgm. Im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 2. De ­ cember v. I., Z. 12.184, Amtsblatt Nr. 34, wird bekannt- gegeben, dass laut Note des k. k. Revierbergamtes in Wels vom 1. Jänner l. I., Z. 985, in der unterm 26. No ­ vember 1889, Z. 890, dem Ludwig Ritter von Boschan in Achleichen für den politischen Bezirk Steyr ausgestellten Original - Schurfbewilligung die Beschränkung: „mit Aus ­ schluss des für de« Curort Hall mit Entscheidung der k. k. Berghauptmannschast in Wien vom 27. December 1874, Z. 1890, festgesetzten Schutzraumes" ausgenommen wurde. Hierüber ist die nachträgliche Verlautbarung zu erlassen. Steyr, am 4. Jänner 1890. Z. 13.457. An sämmtliche Gemeinde-Dorsteßungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Unter Hinweis auf die Erlässe der hohen k. k. Statt ­ halterei in Linz vom 7. Juni und 12. December 1889, Z. 8049/V und 17.070/1, Amtsblatt Nr. 18 und 36, werden die Gemeinde-Vorftehungen von der nachstehenden Kundmachung mit dem Aufträge in die Kenntnis gesetzt, dieselbe allgemein zu verlautbaren und für die genaue Durchführung der Anordnungen Sorge zu tragen. Hiebei werden bezüglich der Einfuhr lebender Schweine aus Niederösterreich, respective aus Ungarn und Kroatien nach Oberösterreich die in der Kundmachung vom 7. Juni 1889, Z. 8049, enthaltenen Anordnungen zur genommenen Darnarchachtung nochmals in Erinnerung gebracht. Die Beschauorgane auf den Eisenbahnen, sowie alle mit der Viehbeschau betrauten Organe sind von dieser Verfügung mit dem Auftrage in die Kenntnis zu setzen, dem Schweine ­ verkehr eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und den

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