Amtsblatt 1890/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Jänner 1890
Rmts-HMatt der k. k. Nezirkshauplmannschasi 8keyr. Ar. t. Steyr, am 9. Jänner 1890. ,1. 13.499. An sämintliche Gemeinäe-Aorjteänngen. Infolge Requisition der Arbeiter-Unfall-Versicherungs- Rvüall in Salzburg vom 18. December 1889, Nr. 1141, ergibt die Weisung, dass bei voi kommenden Unfällen in Rubrik I der Unsallsanzeice stets die Nummer des Mtglied- ScheiueS eingetragen werde. Die« wird mit Bezug aus den hierämtlichen Erlass, II. 134, Amtsblatt - Nr. 31/1889, verlautbart. Steyr, am 31. December 1889. Z. 52. An sämmtliche Oemeinäe-Aorsteänngen. Im Nachbange zum hierämtlichen Erlasse vom 21. v. M., Z. 13.110 (Amtsblatt Nr. 36), werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 29. December v. I., Zj LA640/V, beauftragt, auch jenen dortigen Aerzten, welche zur Führung einer Hausapotheke nicht berechtigt sind, zu bedeuten, das« sie sich mit dem Inhalt der neuen Arzneitaxe vertraut zu machen haben. Steyr, am 3. Jänner 1890. Z. 13.224. An sämmtliche Gemeinde - Morstehungen. Laut Eröffnung der h. k. k. o.-ö. Statthalterei vom t l. December 1889, Z. 16.566, hat das h. k. k. Ministerium ke« Innern mit dem Erlasse vom 27. November 1889, I. 22.107, die nach Z 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869 i R G. Bl. 113) Von den Gemeinden für das Reichsgesetzblatt zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1890 aus den Betrag per 2 fl., d. i. Zwei Gulden ö. W. per Exemplar festgesetzt. Hievvn werden die Gemeinde - Vorstehungen mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, diesen Betrag mittelst Gegenschein nach dem mit dem h. ä. Erlasse vom 23. Februar 1881, Z. 415, vorgezeichneten Formulare binnen 8 Tagen anher zu senden. Steyr, 3. Jänner 1890. Z. Il/B.-Sch.-R. Amtserinnerung. Den Herren Lehrern, welche am 25. Jänner d. I. einer Besprechung in Lierninghosen behufs Gründung eines Zweig-Lehrervereines Sierning beizuwohnen haben, wird hiermit der erforderliche Urlaub ertheilt. Steyr, 4. Jänner 1890. Z. 12.698. An sämmtliche Oememäe-AockckMgm. Das k. k. Revierbergamt in Wels hat laut Note vom 10. December 1889, Z. 921, dem Herrn Johann Eugen Schratz, Gasthausbesitzer Nr. 1 in Urfahr bei Linz, über dessen Gesuch äo prüsoutato 10. December 1889, Z. 921, die Bewilligung ertheilt, im Bereiche der k. k. Bszirks- hauptmannschasl Steyr nach den Bestimmungen des allge meinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 aus die Dauer eines Jahres, d. i. bis 10. December 1890, zu schürfen. Das Schursgebiet umfasst sämmtliche Catastral-Ge meinden der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr mit Aus nahme des für den Curorl Hall mit Entscheidung der k. k. Berghauplmannschaft in Wien vom 27. December 1874, Z. 1890, festgesetzten Schutzraumes. Bei der Ausübung dieser Bewilligung ist der Schürfer verpflichtet, sich genau an die Vorschriften des oberwähnten Berggesetzes zu halten, und allen diesfälligen Anordnungen der zuständigen Bergbehörde unweigerlich nachzukommen, widrigens die in dem Berggesetze auf die Unterlassung dieser Pflichten verhängten Folgen einzutreten haben. Nach Ablauf obiger Frist, und insoferne eine Ver längerung derselben bei der zuständigen Bergbehörde nicht erwirkt wurde, erlischt gegenwärtige Schurs - Bewilligung mit allen auf deren Grundlage erworbenen Schurfrechten von selbst. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zur all gemeinen Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, am 4. Jänner 1889. Z. 12.459, 12.780, 13.112, 13.458. An sämmtliche Gememcke-AolHeklmgm. 1. Maul- und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche in den Orten Zwettl des politischen Bezirkes Freistadt; Markt Kremsmünster des politischen Bezirkes Steyr (U.).
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