Amtsblatt 1888/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Dezember 1888
6 Z. 13.064. An, sämnMlke Oememcke-AorftckMgm zur Kenntnisnahme und Verlautbarung : Z 15 7U3/V Kundmachung. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat sich be stimmt gesunden, den Verkauf von Klauenthieren im Triebe von Gehöft zu Gehöft, beziehungsweise von Ort zu Ort, wegen der damit verbundenen Gefahr einer Seuchen- verschleppung bis aus weiteres zu verbieten. Dies wird hiemil verlaulbart Uo« der k. k. ».-ö. Statthalterei Linz, den 14. December 1888. Der k. k. Statthalter: Weber m./p. Steyr, 29 December 1888. Z. 12.947. An sämmitilke Gememile'AorstekMgm. Kundmachung. Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit Ende März 1889 das bestehen»« Jagdpachtverhältniß der Gemeinde Ried bei Kremsmünster erlischt und daß die Vorstehung der genannten Gemeinde um die Weiterverpachtung im Wege der Lecitalion das Ansuchen gestellt hat. In Gemäßheit des 8 2 der Ministerial-Verordnung vom 15. December 1852, L.-G.-Bl. Nr. 529, wird hiemit diese Amls> Handlung auf Montag den 21. Jänner 1889 vormittags 11 Uhr im Rathhause zu Kremsmünster anberaumt, woselbst sie im Anschlüsse an den dort stattsindenden Amtstag wird abgehalten werden. Gegenstand der Licitation ist das Jagdrecht der Ge meinde Ried für die Dauer vom 1. April 1889 bis 31. März 1895 und hat als Ausrusspreis der dermalige Jagdpachtschillmg von 110 fl. ö. W., als Vadium 10°/« des Ausrusspreiies, zu gelten. Die übrigen Licitations-Bedingnifse können hieramts und fpätestens am Licitationstage bei d m hierämtlichen Abgeordneten eingesehen werden. Es wird nur bemerkt, daß etwaige Bevollmächtigungen dem Licitations - Commisiär vor Beginn der Licitation auszuweisen sind. Steyr, am 23. December 1888. U m t 8 eri n n e r u n g. Im Monate Jänner 1889 werden nachstehende Amts- toge abgehalten werden: Ain Montag den 7. Jänner, 10 Uhr vormittags, in Neubofen (Gemeindekanzlei). — Am Donnerstag den 10. Jänner, 10 Uhr vormittags, in Steyr (im Amts- Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft). — Am Montag den 21. Jänner, 10 Uhr vormittags, in Kremsmünster (im Rathhause). — Am Samstag den 26. Jänner, 11 Uhr vormittags, in Weyer (in der Gemeindekanzlei). Zu denselben haben alle Herren Gemeinde-Vorsteher der bezüglichen Gerichtsbezirke — somit in Weyer auch die Herren Vertreter der Gemeinden Reichraming, Loienstein und Lausa — eventuell deren Stellvertreter zu erscheinen. Steyr, am 24. December 1888. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschast Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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