Amtsblatt 1888/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Dezember 1888

2 Gemeinde und desjenigen Bezirkes getroffen werden, wo sich ihr Wohnsitz befindet, da sie an den Anstalten anderer Gemeinden und Bezirke nicht theilnehmen. Steyr, am 14. December 1888. Z. 12.574. Ug sämmtlilke Gememcke-VorMimgm. Laut Anzeige des Viceaespans des BeregerComitates vom 20. September 1888 Z. 9404 und des Vicegespans des Wesprimer-Comitates vom 17. August 1888 Z. 12-264 an das königlich-ungarische Ministerium des Innern lassen sich 1. die nach Aisö Verccske zuständige Schneiders- Gattin Hersch Liebermann, geb. Leni Weiß, und 2. der nach Lazi zuständige, aus Csoch gebürtige, 27 Jahre alte Schiffsknecht Albrecht Goldschmidt in ver ­ schiedenen Spitälern verpflegen, wodurch die Krankenfonde ihrer Zuständigkeits-Gemeinden ungebührlich im hohen Maße belastet werden. In Folge h. Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 28. November l. I. Z. 14 538/lI werden die Gemeinde- Vorstehungen zur eigenen Darnachachtung und entsprechenden weiteren Veranlassung aus das Erscheinen der odgenannten Individuen mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß dieselben bei allfälliger Anmeldung zur Spitalsbehandlung einer genauen ärztlichen llntersuckung unterzogen und nur in solchen Fällen ausgenommen werden, wo eine Spitals- Behandlung unumgänglich nothwendig ist. Im Falle sich jedoch ergibt, daß die betreffenden Individuen eine Krankheit simuliren, ist bezüglich ihrer die weitere gesetzliche Amtshandlung zu veranlassen. Steyr, am 11. December 1888. Z. 12.620. Kn, sämmAlke Gemeimle-AorsteliMgm. Ueber eine seitens einer politischen Landesbehörde gestellte Anfrage, ob die Bestimmungen des im Einvernehmen mit dem k. k. Handelsministerium erflossenen Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 23. September 1888 Z. 16-007, betreffend die gewerbsmäßige Erzeugung von Gefrornem, mit rückwirkender Kraft angewendet werden sollen, fand das Ministerium des Innern einvernehmlich mit dem k. k. Handelsministerium zu eröffnen, daß die Bestimmungen des ersten Absatzes des erwähnten Erlasses auf alle jene Fälle nicht in Anwendung zu bringen sind, in denen bis zum Erfließen des eben erwähnten Erlasses die Erzeugung von Gefrornem als selbstständiges freies Gewerbe angemeldet morden sit und auf Grund dieser Anmeldung Gewerbescheine ausgefolgt worden sind. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge des h. Erlasses der k. k. Statthalterei vom 29. November 1888 Z. 15.139/1 und unter Hinweis aus den h. ä. Erlaß vom 26. Oktober 1888 Amtsblatt Nr. 31 ox 1888 zur Darnachachtung in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 11. December 1888. Z. 12.569. Rn sämiiMlke OemeiM - VoHckMgm Mit K. k. Genckarmerie-Müßen-Eommallllen. Verloren wurde in den letzten Tagen des Monates October wahrscheinlich aus der Strecke der Steyrthalbahn- linie von Unterhimmel bis Steyr das Dienstbotenbuch des im Jahre 1869 gebornen, nach Puchkirchen, Bezirke Wels, zuständigen Franz Winter. Dasselbe wurde von der Gemeinde - Vorstehung Puch ­ kirchen, Bezirk Wels, am 7.Jänner 1883 sub Z. 251 ausgestellt und wolle im Falle des Ausfindens hieher gesendet werden. Steyr, am 5. December 1888. Z. 12.715. Rn samiM^e Gememcke-Aorjicklmgm. Kundmachung. Es wird hiemit zum Zwecke der weiteren Verlaut ­ barung den Gemeinde - Vorstehungen bekannt gegeben, baß zufolge des von Seite des o.-ö. Landesausschusses an die Gemeinde-Vorstehung Grünburg gerichteten Erlasses vom 11. December 1888 die Leonsteiner Brücke für den Verkehr wieder eröffnet wurde, daß dieselbe jedoch nur im Schritt und zwar außer mit leichten Fuhrwerken auch mit Last- wägen, jedoch nur bis 20 Zollcentner oder 10 Mstercentner Ladungsgewicht bis auf Weiteres befahren werden darf. Steyr, am 12. December 1888. Z. 12.885. Rn sämmttilke Gememile - VorMimgm. Auf Grund des Erlasses des h. k. k. Mmisteriums des Innern vom 30. November 1888 aä Z. 20532, womit die Arzneitaxe für das Jahr 1889 zur österreichischen Phar- mocopöe vom Jahre 1869 und zum Anhänge derselben vom Jahre 1878 kundgemacht wurde, werden die Gemeinde-Vor- stehungen zu Folge Erlasses der h. k. k. Statthaltern in Linz vom 11. December l. I., Z. 15.466/V beauftragt, alle zur Praxis berechtigten Aerzte und Wundärzte, sowie die Apotheker auf das Erscheinen dieser Taxe aufmerksam zu machen, damit die Apotheker, sowie die zur Führung einer Hausapotheke befugten Aerzte und Wundärzte in die Lage kommen, sich vor dem 1. Jänner 1889 mit der neuen Arzneitaxe zu versehen. Steyr, am 16. December 1888. Z. 12.581. Ug sämnMäie Oememcke - VorMungm. Das h. k. k. Ministerium für Langesvertheidigung hat laut des Erlasses vom 29. November l. I., Nr. 18095/5 150/VI ox 1888 auf Grund des 8 7 ulmon 4 des Gesetzes vom 24. Mai 1883 N.-G.-Bl. Nr. 86 über die k. k. Landwehr

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