Amtsblatt 1888/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Dezember 1888
Amt8- k. K. RezirkshauplmMiWast 8leyr. Ur. 35. Steyr, am 20. December 1888. Z. 12.911. Einladung ?ur Pränumeration auf das bejirkshauptmannschaftliche Ämts-Llatt pro I88S. Mit dem künftigen Monate wird ein neuer Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr beginnen. Dieses Amtsblatt wird, wie bis nun, den Amtsverkehr der k. k. Bezirkshauptmannschast und des k. k. Bezirksschul- rathes mit den hochwürdigen Pfarrämtern, den Gemeinbe- und Genossenschasls-Vorstehungen, den Ortsschulräthen und Schulleitungen erleichternd vermitteln, ven zum Bereiche der politischen Verwaltung uno der Steuer-Agende gehörigen erscheinenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen die gehörige Publicität verschaffen, Erlässe, Kundgebungen und Republicirungen bestehender Gesetze, dann die das Amtsgebiet betreffenden Personal-Nachrichten zur allgemeinen Kenntniß bringen. Die Genoffenschasts-Vorstehungen sind hievon durch die Gemeindeämter mit dem Beisätze zu verständigen, all fällige Pränumerationen binnen acht Tagen anzumelden, damit hierauf bei der Auflage Bedacht genommen werden könne. Die bisherigen Verhältnisse bezüglich der Herausgabe und des jährlichen Pränumerations-Belrages per 1 fl. 60 kr. bleiben unverändert. Steyr, am 17. December 1888. Z. 1322/B.-Sch.-R. Rn sämiMcke OrtssMlrMe unil HMtteitlmgm. Zufolge des an die k. k. oberösterreichische Statthalterei gerichteten Erlasses des hohen k. k. Ackerbau - Ministeriums vom 26. Oktober 1888 Z. 15.012 und unter Bezugnabme auf den h. Statthalterei - Erlaß vom 23. November 1887 Z. 2700 ist das Lehrpersonale auf die erschienene zweite verbesserte Auflage des Werkes: „Die Ernährung des Menschen und seine Nahrungs- und Genuß- mittel" von Franz Strohmer zur Anschaffung sür die Lehrerbibliotheken mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß die Verlaqsfirm« von Carl Gräier in Wien, I., Akademie straße Nr. 2 b, sich bereit erklärt hat, bei direct an sie von einer k. k. Behörde gerichteten Bestellungen von mindestens fünf Exemplaren des erwähnten Werkes dessen Preis auf 2 fl. (statt 2 fl. 40 kr.) per Exemplar zu ermäßigen. Dies wird in Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 29. November 1888 Z. 3254/B.-Sch.-R. unter Bezugnahme auf die h. ä. Verlautbarung Z. 1567/B.-Sch.-R. im Amts blatte Nr. 36 sx 1887 bekannt gegeben. Steyr, am 10. December 1888. Z. 12.692. Rn sämiMcke Oememcke-Vorstcklmgm. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 30. v. M- Z. 17.443 nach gepflogenem Ein vernehmen mit dem h. k. k. Hanvelsministerium und dem h. k. k. Finanzministerium eröffnet, daß es mit Rücksicht auf die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen in Betreff der Gemeinde-, Bezirks- unv Landesumlagen keinem Anstande unterliegt, daß die einverständlich mit den betheiliglen Ministerien, mit dem Erlasse des Ministeriums des Innern vom 8. März 1856 Z. 3660 (Finanz - Ministcrial-Erlaß vom 7. April 1856 Z. 8987 Verordnungsblatt Nr. 15) und dem Finanz-Ministerial-Erlasse vom 14. September 1863 Z. 37.634 gewährte Begünstigung der Befreiung der Hausirer von Gemeinde-, Bezirks- und Landeszuschlägen zur Erwerb-, beziehungsweise zur Einkommensteuer mit Ende des laufenden Jahres für Oberösterreich außer Wirk samkeit trete. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen in Folge h. Statthalterei-Präsidial-Erlasses vom 6. d. M. Z. 3210 zur Benehmungs-Wlssenschast in die Kenntniß gesetzt. Was die Durchführung der in Rede stehenden Umlage- einhebung betrifft, wurde bemerkt, daß zu vermeiden ist, Hausirer zu Umlagen heranzuziehen, die nicht mit ihrem Wohnsitze im Zusammenhänge stehen. Sie können daher, wiewol ihre Steuergebühr bei dem Steueramte am Sitze der zur Ertheilung der Hausir- Bewilligung berufenen politischen Bezirksbehörde vorge schrieben wird, doch nur von den Umlagen derjenigen
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