Amtsblatt 1888/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Dezember 1888
3 Z. 12.505. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen und tt. k. Gendarmerieposten-Kommanden. Es ist die Ausforschung des im Jahre 1868 zu Eis- grub im Bezirke Nikolsburg in Mähren gebornen Seiler- gehilfen Laurenz Dittrich, unehelicher Sohn cer nach Neudorf im Bezirke Nömerstadt zuständig gewesenen Caro- line Dittrich, später verehelichten Thomas Zlamal, welcher zur diesjährigen heimatlichen Stellung nicht erschienen ist, und dessen Aufenthalt trotz der eifrigsten Nachforschungen bisher nicht ausgeforscht werden konnte, durchzusühren. Derselbe hat sich am 21. Februar 1888 bei der Stadt behörde der königlichen Freistadt Stuhlweißenburg als Stellungspslichtiger gemeldet, konnte aber bisher der Nach stellung nicht unterzogen worden, weil er laut Note der obgenannten Stadtbehörde vom 7. Juni 1888, Z. 7061, von Stuhlweißenburg unbekannt wohin abgereist ist. Eine Personsbeschreibung desselben konnte nicht bei gebracht werden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden werden angewiesen, im Falle eines positiven Resultates bis längstens 20. Jänner 1889 anher zu berichten. Die Gemeinde - Vorstehungen haben die verlangten Nachforschungen insbesondere auch in der Richtung vorzunehmen, ob der Genannte nicht etwa in einem gemeindeämtlichen Verzeichniß der Stellungs pflichtigen ausgesührt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist, und haben sich in letzterer Beziehung mit den bezüglichen Pfarrämtern in's Ein vernehmen zu setzen. Steyr, am 7. December 1888. Z. 12.098. M sämmnMcke Gemeinde - AoHetumgm. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 1. August 1888 Z. 8479, Amtsblatt Nr. 23 ox 1888, wird den Gemeinde-Vorstehungen zufolge des hohen Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. November 1888 Z. 14.665/1 bekannt gegeben, daß im Interesse einer gröberen Verbreitung der „Amtlichen Nachrichten des Ministeriums des Innern, betreffend die Unfallversicherung und die Krankenversicherung der Arbeiter", das bisher nur für k. k. Behörden bestimmte ermäßigte Abonnement von ganzjährig 1 fl. 50 kr. von nun ab auch auf sämmtliche Gemeindeämter ausgedehnt wurde. In Anbetracht dieses niederen Preises und der bedeutenden Erleichterung, die bei sorgfältigem Studium dieser amtlichen Nachrichten den Ge meinde - Vorstehungen in der Amtirung von Unfalls- und Kranken-Versicherungs-Angelegenheiten erwachsen wird, sehe ich mich veranlaßt, die möglichst allgemeine Beschaffung dieser Nachrichten dringend zu empfehlen. Steyr, am 7. December 1888. Z. 12.470. An sämmtliche Gemeinde - Worsteßungen. In Folge Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 1. December l. I., Z. 3I66/P., werden die Gemeinde-Vor stehungen auf die im Gesetz- und Verordnungs - Blatte für das Erzherzogchum Oesterreich ob der Enns, XV. Stück Nr. 22 erschienene Verordnung der k. k. Siallhaltersi vom 12. November 1888, Z. 2967/krä8., mit welcher eine Jnstruction, betreffend die Handhabung der Bestimmungen der 8Z 3 und 4 des Gesetzes vom 30. April 1870, R.-G.-Bl. Nr. 68, über die im Wirkungskreise der Gemein den gelegenen Sanitätsangelegenheiten verlautbart wird, ausdrücklich aufmerksam gemacht, mit dem Austrage, für die pünktliche Erfüllung der den Gemeinden darin zugswiesenen Obliegenheiten mit allem Eifer Sorge zu tragen. Insbe sondere sind die dortigen Aerzte aus die B Stimmungen dieser Verordnung behufs genauester Darnachachtung hinzuweisen, und wird es am besten sein, wenn die Gemeinde-Vorstehungen jedem der dortigen Aerzte je ein Exemplar dieses Gesetz- und Verordnungs-Blattes (welches in der Feichtinger'schen Druckerei in Linz zu beziehen ist) ansfolgen würden. Unter Einem weise ich den Herrn Amtsarzt an, sich bei den dienstlichen Vereisungen seines Amtsbezirkes von der Beobachtung der obgenannten Vorschriften persönlich Ueberzeugung zu verschaffen und über die gemachten Wahr nehmungen mir Bericht zu erstatten. Steyr, am 7. December 1888. Z. 12.507. Rn sämnütilke Oememlle-UorßckMlM. Die k. k. mährische Statthalterei in Brünn hat laut der Kundmachung vom 5. November d. I-, Z. 35.114, im Einvernehmen mit dem mährischen Landesausschusse die Verpflegstaxen für die in der neuerbauten Landes-Gebär- Anstalt in Brünn errichtete gynaekologische Abtheilung mit drei Gulden in der I. Classe, mit zwei Gulden in der II. Classe und mit einem Gulden in der III. Classe per Kops und Tag festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 28. v. M. Z. 14.641/11 in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 7. December 1888. Z. 12.623. Rn sämmilicke Oememlle-AoHeäMgm. Mit Beziehung auf die Ministerin! - Verordnung vom 19. November 1888, R.-G.-Bl. Nr. 171, mit welcher auf Grund der Bestimmungen der 83 51 und 58 des Gesetzes vom 30. März 1888, N.-G.-Bl. Nr. 33, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vie Frist für die Ab änderung der den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht ent sprechenden Statuten bestehender Genossenschafts- und zur Umbildung verpflichteter Betriebskrankencassen festgesetzt wird, hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 25. November 1888, Z. 20.969, im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Handels - Ministerium Nachstehendes eröffnet : Die bezogene Verordnung bestimmt, daß die bestehenden Genossenschafts- und die zur Umbildung verpflichteten Be- triebskrankencafsen die Abänderung ihrer mit den Bestim mungen des Krankenversicherungs - Gesetzes nicht überein stimmenden Statuten bis längstens 1. März zu be wirken haben.
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