Amtsblatt 1888/33 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. November 1888

Rmt8-D<R^att der k. k. MzsrkshmliUmaimschasl 8liM. Steyr, am 30. Novcmdcr 1888. Z. 1289/B.-Sch.-R. Rll ftnunttilük Miigsir^r lles Zweig- Lckrer - Nemnes m Myr. Infolge Ansuchens der Zweig-Lehrer-Vereins-Vor- stehung in Steyr wird den Mitgliedern dieses Filial- Vereines, welche am 6. December d. I. an der anberaumien Versammlung theilzunebmen die Absicht haben, für diesen Tag der Urlaub ertheilt. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 26. November 1888. Z. 11.800. Rit ille GmnttNllis-VorßesiMgm lles OeriMsklezirkes Zleyr imil an llie k. k. Oeallarmme - Mojiea - Commaallea Zieyr uall 8lerniag. Anläßlich des Baues der Steyrthalbahn habe ich mich bestimmt gefunden, bezüglich des Meldewesens der Arbeiter nachstehenden Vorgang zu genehmigen. Die Bau-Unternehmung (Dunz L Mayer in Steyr) hat ein perforirtes Juxtenbuch zu führen, in welchem die Arbeiter bei der Ausnahme eingetragen und deren Arbeits ­ bücher oder Reisedocumente bei der Bau-Unternehmung hinterlegt werden. Der Arbeiter erhält die Aufnahmskarte. Beim Austritte oder Entlassung des Arbeiters wirb ihm der Entlassungsschein und das deponirte Dvcument gegen Einziehung der Aufnahmskarte ausgefolgt. Das Juxtenbuch selbst ist noch Beendigung des Baues der k. k. Bezirkshauplmannschast zu übergeben. In der Juxla ist außer den angezeigten Rubriken noch ersichtlich zu machen „die Gemeinde, welche das Arbeits ­ buch ausgestellt hat", was unter Rubrik „Dvcument" ein- Mragen ist und fallweise der Name des letzten Arbeits ­ gebers. Dieselbe wurde angewiesen, dem Meldewesen das strengste Augenmerk zuzuwenden, bei der Ausnahme der Arbeiter mit größter Rigorosität Vorzugehen und insbesonders Sorge zu tragen, daß 1. ausweislose oder mit mangelbaften Documenten versehene Arbeiter, 2. Schädlinge (mit Marschroute) unbedingt von der Ausnahme ausgeschlossen werden. Auch ist den Arbeitern einzuschärsen, aus Grund ihrer Aufnahmskarten, ihrer persönlichen Meldepflicht bei den Aufenthalts-Gemeinden ohne Verzug nachzukommen. Hievon geschieht behufs Kennlnißnahme und ent ­ sprechender Controlirung die Verlautbarung mit dem Bemerken, daß nachstehend das Formular der Aufnahms ­ karten bekannt gegeben wird. Baustelle: Steyrthalbahn. Nr. ..... ............. Aufuahms - Karte. Name ..................... - .................................................................................... Charakter ..................................... .................................... Geburtsjahr .................................................................. ................................ Geburtsort .......................................................................... Land und Bezirk ...................... Dvcument ....................................................................................... Eintritt ............................................................................................ ...... Austritt ......................................................................................................... Name des letzten Arbeitgebers ................................................................. Gemeinde, welche das Arbeitsbuch ausgestellt hat ................................. Für die Bau-Unternehmung: Dmrz L Mayer. Steyr, am 23. November 1888- Z. I288/B.-Sch.-R. Unter Bezugnahme auf den Erlaß des k. k. Bezirks- schulrathes vom 5. Juli 1888 Z. 698, enthalten im Amts ­ blatte der k. k Bezirkshauplmannschast Steyr vom 10. Juli 1888 Nr. 19, werden die Schulleitungen neuerlich auf ­ gefordert, den Bedarf der neuen Formulare für die Kataloge der Schüler-Bibliotheken ungesäumt dem Ortsschulrathe bekannt zu geben und zu veranlassen, daß der Bezug der ­ selben längstens bis 20. December l. I. veranlaßt wird. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 26. November 1888.

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