Amtsblatt 1888/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. November 1888

2 Zur Prüfung der Richtigkeit der seitens der Lieferanten ihrer Berechnung zu Grunde zu legenden Marktpreise werden seitens der Staats-Pferdezucht-Anstalten die Marktpreis- Certificate des betreffenden Monates dem Ackerbau-Mini ­ sterium vorgelegt, welche Certificats seitens der Gemeinde- Vorstehung oder von den zuständigen marktbehördlichen Organen des betreffenden Ortes ausgestellt und von der zuständigen politischen Bezirksbehörde bestätigt sein müssen. Dies wird in Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 31. October 1Z88 Z. 13.848/1 mit dem Beisätze verlautbart, daß, um nachträglichen Richtigstellungen zu begegnen und Uebervortheilungen des Aerars aus Grund unrichtiger Preis- Certificale hintanzuhalten, schon bei Ausstellung derselben mit thunlichster Genauigkeit und Rigorosität vorzugehen ist, und daß die Bestätigung nur solchen Certificaten ertheilt werde, in welchen die Preisansätze der Fourage-Artiksl that ­ sächlich den localen Marktverhältnissen entsprechend aus ­ genommen erscheinen. St ehr, am 17. November 1888. Z. 11.676. Rn sämnMcke Gemeint - WrjickMM Mck k. k. GmckarmmeGosteMommMckelk Infolge des h. Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. November 1888 Z. 14003/IV werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Com- manden angewiesen, die Ausforschung des im Jahre 1867 in der Gebäranstalt in Klagenfurt geborenen, nach Grades im Bezirke St. Veit in Kärnten zuständigen Jguaz Grün ­ meister, unehelicher Sohn der Victoria Grünmeister, welcher von der Stellung im Jahre 1887 ausgeblieben ist und bisher weder in dem dortigen Verwaltungsgebiete, noch in jenen von Nisderösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark und Krain eruirt werden konnte, sofort einzuleiten und durchzuführen. Die gepflogenen Erhebungen haben nur ergeben, daß die Mutter des Genannten zur Zeit der Geburt des Letzteren in der Stadt Klagenfurt als Magd bedienstet war und im Jahre 1875 zu Preßburg gestorben sein soll; ferner daß eine Tochter derselben Namens Anna im Jahre 1856 gleichfalls in Klagenfurt geboren, im Jahre 1886 im allgemeinen Krankenhause zu Sechshaus gestorben ist. Die Personsbeschreibung dieses Stellungs ­ pflichtigen ist nicht bekannt. Die Gemeinde-Vorstehungen haben die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem gemeinde- ämtlichen Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgesührt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist, und haben sich in letzterer Beziehung mit den betreffenden Pfarrämtern in's Einvernehmen zu setzen. Ueber ein positives Resultat dieser Nachforschungen ist bis 10. December d. I. anher zu berichten. St ehr, am 14. November 1888. Z. 11.505. Na sänuMiüe Oememcke-VorßckMgm. Der Herr k. k. Statthalter hat unterm 31. v. M. Z. 13.086/1 an sämmtliche k. k. Bezirkshauptmannschaften und an die Stadtgemeinde-Borstehungen Linz und Steyr nachstehenden Erlaß gerichtet: Dem Vernehmen nach sind die genossenschaftlichen Kcankencassen selbst nach ihrer Constituirung theilweise noch nicht in Wirksamkeit getreten und werden, insoferne Zu ­ flüsse, insbesondere Strafgelder für dieselben eingehen, diese ungebührlich der Genossenschastscafse zugeführt. Unter Hinweisung aus den Erlaß vom 29. März 1886 Z. 4172 ergeht demnach die Aufforderung, mit aller Ent ­ schiedenheit einem solchen Vorgänge enkgegenzutreten und auf den Rückersatz der ungebührlich bezogenen Beträge zu dringen, überhaupt bei Verantwortung die ungesäumte Constituirung der Kcankencassen auf Grund der genehmigten Statuten und das unverweilte Jnwirksamkeittrelen der con- stituirten Kcankencassen mit allen Mitteln durchzusetzen. Dieses wird mit Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß Vom 29. April 1886 Z. 3257 (Amtsblatt Nr. 13) bekannt gegeben und jenen Herren Gemeinde-Vorstehern, in deren Gebiete Genossenschafts - Vorstehungen ihren Sitz haben, bedeutet, hievon letztere sofort schriftlich zu verständigen. Dort, wo der Eingangs erwähnte Uebelstand besteht, ist vom Gemeindeamts bis Ende dieses Monats anher die Anzeige zu erstatten. Steyr, am 17. November 1888. Z. 11.675. Nn, sämmtMe Oememile - AorstckMgm Mll k. k. OmMrmme-PosteMommMijM. Die im Jahre 1857 gebocne, nach Winvhaag im politischen Bezirke Freistadt zuständige ledige Dienstmagd Maria Mörabauer gebar am 17. April 1886 in Linz ein Kind, welches auf den Namen Franz Mörabauer ge ­ tauft wurde. Dieses Kind übergab sie einer gewissen Theresia Ku- ninger, Schmiedgehilsensgatrin in Lustenau Nr. 115, in Pflege und versprach der Letzteren eine monatliche Entschä ­ digung von 8 fl., welcher Verpflichtung sie auch durch vier Monate nachkam. Nachdem nun dieses Kind weitere 8 Monate bei der genannten Schmiedgehilfensgattin in Pflege blieb, ohne daß die Kindesmutler mehr die verspochene monatliche Entschä ­ digung von 8 fl. geleistet hätte, noch sich Hütte blicken lassen, sah sich die Gemeindevorsteyung Windhaag über Urgenz der Theresia Kuninger genöthigt, dieses Kind in eigene Pflege zu übernehmen. Die von der k. k. Bezirkshauptmannschafl Freistadt durch die k. k. Gendarmerie und durch die Stadtgemeinde- Vorstehungen Linz und Steyr eingeleiteten Erhebungen nach dem Aufenthalte der Maria Mörabauer blieben gänzlich erfolglos ; jedoch ist es wahrscheinlich, daß die Genannte sich sonst wo als Dienstmagd am Lande in Oberösterreich aushält. Hievon werden die G aeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Comman n zufolge des h. k. k. Statt- halterei-Erlasses vom 6. d. M. Z. 14.625/11 mit dem Auf ­ trage in die Kenntniß gesetzt, die Ausforschung des Auf ­ enthaltes der Maria Mörabauer in geeigneter Weise zu veranlassen und ein etwaiges positives Resultat derselben bis 20. December 1888 anher zu berichten. Steyr, am 14. November 1888.

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