Amtsblatt 1888/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. November 1888
3 nehmen, demselben auch keine Reiseunterstützung zu verab folgen, sondern den Franz Ackert nach Maßgabe der Umstände der Sicherheitsbehörde zur entsprechenden weiteren Behandlung zu übergeben. Steyr, am 2. November 1888. Z. 11.034. Rn sämmtliche Gemeinste - Vorstellungen unst all stie äochw. Pfarrämter. Am 7. März 1888 wurde ein gewisser Mathias Beireder, Steinmetzgehilfe, angeblich nach Linz zuständig, katholisch, ledig, im Jahre 1826 zu Linz geboren, in Folge Gehirnschlages in das St. Rochusspital zu Budapest aus genommen. Er selbst soll zu Budapest zum Militär abge- gestellt, jedoch befreit worden sein; sein Vater soll ein Bauer gewesen und Josef geheißen haben, über die Mutter sind keine Daten ersichtlich ; beide Eltern find nicht mehr am Leben. Weitere Daten über ihn konnten von dem des Sprechens unfähigen Kranken nicht einqeholt werden. Da sich die Zuständigkeit des Mathias Baireder in Linz nicht bestätigte und derselbe daselbst gänzlich unbekannt sein soll und da ferner auch über seine Geburt und Heimat in den zum Bezirke Umgebung Linz gehörigen Gemeinden nichts ermittelt werden konnte, handelt es sich darum, über seine Geburts- und Heimats - Verhältnisse weitere Nachfor schungen zu pflegen, wobei die Möglichkeit nicht ausge schlossen ist, daß der Genannte, dessen Name oberösterreichisch klingt, irgendwo in Oberösterreich geboren und beheimatet ist. Ueber Ersuchen der Verwaltung des St. Rochus- Spitals in Budapest werden daher die hochw. Pfarrämter um Nachforschung in den Jahrgängen circa 1820 bis 1830 der Geburtsmatriken ersucht und die Gemeinden zur Erhebung über die Heimatverhältnisse des Genannten aufgesordert. Ueber das Resultat der Nachforschungen ist bis 20. November 1888 zu berichten. Steyr, am 31. Oktober 1888. Z. 11.080. Nil sämmtliche Gemeinste - Vorstellungen, an stie k. k. Genstarmerie - Posten - Com- mansten unst an stie verehrt. Verwaltung stes Krankenllauses in Zierning. Laut Berichtes der Gemeinde - Vorstehung Millstatt vvm 29. September d. I. Z. 1084 treibt sich der nach Millstatt zuständige, im Jahre 1833 geborene Schuhmacher- Gehilfe Jacob Schwarzenbacher mit seinem Eheweibe Anna Schwarzenbacher, sowie mit einem Kinde schon seit einiger Zeit und wiederholt in verschiedenen Gegenden von Kärnten, Sleiermark und Tirol rc. herum und läßt sich, Krankheiten simulireud, in Spitäler ausnehmeu oder von Gemeinden angeblich zur Heimreise Reise-Unterstützungen aus Kosten seiner Gemeinde verabfolgen, so z. B. verließ derselbe Anfangs September l. I. das Krankenhaus in Klagenkurt, nahm am 13. September l. I. bei der Stadt gemeinde Villach eine Reise-Unterstützung per 1 fl., angeblich zur Heimreise, auf Rechnung der Gemeinde heraus, und befindet sich derselbe gegenwärtig wieder im Krankenhause „Erzh. Valerie zu Wolssberg" in Pflege. In Folge des Ersuchens der k. k. kärntnerischen Landesregierung in Klagensurt vom 5. Oktober d. I. Z. 11.599 werden die Gemeinde-Vorsehungen auf dieses Individuum mit der Weisung aufmerksam gemacht, dem selben keine Reise-Unterstützung zu gewähren, resp, dasselbe vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürftiqkeit in die Kranken pflege nicht aufzunehmen, sondern dasselbe nach Maßgabe der Umstände der nächsten Sicherheitsbehörde zur ent sprechenden weiteren Behandlung zu übergeben. Steyr, am 2. November 1888. Z. 11.339. Rn sämmtliche Gemeinste-Vorstellungen. Der in Triest ansässige Handelsagent Paul Homers hat aus einer gemeinen Pflanze: UoI^Konurn Lbivulars (Vogelknöterich) eine Arzneispecies bereitet und diese unter der willkürlichen Bezeichnung „8om6rig.ua " unter schwindel- hafter Anpreisung durch eine eigene Broschüre in Verkehr gesetzt. Nachdem das hohe k. k Ministerium des Innern anläßlich einer diesen Gegenstand betreffenden Rekurs-Ver handlung in die Kenntniß gelangt ist, daß mehrere Apotheken in verschiedenen Ländern dieses Geheimmittel in Depot genommen haben, hat das hohe Ministerium mit dem Erlasse vom 13. Oktober 1888 Z. 12.965 eröffnet, daß der Verkauf der „8om6rig.ua " in und außerhalb der Apotheken in Gemäßheit des § 1 Absatz 2 der Bestimmungen der Verordnung der Miniuerien des Innern und des Handels vom 17. September 1883 R.-G.-Bl. Nr. 152 verboten ist. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zu Folge Erlasses der h. k. k. Statthalter« in Linz vom 28. v. M. Z. 13.421/V mit der Weisung in Kenntniß gesetzt, das obige Verbot der „Homoriaug." den Apothekern und den Aerzten zur Darnachachtung bekannt zu geben. Steyr, am 6. November 1888. Z. 1191/B.-Sch.-R. Rll sämmtliche Schulleitungen. Kundmachung. Die Interessen der Leopold Anton und Maria Dierl'- schen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche brave Lehrer im hiesigen Amts- und Scbulbezirke werden demnächst fällig und demzufolge laut Sitzungs-Beschlusses vom 29. v. M. der diesfällige Concurs zur Bewerbung mit dem Termine bis 10. December l. I. ausgeschrieben. Hieraus Reflectirende haben innerhalb dieser Zeit ihre documentirten gestempelten Gesuche hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 6. November 1888.
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