Amtsblatt 1888/30 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Oktober 1888
Amt8-WO1att der k. k. Lezirkshauptmmmschafl Steyr. Ur. 30. Steykj am 31. Oktober 1888. Z. 10.286. Rn sämmllilke Gememäe - VorMungm Mit an äie äolkw. Pfarrämter. Laut einer an das h. k. k. Ministerium für Landes- Vertheidigung in Wien gelangten Note des k. ungarischen Landesvertheidigungs-Ministeriums vom 10. März 1888 Nr. 10.176/VII1 haben der Herr königl. ungarische Minister für Cultus und Unterricht, sowie der Herr Banus von Croatien - Slavonien bereits die entsprechenden Anordnungen getroffen, daß das Ableben derjenigen in Oesterreich-Ungarn zuständigen männlichen Personen, welche außer ihrem Geburtsorte bis zum 42. Lebensjahre verstorben sind, den Matrikelsühcern des Geburtsortes, in jedem einzelnen Falle, bekannt gegeben werde. Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 14. September 1888 Z. 11.602/IV ergeht hiemit die Aufforderung, die Sterbefälle solcher Personen im land- sturmpflichtigen Alter nach den Vorschriften, betreffend die Organisation des Landsturmes vom 19. Jänner 1887, R.-G.-Bl. Nr. 5 (insbesondere Punkt 17 lit. t> und 39) unverweilt anher anzuzeigen , damit dieselben auch zur Kenntniß der zuständigen politischen Bezirksbehörden gebracht werden können. Hiebei wird sinngemäß nach jenen Directive» vorzugehen sein, welche mit dem Erlasse des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 28. August 1871 Z. 11.081 h. ä. Jntimation vom 23. September 1871 Z. 4853 bekannt gegeben worden sind , und werden somit außer den Matrikenführern auch die zur Ausübung der Praxis befugten Aerzte und Wundärzte, dann die mit der Todtenbeschau betrauten Funktionäre im Sinne der letzt- citirten Vorschrift entsprechend mitzuwirken haben. St ehr, am 23. October 1888. Z. 10.783. Nil sämMcke Gememäe-Vorstckimgm. Das h. k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht hat laut des Erlasses vom 30. v. M. Z. 19.556 der evangelischen Kirchengemeinde 0. zu Drahomischl in Schlesien zur Unterstützung anläßlich des Wiederaufbau^ der abgebrannlen Kirche die Veranstaltung einer Sammlung freiwilliger milder Beiträge unter den evangelischen Glaubens genossen beider Bekenntnisse in den Landern der diesseitigen Reichshälfte bewilligt. Die Sammlung wird durch den k. k. evangelischen Oberkirchenrath A. und H. C. in Wien eingeleitet, wovon die Gemeinde-Vorstehungen infolge hohen Statthalterei-Präsidial-Erlasses vom 15. d. M. Z. 2672 in die Kenntniß gesetzt werden. Steyr, am 24. October 1888. aä Z. 9966. Un sämiMlüe Gemeinde - AorstckMgm Mll k. k. Omäarmene-Poßm-Commamlm. Im Nachhange zu dem h. ä. Erlasse vom 25. Sep tember d. I. Z. 9966 Amtsblatt Nr. 27 wird zufolge hohen Jntimats der k. k. Statthalterei vom 24. v. M. Z. 12.169/H hiemit bekannt gegeben, daß Michael Zeitler im Jahre 1855 zu Kulm geboren wurde. Steyr, am 13. October 1888. Z. 10.805. All sämnMlke Oemkmäe-AoHekMgm k. k. Oimäarmerie-Poßm-EommMäm. Carl Habisch, 1853 geboren, Schlossergehiffe aus Prävali, Bezirk Völkermarkt in Kärnten, ist am 18. October d. I. bei seiner Weiterverschiebung von Weyer nach St. Gallen im Weyerer Gemeindegebiete dem Schubbegleiter entlaufen und konnte von diesem trotz aller Anstrengungen weder ein geholt noch sonst mehr eruirt werden. Genannter dürste sich in der Richtung gegen Höllenstein oder möglicherweise gegen Waidhosen a. d. Abbs geflüchtet haben. Derselbe ist im Betretungssalle in sichere Verwahrung zu übernehmen und aesefselt der nächsten Schubstations- Gemeinve zur Weiterbeförderung in seine Heimatsgemeinde Prävali zu übergeben. Steyr, am 20. October 1888.
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