Amtsblatt 1888/27 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. September 1888
2 bezieht, bis längstens 31. October 1888 beim k. k. Er- gänzungs-Bezirks-Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen. Später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Wien, am 11. September 1888. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zum Zwecke der Verlautbarung in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 20. September 1888. Z. 9645. An InmnMike Gemeinde - AoiMnngen. Laut des Erlasses des hohen königlichen ungarischen Ministeriums des Innern in Budapest vom 1. August d. I. Z. 25.874/VIII wurde das Spital in Zala - Egerszeg in die Reihe der öffentlichen allgemeinen Krankenhäuser aus genommen und für dasselbe vom 1. September 1888 die tägliche Berpslegsgebühr bis auf weiters mit sechsundfechzig (66) Kreuzer festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 31. v. M. Z. 11.024/11 in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 18. September 1888. Z. 9085. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Laut Berichtes des Stadtrathes in Wiener-Neustadt vom 4. August 1888 Z. 12.476 hat Anna Schönbaner, Borstenviehhändlers - Gatttin in Raabs Nr. 20 wohnhaft, im städtischen Polizeiamte in Wiener-Neustadt die Anzeige erstattet, daß sie von ihrem Gatten Anton Schönbauer, welcher am 26. Mai l. I. von Raabs weggereist ist, seit 16. Juni l. I. keine Nachricht erhielt und befürchtet, es liege hier ein Verbrechen vor, oder es sei demselben irgend ein Unglück zugestoßen. Anton Schönbauer war laut polizei licher Erhebung zuletzt am 29. Mai l. I. in Wiener- Neustadt im Gasthofe zum goldenen Kreuz einlogirt und wurde seit 31. Mai l. I. in Wiener-Neustadt weder am Borstenviehmarkte, noch sonst wo gesehen. . Die Privat- Erhsbungen in Graz und Laibach, von wo Anna Schön bauer den letzten vom 16. Juni datirten Brief von ihrem Gatten erhalten hat, dann in Könnend sind resultatlos ge blieben. Anton Schönbauer, geboren 1847, ist mittelgroß, schwächlich, hat längliches, mageres Gesicht, blonden langen Schnurrbart und blondes Haupthaar, blaue Augen, Nase und Mund proportionirt, dessen linke Schulter ist etwas ausge wachsen, höher, weshalb er rechts einen kleinen Polster trägt, damit dieses Gebrechen nicht sichtbar wird. Zur Zeit seiner Abreise trug er eine grau melirte Hose mit emer schwarzen Bordüre, eine Weste vom gleichen Stoff wie die Hose, ohne Kragen, ein dunkelmelirtes graues Sako und einen blauen weichen Hut mit schmaler Krempe. Einen goldenen Ehering ohne Gravirung trägt er auf der linken Hand und auf der rechten einen großen goldenen Ring mit weißen und rothen Steinen. Er besaß eine silberne Remon- toiruhr sammt silberner Kette und ein schwarz emaillirtes Medaillon ohne Photographie. Außerdem hatte er einen kleinen Stock mit einer Krücke. Anna Schönbauer hat die Anzeige beim Stadtrathe in Wiener-Neustadt gemacht, weil ihr Ehegatte oftmals den dortigen Markt besucht hat, seit 31. Mai l. I. nicht mehr in Wiener-Neustadt gesehen wurde. Es sind entsprechende Erhebungen einzuleiten und ein positives Resultat anher mitzutheilen. Steyr, am 19. September 1888. Z. 10.096. Rn, sämiMHe Gememile - Vorjieliungm. Um die dem Landstürme angehörenden Besitzer der goldenen und der silbernen Tapferkeits - Medaille I. Classe, welche während ihrer activen Dienstleistung anläßig der Aufbietung des Landsturmes auf die mit dem Besitze dieser Medaillen verbundenen Zulage den Anspruch haben, im Frieden evident zu führen, hat das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung unterm 31. August 1888 Nr. 12.620/2452 V Nachstehendes angeordnet: 1. In der Rubrik „Anmerkung" der Sturmrolle ist bei allen landsturmpflichtigen Besitzern der goldenen und der silbernen Tapferkeits - Medaille I. Classe einzutragen, mit welcher Art der Tapferkeits - Medaille und in welcher Charge der Betreffende decorirt wurde. 2. In gleicher Weise ist bei jenen vorbemerkten Land sturmmännern, welche nach ihrer Militärentlassung infolge strafgerichtlicher Verurtheilung der Tapferkeits - Medaille verlustig wurden, in der Rubrik „Anmerkung" der Sturm rolle dieser Umstand ersichtlich zu machen. 3. Damit im Zusammenhangs werden die Ein tragungen ack 1 und 2 auch in den Verzeichnissen der Landsturmpflichtigen bei den Bezirkshauptmannschaften und seinerzeit in den Nominal - Consignationen (Beilage 30 der Vorschriften, betreffend die Organisation des Landsturmes) vorzumerken sein. 4. Die Landsturm - Bezirks - Commanden sind ange wiesen, aus den derzeit vorhandenen und künftig ihnen zukommenden Grundbuchsblättern die landsturmpflichtigen Besitzer der goldenen und der silbernen Tapferkeits-Medaille I. Classe nach den Angaben des Punktes 1 zu verzeichnen und den politischen Bezirksbehörden zur weiteren Veran lassung der Vormerkung bekannt zu geben. 5. Die Landsturm-Bezirks-Commanden sind ferner angewiesen, von den seitens der betreffenden Ctvilgerichte ihnen zukommenden Mittheilungen über strafgecichtliche Verurtheilungen sä Punkt 2 die politischen Bezirksbehörden zu dem gleichen Zwecke jeweilig in Kenntniß zu setzen. Dies wird den Gemeinde-Vorstehungen infolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 14. September 1888 Z. 11.553/IV mit dem Austrage bekannt gegeben, gelegentlich der dies jährigen Vorarbeiten für den Landsturm die nöthigen Er hebungen auch in oben angedeuteter Richtung zu pflegen ; die Sturmrolle diesfalls zu ergänzen und das Verzeichniß der Besitzer der goldenen oder silbernen Tapferkeits-Medaille I. Classe, welche landsturmpflichtig sind, spätestens bei Vor lage des jüngsten Jahrganges der Landsturmpflichtigen behufs Richtigstellung der h. ä. Landsturm-Verzeichnisse zu überreichen oder die Fehlanzeige zu erstatten. Steyr, am 27. September 1888.
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