Amtsblatt 1888/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. September 1888
4 Artikel III. Die Anordnungen der Artikel I, II haben nur auf die Löschung vor dem I. Juli 1875 vollzogener Eintragungen Bezug. Steyr, am 14. September 1888. Z. 9600. Rn sämiMcke Gememäe - AoHeäMgm unä an lüe äockw. Pfarrämter. Die von den k. k. Bczirkshauptmannschasten über die im Laufe des heurigen Sommers niedergegangenen Hagel schläge gepflogenen Erhebungen haben ergeben, daß diese Hagelschläge nahezu in allen Bezirken des Landes bedeu tende Schäden verursacht haben. Außerdem sind durch die in den letzten Tagen eingetretenen Ueberschwemmungen mehrere Gemeinden des Landes besonders schwer betroffen worden. Durch diese Elementarereignisse sind in manchen Gemeinden nicht allein die Feldfrüchte gänzlich vernichtet, Wohnhäuser und Belriebsanlagen zerstört oder doch wesent lich beschädigt, sondern auch durch die Verwüstung des Bodens und die Entrindung der Obsibäume der Ertrag auf Jahre hinaus in Frage gestellt worden und stehen die Be troffenen hiernach in der empfindlichsten Nothlage da. Unter diesen höchst rücksichtswürdigen Verhältnissen fand das h. k. k. o. d. e. Statihalterei-Präsidium mit dem Erlasse vom 10- d. M. Z. 2088 eine allgemeine Landes- sammlung anzuordnen, in Folge dessen die Gemeinde-Vor- stehungen eingeladen werden, diese Sammlung im Einver nehmen mit den hochw. Pfarrämtern sofort einzuleiten, auf ein möglichst günstiges Ergebniß einzuwirken und die ein gehenden Beträge längstens binnen 4 Wochen anher zu senden. Steyr, am 13. September 1888. Z. 9459. Rll sämmMle Oememäe - VoHckMgm. Um die Größe der Auflage des Central-Polizei-Blattes für das Jahr 1889 rechtzeitig vemessen zu können, erscheint es wünschenswerlh, daß die Gemeinden, welche die Pcänu- meration aus dieses Matt sür das nächste Jahr sortsetzen oder hierauf neu Pränumeriren wollen, ehemöglich ermittelt werden. Indem ich sohin die Gemeinde-Vorstehungen im Hin blicke auf den ihnen zustehenden polizeilichen Wirkungskreis gleichzeitig auf den Zweck und die Wichtigkeit des Central-Polizeiblattes aufmerksam mache, lade ich dieselben in Folge h. Statthalterei-Präsidial-Erlasfis vom 4. d. M , Z. 2258 ein, die diesfällige Pränumerastons-Erklärung nebst dem Prünumerationsbetrags, welcher auch für das Jahr 1889 mit 3 fl. für ein Exemplar des ganzen Jahrganges festgesetzt wurde, bis längstens Ende Oktober d. I. anher zu senden. Steyr, am 9. September 1888. Z. 9389. Un sämmMle Oememäe - Aorstcklmgm. Laut einer im Wege des k. k. Ministerraths-Präsi- diums an das hohe Ministerium des Innern gelangten Mit theilung der k. belgischen Gesandtschaft in Wien wurden die Amtsbezirke der belgischen Consularämter in den im Reichs rathe vertretenen Königreichen und Ländern seilens der k. belgischen Regierung in folgender Weise abgegrenzt: u) der Amtsbezirk des Consulates in Ragusa umfaßt die politischen Bezirke Ragusa und Cattaro; b) jener des General - Consulates in Trieft die Gebiete von Körnten, Krain und Dalmatien mit Ausnahme der politischen Bezirke von Ragusa und Cattaro ; o) jener des Consulates in Brünn Mähren und Schle sien, während ck) sämmtliche übrigen hier nicht genannten Königreiche und Länder der westlichen Reichshälste zu dem Amts bezirke deS General-Consulates in Wien gehören. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen in Folge des Erlasses des k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 30. v. M., Z. 2197/p. verständigt. Steyr, am 10. September 1888. Z. 9458. Rn fämnMike GeMmäe-Aorstckimglm. Um für die Drucklegung des o.-ö. Polizeiblattes für das Jahr 1889 rechtzeitig die nöthige Vorsorge treffen zu können, werden die Gemeinbevorstehungen in Folge h. Statt- Halterei-Präsidial Erlasses vom 4. d. M., Z. 2259 unter Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 20. Dezember 1870, Z, 6932, womit auf die Wichtigkeit dieses Späheblattes für die mit der unmittelbaren polizeilichen Aussicht betrauten Gemeinden hingewiesen wurde, zur Pränumeration auf dieses Blatt für das Jahr 1889 hiemit eingeladen. Die diesfällige Pränumerations-Elklärung wolle daher bei gleichzeitiger Vorlage des Pränumerationsbetrages, welcher auch sür das Jahr 1889 mit 1 fl. 70 kr. für ein Exemplar des ganzen Jahrganges festgesetzt wurde, l ä n g- st e n s bis Ende October ds. I. anher gesendet werden. Steyr, am 9. September 1888. U m t 8 e r i ll II. e r ll a g. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche die Gestehungs kosten sür die infolge des hierämtlichen Erlasses vom 28. Juli d. I. Z. 8037 (Amtsblatt Nr. 22) an die Kauf leute und Krämer auszusolgenden gedruckten Verzeichnisse jener Artikel, deren Verkauf außer den Apothekern auch den Materialwaaren - Handlungen und anderen einschlägigen Handelsleuten gestattet ist, noch nicht in Vorlage gebracht haben, werden hiemit an deren unverweiite Einsendung erinnert. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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