Amtsblatt 1888/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. September 1888
Amt8- der k. k. Hezirkshauptmannschast 8leyr. Ur. 20. Steyr- am 20. September 1888. Z. 9633. Rn sämiMlke Gkmeintle-Vorßckungeit Mll M llie k. lr. Omllarmeme - Posten - Com- mansten Kteyr, Meyer, Kosenstem, Reukofeu unst UremsmMster. Für die dauernd Beurlaubten, Reserve männer und Ersatz-Reservisten werden Heuer die Conlrols - Versammlungen im dießseiligen Amtsbezirke in nachstehender Weise abgehalten werden: Zu Weher in Carl Grammer's GastHause am 4. und 5. Octob er d. I. sür die Urlauber, Reserve männer und Ersatz-Reservisten aus den Gemeinden Gaflenz, Großraming, Ntustift und Weher und zwar am 4: Ocwber sür die in den Gemeinden Gaflenz, Großraming und Neu- stist und am 5. Oclober für die in der Gemeinde Weyer sich aufhüllende controlpflichtige Mannschaft aller Truppen- Körper. Zu Losenstein in Johann Wenk's vormals Tickbauer's Gast Hause am 6. Ocrober für die Ur lauber, Neservemänner und Ersatz-Reservisten der Gemeinden Losenstein, Lausa und Reichrannna- Z u Steyr rüder Jellmayr's chen Restauration in Reichenschwall am 10. und 11. Oktober sür die Urlauber, Reservemänner und Ersatz-Reservisten des Gerichts- bezirkes Steyr und zwar am 10. Oktober sür die in den Gemeinden Aschach, Garsten, Gleink, Ternberg und St. Ulrich sich aufhaltende Mannschaft aller Truppenkörper und am 11. Oktober für die Controlpflichtigen der Gemeinden Losen- steinleiten. Sierning und Thanstetlen. Zu Neuhofen in Alois Jenner's Gasthause am 12. Oktober sür die Urlauber, Reservemäuncr und Ersatz-Reservisten des Gerichtsbezirkes Neuhofen. Zu Kremsmünster in Emilia» Schuel's vor mals Jgnaz Fuxjäger's Gasthause im Markte Kremsmünster am 13- und 15. Oktober sür die Urlauber, Reservemänner und Ersatz-Reservisten des Gerichts bezirkes Kr.msmünster und zwar am 13. Oktober für die Controlpflichtigen aller Truppenkörper der Gemeinden Eberstallzell, Ried, Sipbachzell und Wartberg und am 15. Oktober sür die in den Gemeinden Bad Hall, Krems münster Markt und Land, Pfarrkirchen und Rohr sich auf haltende Mannschaft. Tie Controls-Versammlungen beginnen an allen Orten um 9 Uhr Vormittags. Jene Mann schaft, weiche nach der bestimmten Stunde erscheint, wird sowie jene, welche, ohne genügende Entschuldigung wegbleibr, zu der am 11. November um 9 Uhr Vormittags bei dem k. k. Ergänzungsbezirks- Commando in Linz stattfindenden Nachcon- trole verwiesen; diejenigen Controlpflichtigen, welche auch von der Nachcontrole ohne genügende Rechtfertigung wegbleiden, werden mittelst Einberufungskarten nach Linz berufen, von der Nachcontrole unterzogen und bestraft. Die Meldungen derjenigen, welche wegen Krankheit oder Aufenthalt im Auslande am Erscheinen verhindert sind, ferner die Meldungen der Staatsbeamten, Volksschul- Lehrer, der Post-, Telegraphen- und Eisenbahn - Bediensteten sind zu sammeln und dem controlirenden Herrn Osficier zu übergeben. Die Gemeinde-Vorstehungen haben hiernach die ent sprechende Kundmachung zu erlassen und werden Hiebei noch insbesondere aus die Bestimmungen des Z 48 Punkt 7 der Evidenz-Jnstruclion aufmerksam gemacht, wornach der Con- trols-Verlammlung die Herren Gemeindevorsteher oder deren gesetzliche Stellvertreter veizuwohnen und das Evidenz-Ver- zeichniß, das Meldebuch und den AufenthaUs-Veränderungs- Ausweis vom Monate Oktober mitzubringen haben. Die in der Aufschrift genannten k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden angewiesen, an den betreffenden Tagen zu den bezeichneten Stunden zwei Gendarmen als Assistenz beizustellen. Steyr, am 14. September 1888. Z. 695/LW. Rn jamnMllie GememAUlrrjickMM. Mit Bezug auf den Z 48 der Evidenz-Vorschrift für die k. k. Landwehr I. Theil von, Jahre 1887 werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen , Nachstehendes durch öffentlichen Anschlag und in sonst geeigneter Weise so gleich zur allgemeinen Kenntniß der Landwehrmänner des eigenen als auch fremder Landwehr-Bataillone zu bringen. Für die Landwehmänner des eigenen und der fremden Landwehr-Bataillone werden Heuer die Controls- Venammlungen mir Ausnahme jener, welche in diesem Jahre der Waffenübung beigewohnt, respektive eingerückt waren, stattftnden wie folgt :
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