Amtsblatt 1888/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. August 1888
4 Zu Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 5. d. M. Z. 10.106/1V sind die geeigneten Nachforschungen nach diesen Militärtaxpflichtigen zu pflegen und ist über ein positives Resultat bis 20. September zu berichten. St ehr, am 22. August 1888. Z. 8900. An sämnttkiche Gemeinde - Vorstehungen. Das h. k. k. o. d. e. Statthalterei Präsidium hat laut Erlasses vom 20. d. M. Z. 2108 dem unter dem Protekto rate Seiner k. u. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Rainer stehenden Asylvereine der Wiener Univer sität die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben zu Vereinszwecken in Oberösterreich mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und in den Curorten Gmunden und Jschl ertheilt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit dem Beisügen in die Kenntniß gesetzt, daß dem bevollmächtigten Vereinsorgan Josef Stix unter Einem das Sammlungs- certifical ausgefertigt worden ist. Steyr, am 24. August 1888. Z. 9030. Nn sämnMAe Gemeinste-AorMnngen unst an stie äoäiw. Pfarrämter. Am 2. August l. I. kam um Uhr Früh in Rudolsing, Gemeinde Aigen (Bezirk Rohrvach), Feuer zum Ausbruche, welches in Folge des herrschenden Windes derart um sich griff, daß eine Viertelstunde später die ganze Ortschaft in Flammen stand. Trotz der Bemühungen der herbeigeeilten Feuerwehren blieb nur ein einziges Haus erhalten, während die übrigen Häuser sammt Nebengebäuden, der bereits eingebrachten Fechsung und Einrichtungsstücken und vielem Hausvieh dem verheerenden Elemente zum Opfer sielen. Die Bewohner dieses Ortes befinden sich dermalen in der bedauernswerthesten Lage. Bei der Schnelligkeit, mit welcher das Feuer um sich griff, und bei dem Umstände, als ein Eindringen in die Ortschaft während des Brandes wegen der daselbst herr schenden großen Hitze unmöglich war, konnten die Meisten nur das Nothwendigste von ihrer Habe retten. Durch den am selben Tage niedergehenden und die ganze darauffolgende Nacht andauernden wolkenbruchartigen Regen wurden die Abgebrannten abermals hart betroffen, weil die Gebäudereste in welchen die Beklagenswerthen noth- dürftige Unterkunft suchten, einstürzten oder dem Einstürze nahe gebrach! wurden und verlassen werden mußten. Der erhobene Gesammtschade beträgt 70.209 fl., welcher nur mit einer Versicherungssumme von 39.600 fl. gedeckt erscheint. Die Dienstboten verloren größtentheils ihre ganzen unversicherten Habseligkeiten. Bei der bedeutenden Höhe des unbedeckten Schadens fand das hohe k. k. o. d. e. Statthalterei-Präsidium mit dem Erlasse vom 21. d. M. Z. 2047 zu Gunsten der Ver unglückten eine Sammlung milder Gaben in Oberösterreich anzuordnen, in Folge dessen die Gemeinde-Vorsteher einge laden werden, diese Sammlung im Einvernehmen mit den hochw. Pfarrämtern unverweilt einzuleiten und die ein gehenden Beträge binnen 4 Wochen anher zu senden. Steyr, am 27. August 1888. Z. 8841. Rn sämmtlicke Gemeinste-Wrßesmngen. Laut der Eröffnung des hohen königlich ungarischen Ministeriums des Innern in Budapest vom 22. Juli 1888 Z. 21.991 ist das Spital in Nagy-Szent-Miklos, Torontaler Comitat, in die Reihe der öffentlichen allgemeinen Kranken häuser ausgenommen, und für dasselbe vom 15. Mai die tägliche Verpflegs - Gebühr bis auf Weiteres mit sünfund- fünfzig (55) Kreuzer festgesetzt worden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zu Folge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 9. d. M. Z. 10.098/11 in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 23. August 1888. Z. 8107. Nn sällmMiüe Gemeinste - Aorßeänngen. Im Wege der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz sind mehrfache Anzeigen anher gelangt, daß die Parteien, welche Klein- und Großvieh per Bahn verkaufsweise nach der Landeshauptstadt bringen, be, diesfälligen Verladungen es unterlassen, die Bodenfläche des Waggons mit Streumateriale zu versehen. Da dieser Vorgang eine Uebertretung der 10. Alinea der Verordnung des hohen k. k. Ministeriums des Innern, vom 15. Februar 1855 Nr. 31 R.-G.-Bl. involvwt, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, die Versender der artiger Transporte zur Befolgung der erwähnten hohen Ministerial-Verordnung aufzumahnen, und denselben zu be deuten, daß fallweise Anzeigen der Bahüverwaltungen Be strafungen nach sich ziehen würden. Steyr, am 23. August. 1888 Umlage im Monate September. Am Mittwoch den 12. September in Krems- Münster; am Donnerstag den 13. September in Steyr; Mittwoch den 19. September in Neuhofen, und zwar an allen drei Orten um 10 Uhr Vormittag. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2