Amtsblatt 1888/24 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. August 1888
2 Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden sonach ausgefordert, darüber zu wachen, daß seitens der Verschteißer der Sprengmittet diese letzteren nur unter ihrem Namen, nicht aber als „Spreng- pulver" oder gar als „Lcbießpulver" anqebolen und abge setzt werden, wobei bemerkt wirb, daß jede Aenderung der Sprengmittel, sei es durch das Sieben ober durch das Abmischen derselben mit anderen Sprengmitteln, im Sinne der erwähnten Sprengmittel-Verordnung ganz unzulässig ist, und dieselben nur in dem von der Fabrik bezogenen con- cessionsmäßig erzeugten Zustand abgesetzr werden dürfen. Im Falle derartiger, gesetzwidriger Wahrnehmungen ist sofort anher zu berichten. St ehr, am 21. August 1888. Z. 8154. Rn sämmitiiüe Gemeinde - AorßckMgm Mll k. k. OMarmerie-Pofim-CommM Es ist die Ausforschung des Anton Ziesel (auch Zizel oder Cizel), im Jahre 1867 als unehelicher Sohn der Ursula Ziesel, Taglöhnerin zu Strelitz, Bezirk Brünn, geboren, und seither gänzlich unbekanni, duichzuführen. Seine Mutter ist die Tochter des Georg Ziesel, Schuh macher in Blattne, Gemeinde Gloaoko, Bezirk Rann in Steiermark, und der Anna Ziesel, und hat die Gemeinde Globoko im Jahre 1855 in ihrem 13. Lebensjahre ohne Heimatschein und Dienstboten-Buch verlassen und ist daselbst seither nicht mehr gesehen worden. Die Gemeinde-Vor stehungen und k. k. Gendarmene-Posten-Commanden werden sonach zu Folge des h. Erlasses der k. k. Statthalterei vom 27. Juli 1888 Z. 9662/IV beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung ein- zuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem gemeinde- ämtlichen Verzeichnisse der Stellungspflichtigen ausgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist, in welch' letzterer Beziehung die Gemeinde- Vorstehungen sich mit den bezüglichen hochwürdigen Pfarr ämtern iu's Einvernehmen zu setzen haben. Ueber ein positives Resultat ist bis 25. Sep tember anher zu berichten. Steyr, am 19. August 1888. Z. 8733. Un sämmitilke Oememlle - VoHckMgen Mit k. k. GeMrmme-Postm-CouMM^m. Es ist die Ausforschung des am 21. April 1861 in der nied.-österr. Landesgebär- und Findelanstalt in Wien geborenen Carl Heindl, unehelicher Sohn der Ursula Heindl, angeblich aus Haslau im Bezirke Asch, welcher am 21. April 1871 der Inwohnerin Dorothea Bartow in Kuchel Nr. C. 116, Comitat Preßburg in Ungarn, zur Pflege übergeben worden ist, vorzünehmen. Der Genannte, von Beschäftigung ein Taglöhner, ist vom Tage seiner Geburt an bis jetzt in seiner angeblichen Heimats-Gemeinde Haslau nicht erschienen und im Bezirke Asch ganz unbekannt. Nachdem die über diesen Stellungspflichtigen in den Ländern der ungar. Krone und in Niederösterreich bereits gepflogenen Erhebungen bisher ohne Erfolg geblieben sind, werben die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden zu Folge des h. Erlasses der k. k. Statt halterei vom 10. August 1888 Z. 10.351 IV angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere, ob der Genannte nicht etwa in einem gemeindeämtlichen Ver zeichnisse der Stellungspflichtigen aufgesührt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist, einzuleiten, in welch' letzterer Beziehung die Gemeinde - Vorstehungen mit den bezüglichen hochwürdigen Pfarrämtern sich in's Einvernehmen zu setzen haben- Ueber ein positives Resultat ist bis 20. Sep tember 1888 anher zu berichten. St.eyr, am 19. August 1888. Z- 8742. An fämmlkiche Gemeinde - Worstehungen u. k. k. Gendarmerie-Uosten-Gommanden. Laut Berichtes der Gemeinde - Vorstehung Markt Kremsmünster vom 16. August 1888 Z. 1232 ist der nach Ricany, Bez. Brünn, Kronland Mähren, zuständige Albin Sigmund, 36 Jahre alt, Schneider, welcher wegen Bettels und Landstreicherei von der Schubstations - Gemeinde Kirch dorf zur weiteren Verschiebung in seine Heimats-Gemeinde dorthin überstellt worden war, den 15. d. M. dem Schub- begleiter Leopold Mistlbauer auf dem Wege von Krems münster nach Neuhofen entsprungen und konnte nicht mehr eingeholt werden. Dessen Personsbeschreibung folgt: Statur groß, Gesicht oval, Haar braun, Nase spitz, Äugen braun. Mund propor- tionirt, Bart: brauner Vollbart, besondere Kennzeichen keine, Sprache deutsch und tschechisch. Derselbe ist im Äufgreisungsfalle in sichere Hast zu übernehmen und hierüber unverzüglich an die k. k. Bezirks hauptmannschaft Kirchdorf zu berichten. Steyr, am 19. August. 1888. Z. 8963. An sämmtliche Gemeinde - Worsteßungen und k. k. Gendarmerieposten-Gommanden. Behufs Sicherstellung der Zuständigkeit der angeblich im Jahre 1856 in Wien (Landstraße) als Tochter des Florian Langer aus Setzdorf im polit. Bezirke Freiwaldau geborenen Vagantin Victoria Langer erscheint die neuer liche Einvernahme derselben nothwendig, indem nach den bisherigen Erhebungen alle von ihr gemachten Aussagen in Betreff ihrer Abstammung und der für ihr Heimatrecht maßgebenden Umstände auf Unwahrheit beruhen. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Freiwaldau vom 9. Juli d. I. Z. 11.375 treibt sich Victoria Langer, welche im Jahre 1887 aus der k. k. Befferungs - Anstalt für Weiber in Wiener - Neudorf, wohin sie in Folge Beschlusses der hierlands bestellten Landes-Com- mission vom 12. Mai 1886 Z. 6004 VII abgegeben worden war, entlassen wurde, dermalen beschäftigungslos herum oder dürfte sich in gerichtlicher Hast befinden. Dieselbe ist von mittlerer Größe, regelmäßigem Körperbaue, hat ein schmales Gesicht, blasse Gesichtsfarbe, blonde Haare, blaue Augen, spitzige Nase, großen Mund, rundes Kinn und stoßt beim Sprechen mit der Zunge an. Im Betretungsfalle ist selbe über jene Umstände, welche zur Sicherstellung ihrer Zuständigkeit führen könnten, einzuvernehmen und das diesfällige Protocoll sofort hieher vorzulegen. Steyr, am 25. August 1888.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2