Amtsblatt 1888/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Juli 1888
4 Es haben während der diesjährigen Haupt - Waffen- übung theilzunehmen: s) an den Schlußmanövern beim 2. Corps zwischen Wien und Linz am 6. und 7. September die Bataillone Wien Nr. 1, Korneuburg Nr. 2, Wiener- Neustadt Nr. 4, St. Pollen Nr. 3, Linz Nr. 6 und Wels Nr. 7; b) an den Schlußmanövern des 8. Corps am 3. und 4. September die Bataillone Beraun Nr. 34, Pilsen Nr. 35, Klattau Nr. 36, Pisek Nr. 47, Prag Nr. 33, Neuhaus Nr. 45 und Tabor Nr. 46; o) im Bereiche des I. Corps: uu.) an den Divisions-Uebungen in Krakau zwischen dem 3. und 7. September die Ba taillone Krakau Nr. 52, Wadowicc Nr. 54, Neu-Sandec Nr. 60, Tarnow Nr. 53, Rzeszow Nr. 55, Kolbuszow Nr, 56 uno Sanock Nr. 57; kd) an den D iv i s t o n s - U e bu n g en in Przemysl zwischen dem 9. und t5. September die Bataillone Jaroslau Nr. 58, Przemysl Nr. 59 und Sambor Nr. 61; ä) die Bataillone Zara Nr. 79, Spalato Nr. 80, Ragusa Nr. 81 und Cattaro Nr. 82 an den Uebungen mit ver einigten Waffen in Süddalmalien ; o) die übrigen Landwehr-Bataillone an den Schlußübungen der betreffenden HeereS Garnisonen soweit es mit Rück sicht auf den Zeitpunkt der Letzteren thunlich erscheint. Die Landesschützen-Bataillone werden bei Hall und Sterzing concentrirt. S Berittene Landwehr-Truppen. u) Lanbwehr-Cavallerie: 1. Die Waffenübungen haben — den Aus-, beziehungs weise Abrüstungstag ungerechnet — vier Wochen zu dauern. 2. Bei den Landwehr-Dragoner-Regimentern Nr. 1 (Stockerau) und Nr. 2 (Proßnitz), sowie dem Landwehr- Uhlanen - Regimente Nr. 3 (Sambor) haben selbe mit Formirung je einer Division ü 3 Escadronen sammt einem Dtvisionsstade, bei dem Landwehr-Dragoner-Regimente Nr. 3 (Wels) und den Uhlanen-Regimentern Nr. I (Kolomea) und Nr. 2 (Hohenmauth) aber mit Formirung je einer Division L 2 Escadronen sammt einem Divisionsstabe, in den betreffenden Regiments Cadre-Slandorten stattzufinden. 3. Die activirle Division des Landwehr-Dragoner- Regiments Nr. 3 hat an den Schlußmanövern beim 2. Corps zwischen Wien uno Linz am 6. und 7. Sevtember theil- zunehmen. 4. Zu diesen Uebungen kommen bei den Landwehr- Dragoner - Regimentern Nr. 1 und 2 und beim Landwehr- Uhlanen - Regimente Nr. 3, 325 Mann für 1 Division zu 3 Escadronen, beim Landwehr-Dragoner-Regimente Nr. 3 uno bei den Landwehr-Uhlanen-Regimentern Nr. 1 und 2, 206 Mann für 1 Division zu 2 Escadronen einzuberusen. 5. Die bezüglich längerer Activirung der Compagnie- Commandanien, Officiere und Aerzte der Fußeruppen im Punkte 4 getroffenen Anordnungen gelten in analoger Weise auch für die Escadrons - Commandanten, Officiere und Aerzte der berittenen Lanbwehr-Trnppen. 6. Falls die erforderliche Anzahl Rechnungs - Unter- officiere und Curschmiede vom Assentjahrgange 1877 nicht verfügbar wäre, so können auch solche vom Assenljahr» gange 1876, welche in der Landwehr keine Woffenüvung mitgemacht haben, einbervsen werden. b) Landesschützen zu Pferd in Tirol und Vorarlberg. Bei den Landcsschützen zu Pferd sind behufs Theilnahme an den Uebungen des Heeres auf die Zeit vom 20. August bis 18. September (incl. Aus- und Ab rüstungstag) zwei Züge ä 2 Officiere und 25 Reiter in Bozen und Innsbruck auszustellen. In der zweiten Hälfte der Waffenübung - Periode werden dieselben der 15. und 16. Infanterie-Brigade zu- gelheilt, und nehmen an den Manövern des Heeres bei St. Lorenzen im Pusterthale theil. Zur Haupl-Waffenübung und zwar aus die Zeit vom 1. bis 30. September (incl. Aus- und Abrüstungstag) ist mit einem entsprechend erhöhten Stands an Osficieren eine Escadron in der Stärke von 4 Zügen u 30 Reiter auszustellen, welche in der zweiten Hälfte der Waffenübungs - Periode an den Uebungen der bei Hall concentrirten Landesschützen-Bataillone theilzunehmen hat. v) Berittene Schützen in Dalmatien. Bei den berittenen Schützen find aus die Zeit vom 28. August bis 26. September (incl. Aus- und Abrüstungstag) zum Zwecke einer Waffenübung drei Züge auszustellen. Hiezu sind aus dem nicht aclwirten Stande 58 Mann heranzuziehen. Diese activen drei Züge haben in der Zeit vom 10. bis 18. September an den in Castslnuovo stausindenven Uebungen mir gemischten Waffen theilzunehmen. 6. Landsturm. Gleichwie im Vorjahre haben auch Heuer die prak tischen Curse für solche Personen des Civilsiandes, deren Designirung zum Landsturm Officiere in Aussicht genommen wird, auf die Dauer der Haupt - Waffenübung activirt zu werden. Zur Ausbildung in Liesen Cursen können in gleicher Weise auch alle Personen des Civilsiandes zugelassen werden, welche im Sinne des Punktes 79, 4 der Vorschriften, be treffend die Organisation des Landsturmes, für Officiers- Dienste vesignirl worden sind, sobald sie darum ansuchen demgemäß ist auch den Landsturm - Officiers - Aspiranten, welche den praktischen Curs im Vorjahre durchgemacht haben, die Wiederholung des Curses aus ihre diesbezüg liche Bitte gestattet. Es unterliegt keinem Anstande, die Dauer des prak tischen Curses aus sechs Wochen zu verlängern, sobald sich eine genügende Anzahl von Theilnehmern hiezu bereit findet. Die Unterbringung dieser Aspiranten in Unterkunsts Objecten der k. k. Landwehr kann nur in so ferne ge stattet werden, als in denselben Raum vorhanden und dem Landwehr-Aerar dadurch keine wie immer gearteten Aus lagen erwachsen. Die Landwehr-Behörden sind angewiesen, die Wieder errichtung der praktischen Curse in geeigneter Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Hievon wird den Gemeinde-Vorstellungen in Folae Erlasses der k. k. hohen Statthallerei vom 10. d. M. Z. 8871 IV mit der Aufforderung Kenntniß gegeben, dieses ortsüblich zu verlaulbaren. Sleyr, am 28. Juli 1888. Umtserinn-erastg. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche nut dem Berichte zum hierämtlichen Aufträge von 10. Juni l. I. Z 6186, betreffend i ie Heuernte, noch aushasten, werden aufgeiordert, diese Nachweisung unverweilt einzusenden. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschakt Steyr. — HaaS'sche Buchdruckerei in Steyr.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2