Amtsblatt 1888/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Juli 1888

3 ernennende fachinüimische Mitglied des k. k. Bezirkschulrathes der Ternn-Vorschlag erstattet. — Ueber die Anzeige des OrtsschulratheS Sipbnchze» von der Erkrankung des dortigen Lehrers, wurde eine weitere Berichterstattung vor Ablauf der Sommerferien aufgetragen. ,zür die einclassige Volksschule in Mühlbach hat die Bestellung eiue^ Schulprovisors stattgefunden und ist ein absolvirter Lehramts- ^uwidal als AushilfSnnterlehrer an einer hierbezirklichen Schule worden. — Die Verzeichnisse reprobirtcr Candidaten von iernowitz, Krems, Prag und Wien wurden zur Kenntniß genommen. Das Project zur Ausführung des Neubaues einer Schule im Markte Weher wurde im Sinne des hohen Ministerial-Erlasses vom v Juni 1873 dem Herrn k. k. BezirkSarzte und einem k. k. StaatS- technikcr zur gutachtlichen Aeußerung zugefertigt. — Die technische Aeußerung in Betreff der Erweiterung der Schule in Neuzeug um eine vierte Classe wurde der k. k. Bauabtheilung zu einer weiteren Aufklärung znrückgcleitct. Bezüglich der angelegten Schulerrichtnng in Pichlcrn wurde da» Ergebniß der stattgehabten Messungen mit dem Beisätze zur Kenntniß genommen, daß im Laufe des nächsten Monates eine bczirksschulräthliche Commission vorzunehmen sein werde. lieber den Antrag des OrtsschulratheS Garsten zur Auf- nahme eines stummen und schwerhörigen Schülers in das Linzer t unbstummen - Institut wurden Erhebungen veranlaßt. — Die Umschulung des Hauses Nr. 38 zu Mittcregg von Aschach nach l eruberg wurde beschlossen. — Die Schulbeschreibungs-Acten von Harhagen und Lausa wurden nunmehr ordnungsmäßig verfaßt befunden, ebenso auch der gleiche Act von Christkind! mit einer gusatzbcmerkung. — Drei Schülerinen aus dem Schulsprengel Neu- hofcn wurden die erbetenen Schulbesuchs-Erleichterungen gewährt, eine Partei wurde abschlägig beschicken. — Hinsichtlich eine« muth- maßlich auf unrechtmäßige Weise dem Unterrichte entzogenen Schülers wurde der Schulleitung Gleink die zweckdienliche Weisung zur Benehmung gegeben. - Die Zuschrift des k. k. städt. delg. Bezirks ­ gerichtes Stehr, betreffend eine Amtsbeleidigung, wurde der k. k. Be ­ zirkshauptmannschaft übergeben. — Die Anzeigen der Ortsschulräthe ivbcrstallzcll und Losensteinleiten über deren erfolgte Constituirung wurden zur Kenntniß genommen. — Eine Vorstellung der Gemeinde- Vorstehung Losensteinleiten gegen die Anordnung des k. k. Landes- schulrathes in Betreff der Schulaborte wurde bevorwortend vorge ­ legt. — Aus Anlaß der Berichte der Ortsschulräthe Losenstein und Thanstetten bezüglich der auf die dortigen Schuldienste lautenden und verlosten Grundentlastungs - Obligationen wurden Zuschriften au den Laudesausschuß gerichtet. — Dem Ortsschulräthe Kirchberg ging die Weisung zu, zur Ernennung eines Orts-Schulinspectors. den Tenm-Vorschlag zu erstatten. — Dem Ansuchen des OrtsschulratheS Tcrnbcrg um Genehmigung des Halbtags-Unterrichtes in der ersten Classe wurde die gewünschte Folge gegeben. — Die Anfrage der Schulleitung Sierning bezüglich des Schulbesuches einer in Pichlern derzeit im Aufenthalte befindlichen Schülerin wurde meritorisch erledigt. — Die Schulversäumniß-Ausweise wurden geprüft, die Fehl ­ anzeigen und von den Ortsschulräthe» im eigenen Wirkungskreise ertheilten Verwarnungen zur Kenntniß genommen, an neun Schul- stationsorten theils Geldbußen, theils Einschließnngsstrafcu verhängt. Z. 7990. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen. Seine k. und k. Apost. Majestät haben mit Allerh. Besehlschreiben ddlo. Jschl 10. Juli 1888 a. q. anzuordnen geruht, daß die Ersatzreservisten der Assentjahrgänge 1886 und 1887 und vom 1. October l. I. an auch jene des Assenljahrganges 1888 einberufen, dann die Mannschaft des mit 31. December l. I. zur Uebersetzung in die Reserve gelangenden Assenljahrganges 1885 der Kavallerie und Artillerie in der activen Dienstleistung auch über diesen Zeitpunkt hinaus rückbehalten werden, insoweit der ver ­ fügbare Stand an Liniendienstpflichtigen zur Deckung des normalen, beziehungsweise erhöhten Friedensstandes bei den Infanterie-Regimentern Nr. 1, 18, 21, 28, 75, 88, 93 und 94 und dem 5. Bataillon des den Allh. Namen Sr. Majestät führenden Tiroler Jäger-Regimentes, beziehungs ­ weise zur Deckung des erhöhten Standes bei der Cavallerie und den im 1. und 11. Corpsbezirke dislocirten Abthei ­ lungen der Feldartillerie, dann der 6- Compagnie des Festnngs-Artillerie-Bataillons Nr. 10 nicht ausreicht. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge des h. Erlasses der k. k. Statthaltern in Linz vom 25. Juli 1888 Z. 1851/?. mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, dies durch einen öffentlichen Anschlag aus der Gemeinde ­ tafel kundzumachen. Steyr, am 28. Juli 1888. Z. 7600. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen. Das hohe k. k. Ministerium für Landes-Vertheidigung hat unterm 7. Juli 1888 Z. 11.451/1900 II k ox 1888 in Betreff der im Jahre 1888 vorzunehmenden Haupt- waffenübungen für die k. k. Landwehr an die k. k. Land ­ wehr- (Landesschützen) Unlerbehörden nachstehende Directiven erlassen, und zwar: Landwehr - Fußtrnppen : 1. Die Haupt - Waffenübung bei den k. k. Landwehr- Infanterie-, beziehungsweise Schützen-Bataillonen Nr. 1 bis 81, dann bei den Landesschützen-Bataillonen Nr. 1 bis 10 dauert — den Aus-, beziehungsweise Abrüstungstag eingerechnet — vier Wochen. Officiere und Aerzte sind hiezu nach Bedarf einzu- berufen. 2. Die Haupt-Waffenübung hat im Allgemeinen nach der Getreide-Ernte, und dort, wo die Wein-Ernte die haupt ­ sächlichste Subsistenzquslle der Bevölkerung bildet, mit thun- lichster Rücksicht auf diese, jedenfalls aber in der Zeit bis zum Beginne der Herbst-Recruten-Ausbildung stattzufinden. Zu dieser Uebung kommen bei den galizischen Land ­ wehr-Bataillonen je 435, bei den übrigen Landwehr-Batail ­ lonen je 375, bei den Landesschützen-Bataillonen durch ­ schnittlich je 415 Mann einzuberufen. — Grundsätzlich sind Officiere, Aerzte und Mannschaft, insoweit es zulässig erscheint, zu jenem Bataillone einzuberufen, in dessen Stand sie gehören. Nach Maßgabe des Bedarfes können auch aus der Reserve des Heeres stammende Unterofficiere des jüngeren Jahrganges einberufen werden. 3. Die nothwendigen Mannschaft-Verschiebungen inner ­ halb der Landwehr-Territorial-Bezirke, bezüglich welcher den betreffenden Landwehr - Commanden die Verfügung zusteht, haben im Transportwege, thunlichst mit Benützung der Eisenbahn, in der Regel jedoch ohne Geleits - Commanden, blos unter Führung von einberufenen Unterofficieren (mög ­ lichst der betreffenden Bataillone) zu geschehen. Die Transports - Absenkung der in den Vororten Wien's wohnenden fremden Landwehrmänner hat das Land- wehr-Schützen-Bataillon Wien Nr. 1 zu besorgen. 4. Zum Zwecke administrativer Maßnahmen haben die Compagnie-Commanden zwei Tage, die übrigen Officiere und Aerzte einen Tag vor dem Ausrüstunqstage einzurücken, und haben die Compagnie-Commandanten zum Zwecke der ordnungsmäßigen Abgabe der Bekleidung und Ausrüstung, dann Erledigung der administrativen Obliegen ­ heiten nach dem Abrüstungstage noch zwei Tage aclivirt zu verbleiben. 5. Die Unterbringung der Landwehr-Schützen-Bataillone Wien Nr. 1, Korneuburg Nr. 2 und Wiener-Neu ­ stadt Nr. 4 während der Haupt - Waffenübung im Baraken-Laqer bei Bruck a. d. L. wird eingeleitet. 6. Bezüglich der Theilnahme der Landwehr-Truppen an größeren Heeresübungen wird Nachstehendes verfügt:

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